Doppelstudium
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Re: Doppelstudium
Denke nicht, dass das deine AL zulassen wird.
In welchem BL und in welchem Studienabschnitt befindest du dich denn?
In welchem BL und in welchem Studienabschnitt befindest du dich denn?
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Re: Doppelstudium
Problem nur die doppelte Immatrikulation.
Warum sollte man ein Fernstudium melden müssen?
Warum sollte man ein Fernstudium melden müssen?
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Re: Doppelstudium
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Zuletzt geändert von baumfäller am Sa 8. Apr 2023, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Doppelstudium
Warte mal die Prüfungsphase im Sommer ab.baumfäller hat geschrieben: ↑Mo 27. Mär 2023, 14:20Ich studiere in BW und bin im Sommer mit dem Grundstudium fertig.
Ich glaube nicht, dass ein zweites Studium nebenher machbar ist, wenn man einen ordentlichen Abschluss erreichen will.
Re: Doppelstudium
Hi baumfäller,
ich würde mal mit dem örtlichen Personalrat Kontakt aufnehmen.
Der kann - ohne deinen Namen zu erwähnen - bei der Ausbildungsleitung nachfragen, wie es grundsätzlich in deinem Bundesland gehandhabt wird.
Das lässt sich sicherlich schnell abklären und du hast Gewissheit.
Gruß
ich würde mal mit dem örtlichen Personalrat Kontakt aufnehmen.
Der kann - ohne deinen Namen zu erwähnen - bei der Ausbildungsleitung nachfragen, wie es grundsätzlich in deinem Bundesland gehandhabt wird.
Das lässt sich sicherlich schnell abklären und du hast Gewissheit.
Gruß
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Re: Doppelstudium
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Zuletzt geändert von baumfäller am Sa 8. Apr 2023, 13:42, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Doppelstudium
Pass auf, vor wenigen Tagen wurde ich für einen ähnlichen Kommentar geköpftbaumfäller hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 12:49arallelstudium ist nichts ungewöhnliches und es ist auch bekannt, dass die Freizeit während dem Studium definitiv ausgiebiger ist als später im Beruf.
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Re: Doppelstudium
Deiner war ja auch bescheidener formuliert.
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Re: Doppelstudium
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Zuletzt geändert von baumfäller am Sa 8. Apr 2023, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Doppelstudium
Was für eine Diskussion ist das hier?
Vielleicht sollte der ein oder andere mal darüber nachdenken, dass "Zeit" nicht alles ist. Verständnis für den Inhalt ist hier ebenso gefordert, wie Abstraktionsvermögen. Reines lernen ist so ein Studium nicht und es ist nicht vergleichbar mit dem, was man aus der Schule kennt. Die Inhalte sind nicht nur zu wissen, sondern unbedingt zu verinnerlichen. Denn auf den Inhalten basieren später Maßnahmen, die in die Grundrechte von Menschen eingreifen. Auf dem was man in dem Studium lernt und dann in der Praxis umsetzt, werden Strafprozesse aufgebaut. Daher sollte man das nicht so auf die leichte Schulter nehmen.
Wenn man die Fähigkeit hat, nebenher noch etwas weiteres zu studieren, dann: Respekt.
Aber dabei sollte man eines nicht vergessen: Man ist bereits im Studium in einem Beamtenstatus.
Man wird für das Studium bezahlt. Damit man eben sich nicht auf etwas anderes, wie zum Beispiel einen Nebenjob, konzentrieren muss. Der Dienstherr verlangt dafür aber etwas: Die volle Hingabe zum Dienst. Das ergibt sich aus den althergebrachten Pflichten des Beamtentums: die Dienstleistungspflicht.
Jeder Beamte hat die Pflicht das bestmögliche Ergebnis aus seinem Studium herauszuholen. Dies ergibt sich aus der Pflicht zur gewissenhaften Pflichterfüllung.
Vielleicht sollte der ein oder andere mal darüber nachdenken, dass "Zeit" nicht alles ist. Verständnis für den Inhalt ist hier ebenso gefordert, wie Abstraktionsvermögen. Reines lernen ist so ein Studium nicht und es ist nicht vergleichbar mit dem, was man aus der Schule kennt. Die Inhalte sind nicht nur zu wissen, sondern unbedingt zu verinnerlichen. Denn auf den Inhalten basieren später Maßnahmen, die in die Grundrechte von Menschen eingreifen. Auf dem was man in dem Studium lernt und dann in der Praxis umsetzt, werden Strafprozesse aufgebaut. Daher sollte man das nicht so auf die leichte Schulter nehmen.
Wenn man die Fähigkeit hat, nebenher noch etwas weiteres zu studieren, dann: Respekt.
Aber dabei sollte man eines nicht vergessen: Man ist bereits im Studium in einem Beamtenstatus.
Man wird für das Studium bezahlt. Damit man eben sich nicht auf etwas anderes, wie zum Beispiel einen Nebenjob, konzentrieren muss. Der Dienstherr verlangt dafür aber etwas: Die volle Hingabe zum Dienst. Das ergibt sich aus den althergebrachten Pflichten des Beamtentums: die Dienstleistungspflicht.
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Re: Doppelstudium
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Zuletzt geändert von baumfäller am Sa 8. Apr 2023, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Doppelstudium
Also mir ist bislang bei der Polizei BW kein Fall eines Doppelstudiums bekannt, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Ich bin immer noch der Meinung, erst einmal die Phase der Hauptklausuren abzuwarten.baumfäller hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 12:49Parallelstudium ist nichts ungewöhnliches und es ist auch bekannt, dass die Freizeit während dem Studium definitiv ausgiebiger ist als später im Beruf.
baumfäller hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2023, 12:49Ich studiere in BW und bin im Sommer mit dem Grundstudium fertig.
Wenn ich es richtig verstehe, bist du im Grundstudium 1, sprich das 1. Semester an der HfPol in VS, oder sehe ich das falsch? Der Stoff im GS2 und Vorbereitung auf die Klausuren dürfte umfangreicher werden.baumfäller hat geschrieben: ↑So 26. Mär 2023, 22:30Ich bin jetzt im vierten Semester des Polizeistudiums im gD und es gefällt mir auch super. Allerdings würde ich gerne noch ein anderes, aber irgendwo auch polizeirelevantes Fach studieren.
Welches "polizeirelevante Fach" würde denn als Parallelstudium in Frage kommen?
Ich würde mich auf das Polizeistudium konzentrieren und mich über die gut bezahlte "Freizeit" freuen. Ansonsten gibt es in der Bibliothek in VS genügend Literatur, mit welcher man seinen Horizont bei Bedarf erweitern kann.
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