dienstwaffe

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Anonym

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Beitragvon Anonym » Sa 11. Jun 2005, 17:42

mal ne doofe frage.
ich hab neulich nen krimi gesehen, da hatte ne pk anwärterin im praktikum schon eine dienstwaffe.

und jetzt würd mich interessieren ist das weit hergeholt
bzw ab wann bekommt man denn als polizeikommisaranwärte eine dienstwaffe?

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Beitragvon blooder » Sa 11. Jun 2005, 17:45

garnicht man bekommt nur zumschießtrainig eine waffe die man dann aber wieder weggeschlossen wird.

erst mit bestehung der laufbahnprüfung bist du berechtigt eine waffe draußen zu führen somit eine zu bekommen. so habe ich das mitbekommen

verbessert mich wenns falsch ist :)

greez ;-D
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Anonym

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Beitragvon Anonym » Sa 11. Jun 2005, 17:51

also wenn man dann im praktikum da mit auf achse muss, ist man quasi völlig unbewaffnet

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Beitragvon incubus » Sa 11. Jun 2005, 18:02

Mal so für NRW:

Für die Trainingspraktika gibt es dann nur zum Schießen eine Waffe.

Während des Behördenpraktikums, bekommt man eine Waffe zugeteilt. Und mit der darf/ muss man dann auch draußen rumlaufen. Würde mich wundern wenn man irgendwo im Praktikum draußen ohne Waffe rumlaufen müsste.

Ne eigene Waffe gibt es dann allerdings erst nach Bestehen der Laufbahnprüfung.

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Beitragvon blooder » Sa 11. Jun 2005, 18:37

jo das meinte ich (habe das auf eigene waffe bezogen)

;-D
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Beitragvon Johnny-Bravo » Sa 11. Jun 2005, 19:17

Also wir in RLP haben unsere Waffen schon. Es stimmt zwar, nur zum Schiessen, danach gibt man sie wieder ab, aber das sind die Knarren welche wir behalten bis Ende des Polizeidienstes, jeder hat seine eigene.

Wobei ich mich frage: Letztes oder vorletztes Jahr an Weihnachten haben sich doch zwei PKA's erschossen, ich glaube in Bayern. In der Zeitung stand als PKA hätte man Zugang zu Waffen. Wie haben die das geschafft?
Bis in die Unendlichkeit, und noch vieeeel weiter!!!!

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Beitragvon PKA_th » Sa 11. Jun 2005, 19:26

Hallo,

wir in Ba.-Wü. haben damals afair zwei Monate nach der Einstellung unsere persönliche P5 zugeteilt bekommen und waren weitestgehend selbst dafür verantwortlich.
Während der FH-Zeit wird sie einem aber wieder abgenommen, man bekommt sie erst wieder zum zweiten Praktikum.
Und nach der Ausbildung bekommen wir dann die neue P2000 von unserer aufnehmenden PD/PP.

Grüße th :)
Zuletzt geändert von PKA_th am Sa 11. Jun 2005, 19:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon xy02 » Sa 11. Jun 2005, 19:28

Zu den selbst erschossenen Kollegen an Silvester in Bayern. Das waren mind. Polizeimeister. In Ausbiludng hat man zwar die Waffe, aber keine dazu gehöirge Munition.

Charmeur

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Beitragvon Charmeur » Sa 11. Jun 2005, 20:00

[quote=""xy02""]Zu den selbst erschossenen Kollegen an Silvester in Bayern. Das waren mind. Polizeimeister. In Ausbiludng hat man zwar die Waffe, aber keine dazu gehöirge Munition.[/quote]

Jein. Man hat in Bayern zwar seine eigene Waffe, die man auch bei sich aufbewahrt. Und man hat eigentlich keine Munition dazu. Aber weißt du wieviel "schwarze Munition" bei mir damals in der Hundertschaft bei den Leuten war. :/ :wink:

Und die Kollegen, die sich da erschossen hatten, waren meines Wissens nach gerade mit der Ausbildung fertig und in der EHu.

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Beitragvon bax » Sa 11. Jun 2005, 20:01

Richtig.

Der Fall ereignete sich in meiner Abteilung, war ziemlich tragisch damals.

Wir haben unsere Waffen ca 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn bekommen, Montag morgen wird sie abgeholt und Freitag zurückgegeben.

Die liegt bei uns ganz normal im Schrank.
Why get one when you can get six?

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Beitragvon Charmeur » Sa 11. Jun 2005, 20:03

Und: der Doppelselbstmord war nicht an Weihnachten, sondern an Silvester.
Und wie gesagt: wenn man sowas schon evtl. vorhat, ist es selbst für einen Anwärter bzw. POW keinerlei Problem an Munition zu kommen.

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Beitragvon bupo05 » So 12. Jun 2005, 21:06

Weiss jemand, wie das beim BGS ist?

Auf jeden Fall find ich es unverantwortlich, wie es bei der bayerischen Polizei gehandhabt wird-natürlich nur soweit es stimmt, was bax schreibt:
Wir haben unsere Waffen ca 2 Wochen nach Ausbildungsbeginn bekommen, Montag morgen wird sie abgeholt und Freitag zurückgegeben.

Die liegt bei uns ganz normal im Schrank.
:nein:

Nix für ungut, aber ich denke nach 2 Wochen Ausbildung ist noch keiner soweit eine Waffe (und sei es nur für eine Woche) zu besitzen.

mfG

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Beitragvon beerli » So 12. Jun 2005, 21:25

Auf jeden Fall find ich es unverantwortlich, wie es bei der bayerischen Polizei gehandhabt wird
und????

bei der bundeswehr empfangen 18 jährige ein schnellfeuergewehr am montag und geben es freitag wieder ab.
wie soll man an waffen ausgebildet werden, wenn man keine hat???

cu beerli (ich hatte sogar mit 17 jahren ein G3 im spind)

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Beitragvon bupo05 » So 12. Jun 2005, 21:42

Um an der Waffe ausgebildet zu werden, musst du sie nicht die ganze Woche bei dir haben. Es reicht doch auch vollkommen aus, wenn sie zum Schießtraining etc. ausgegeben und danach wieder eingesammelt wird.


Das Beispiel mit der Bundeswehr finde ich unangebracht.

Im Gegensatz zur Bundeswehr sollte man als Polizist erst einmal versuchen einen Schusswaffengebrauch zu vermeiden. Wenn man im eigenen Beruf (betrifft auch den Wehrdienst) so viel mit Waffen zutun hat und eigentlich nur darauf ausgerichtet ist mit Waffengewalt sein Ziel zu erreichen wie beim Militär, ist es von mir aus auch gerechtfertigt, dass ein Soldat eine "Beziehung" zu seiner Waffe aufbaut.
Aber dass ein Auszubildender bei der Polizei nach zwei Wochen Ausbildung, in denen er gerade eingekleidet und vereidigt wurde, vielleicht noch Maßstäbe für das Auftreten in Uniform in der Öffentlichkeit beigebracht bekommen hat, schon eine Waffe (für während) der Woche bekommt. finde ich einfach unverantwortlich-sorry. :nein:

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Beitragvon alexnt » So 12. Jun 2005, 21:50

muss hier mal ein bisschen was klarstellen:
Bei der BW sind die Vorschriften, was den Umgang mit Schusswaffen angeht um ein vielfaches SCHÄRFER als bei der Polizei....

Üblicherweise wird die Waffe vor Beginn der Ausbildung am jeweiligen Tag ausgegeben und unmittelbar anschließend gereinigt und wieder abgegeben...

Zustände wie "das G3 steht die ganze Woche über im Spind" sind die ABSOLUTE Ausnahme...

Fakt ist allerdings auch:
Wer "Unsinn" damit machen will kann das auch - dazu reichen auch die 10min auf der Schießbahn, wie man erst letztes Jahr gesehen hat....

(eine Ausnahme sind besondere Lehrgänge/Verwendungen wie Scharfschütz/Einzelkämpfer.... da hat man die Waffe auch scharf eine ganze Weile ohne Aufsicht am Mann - aber bis dahin ist man ausbildungstechnisch auch viel weiter als ein Polizist...)


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