Hallo copzone-User,
ich bin in diesem Forum neu und deswegen möchte ich erst mal kurz was zu mir sagen, bevor ich auf meine eigentliche Frage eingehe.
Ich bin 26 Jahre alt, bei der Polizei in Bayern und demnächst mit der Ausbildung fertig. Vor der Polizei habe ich im Bereich BWL/Informatik studiert und habe deshalb in diesem Bereich Kenntnisse.
Da ich mich noch für die oben genannten Bereiche interessiere spiele ich mit dem Gedanken mein Wissen so einzusetzen, damit ich mir nebenbei etwas dazu verdiene (kommerzielle Absicht). Ganz konkret gesagt wäre das eine Website, die ich betreibe und die Produkte anbietet. Das Ganze ist jetzt die Grundidee.
Grundsätzlich würde ja nichts dagegen sprechen, das Projekt so umzusetzen. Da ich aber Beamter bin, geht das Ganze nicht so einfach.
Und jetzt kommt das Forum, bzw. ihr ins Spiel. Mir geht es jetzt darum, was ich dabei alles beachten muss. Dazu habe ich schon den Artikel von Polli gelesen:
Nebentätigkeit Nebenerwerb Nebenbeschäftigung
So wie ich das verstanden habe, ist eine Nebentätigkeit (Nebenamt oder Nebenbeschäftigung), in meinem Fall Nebenbeschäftigung grundsätzlich genehmigungspflichtig, da durch die Beschäftigung ein geldwerter Vorteil für mich entsteht.
Die Genehmigung kann untersagt werden, wenn dadurch dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Gründe dafür sind in § 99 BBG geregelt. Außerdem habe ich im Unterricht mal etwas von einer Grenze gehört, wie viel man im Jahr maximal verdienen darf. Ich bilde mir ein da wurde mal 2500,- € genannt. Außerdem gelten die Vorschriften, wie sie Polli in seinem Beitrag genannt hat (Arbeitszeit/Verdienst).
Ich möchte jetzt nicht ins kleinste Detail gehen, sondern erst einmal hören was ihr grundsätzlich dazu sagt. Ich kann mir vorstellen, da ich ja noch in der Ausbildung bin, sich das Ganze als schwieriger gestalten dürfte, zwecks Genehmigung.
Was fällt euch spontan dazu ein, bzw. was wisst ihr so darüber?
Nebenbeschäftigung als Polizeibeamter
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- Cadet
- Beiträge: 1
- Registriert: Fr 24. Mär 2017, 17:00
Re: Nebenbeschäftigung als Polizeibeamter
Hi Officer_Harry,
spontan fällt mit dazu ein, dass es meines Wissens keine Obergrenze bezüglich des Nebenverdienstes gibt.
Ich würde mich mal vertrauensvoll an deinen zuständigen Personalrat oder Berufsvertretung wenden und mir dort Rat einholen.
Gruß
spontan fällt mit dazu ein, dass es meines Wissens keine Obergrenze bezüglich des Nebenverdienstes gibt.
Ich würde mich mal vertrauensvoll an deinen zuständigen Personalrat oder Berufsvertretung wenden und mir dort Rat einholen.
Gruß
Re: Nebenbeschäftigung als Polizeibeamter
Oberster Grundsatz ist der §40 BeamtStG. Anzeigenpflicht immer, ggf. Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt.
Für dich als bayerischen Beamten sind die Art. 81ff BayBG einschlägig.
Art. 81/II BayBG legt eine grundsätzliche Genehmigungspflicht fest.
Art. 82 BayBG listet genehmigungsfreie Tätigkeiten auf.
Art. 81/III BayBG legt fest, wann Tätigkeiten nicht genehmigungsfähig sind. Auch lesenswert.
Die €-Grenze, die du ansprichst, ist in §7 BayNV geregelt. Nebentätigkeiten, bei denen man im Jahr nicht mehr als 2400€ verdient, gelten als genehmigt. Allerdings muss auch hier Art. 81/III BayBG beachtet werden, die Nebentätigkeit darf den Dienst also nicht beeinträchtigen. Und es besteht eine Anzeigepflicht!
Für dich als bayerischen Beamten sind die Art. 81ff BayBG einschlägig.
Art. 81/II BayBG legt eine grundsätzliche Genehmigungspflicht fest.
Art. 82 BayBG listet genehmigungsfreie Tätigkeiten auf.
Art. 81/III BayBG legt fest, wann Tätigkeiten nicht genehmigungsfähig sind. Auch lesenswert.
Die €-Grenze, die du ansprichst, ist in §7 BayNV geregelt. Nebentätigkeiten, bei denen man im Jahr nicht mehr als 2400€ verdient, gelten als genehmigt. Allerdings muss auch hier Art. 81/III BayBG beachtet werden, die Nebentätigkeit darf den Dienst also nicht beeinträchtigen. Und es besteht eine Anzeigepflicht!
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