Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
[quote=""Goldstern""]Der böse Mod hat es gerichtet.[/quote]
Und er wird auch das hier wieder richten, sobald er online ist. Bitte nicht auf diesen Schwachsinn antworten...
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Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
the brain is back...
Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Wir haben den TV einfach auf eine RTW trage "geschnallt" mit gurten fixiert und schon konnt der doc stechen...
TV war derzeit unter mordverdacht, heute mit umlauf in tegel.
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Meine rechtschreibung ist dem selbst beigebrachten 10 finger tippsystem zum opfer gefallen :-)
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- Deputy Inspector
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Wer Opfer ener solchen Blutabnahme ist mache bitte von seinem Recht auf Notwehr gebrauch.
ich brauche gar nicht mehr weiter zulesen
Du bist ein SpinnerIch würde mich mit Sicherheit wehren.
Auf eigenen Wunsch gelöscht.
Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
[quote=""BGS""]
Du weisst doch, gegen alles. Die PVB's werden sicher spass haben
Du bist ein Spinner [/quote]Ich würde mich mit Sicherheit wehren.
Du weisst doch, gegen alles. Die PVB's werden sicher spass haben
Meine rechtschreibung ist dem selbst beigebrachten 10 finger tippsystem zum opfer gefallen :-)
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Generell würde ich davon absehen, in die Venen in der Leiste oder in
die Halsvenen zu stechen - zumal wenn der Patient rumzappelt.
Die Gefahr, die Vene dabei zu zerstören oder sogar im schlimmsten Fall
eine Arterie zu treffen (da laufen nämlich richtig große Wäscher nebendran)
ist nicht unbedingt gering.
Genau aus dem Grund würde ich als Patient auch Wehren oder Zappelei
bleiben lassen - wer Lust auf kaputte Venen und schöne blauen Flecken hat,
darf aber natürlich zappeln soviel er will...
Bisher hab ich nur Kinder in der Klinik festhalten müssen und bei denen geht es ja noch...
die werden auf den Rücken gelegt, einer drückt die Schulter auf die Liege
und ein zweiter drückt unterhalb der Ellenbeuge ebenfalls nach unten und
zieht mit der anderen Hand am Handgelenk nach aussen um den Arm
möglichst gestreckt zu halten.
Und der dritte fixiert mit den Händen die zweiten Schulter und wenn nötig den anderen Unterarm.
Also auch schon bei Kindern ist die ganze Sache ziemlich personalaufwendig.
Zumal die sich recht häufig wehren...
Hat in der Kinderklinik natürlich nen anderen Hintergrund als bei euren
Kunden... wehren tun sie sich halt trozdem - gepiekst werden die kleinen
Schnuddel ja auch nicht gerne...
Nebenbei gefragt:
Oft wird ja auch Blut schon von uns im RTW oder von der
Schwester im Krankenhaus abgenommen.
Meine Frage:
Kann das von der Polizei verwertet werden oder muss
das zwingend von einem Arzt abgenommen werden?
Darf er es deligieren oder muss er es wirklich selbst abnehmen?
die Halsvenen zu stechen - zumal wenn der Patient rumzappelt.
Die Gefahr, die Vene dabei zu zerstören oder sogar im schlimmsten Fall
eine Arterie zu treffen (da laufen nämlich richtig große Wäscher nebendran)
ist nicht unbedingt gering.
Genau aus dem Grund würde ich als Patient auch Wehren oder Zappelei
bleiben lassen - wer Lust auf kaputte Venen und schöne blauen Flecken hat,
darf aber natürlich zappeln soviel er will...
Bisher hab ich nur Kinder in der Klinik festhalten müssen und bei denen geht es ja noch...
die werden auf den Rücken gelegt, einer drückt die Schulter auf die Liege
und ein zweiter drückt unterhalb der Ellenbeuge ebenfalls nach unten und
zieht mit der anderen Hand am Handgelenk nach aussen um den Arm
möglichst gestreckt zu halten.
Und der dritte fixiert mit den Händen die zweiten Schulter und wenn nötig den anderen Unterarm.
Also auch schon bei Kindern ist die ganze Sache ziemlich personalaufwendig.
Zumal die sich recht häufig wehren...
Hat in der Kinderklinik natürlich nen anderen Hintergrund als bei euren
Kunden... wehren tun sie sich halt trozdem - gepiekst werden die kleinen
Schnuddel ja auch nicht gerne...
Nebenbei gefragt:
Oft wird ja auch Blut schon von uns im RTW oder von der
Schwester im Krankenhaus abgenommen.
Meine Frage:
Kann das von der Polizei verwertet werden oder muss
das zwingend von einem Arzt abgenommen werden?
Darf er es deligieren oder muss er es wirklich selbst abnehmen?
"Nicht Sieg sollte der Zweck einer Diskussion sein, sondern Gewinn." - Joseph Jaubert
Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Hi Pflaesterle,
eine Blutprobe, welche von Polizeibeamten angeordnet wird,
darf nur von einem approbierten Arzt , nach den Regeln der ärztlichen Kunst,
abgenommen werden.
So die zwingenden Formvorschriften.
Vorher bereits abgenommenes Blut kann/darf strafrechtlich leider nicht verwertet werden.
Hier die gesetzliche Grundlage unseres Handelns:
http://www.gesetze-xxl.de/gesetze/stpo/p81a.htm
Gruß ;)
eine Blutprobe, welche von Polizeibeamten angeordnet wird,
darf nur von einem approbierten Arzt , nach den Regeln der ärztlichen Kunst,
abgenommen werden.
So die zwingenden Formvorschriften.
Vorher bereits abgenommenes Blut kann/darf strafrechtlich leider nicht verwertet werden.
Hier die gesetzliche Grundlage unseres Handelns:
http://www.gesetze-xxl.de/gesetze/stpo/p81a.htm
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Vielen dank Polli!
Wenn ich den Text richtig verstanden habe, darf im Blut
also nur genau das untersucht werden, was auch in Verbindung mit
einem Verdacht bzgl. einer Straftat steht?
Bisschen kompliziert gestellt die Frage... ich probiers nochmal:
Beispiel:
Wir nehmen eine Schlägerei an:
Person A hat Person B gehauen.
Person A hat keine Anzeichen von Drogenkonsum und hat beim Blasen 0,0 Promill.
Es gibt also keinen strafrechtlichen Grund, Person A zur Ader zu lassen.
Jetzt hat Person A aber Person B verletzt- beide haben geblutet.
Person B macht sich jetzt sorgen, ob Person A HIV-positiv ist oder
Hepatitis hat oder eine andere durch Blut übertragbare Krankheit.
Person A will dazu aber nichts sagen und ist auch zu einer Blutuntersuchung
nicht bereit.
Kann Person B jetzt eine Zwangsentnahme erwirken, um Sicherheit zu haben
oder geht eine Blutuntersuchung unter Zwang nur, um Straftaten zu verfolgen?
Grüßle,
Pflaesterle
Wenn ich den Text richtig verstanden habe, darf im Blut
also nur genau das untersucht werden, was auch in Verbindung mit
einem Verdacht bzgl. einer Straftat steht?
Bisschen kompliziert gestellt die Frage... ich probiers nochmal:
Beispiel:
Wir nehmen eine Schlägerei an:
Person A hat Person B gehauen.
Person A hat keine Anzeichen von Drogenkonsum und hat beim Blasen 0,0 Promill.
Es gibt also keinen strafrechtlichen Grund, Person A zur Ader zu lassen.
Jetzt hat Person A aber Person B verletzt- beide haben geblutet.
Person B macht sich jetzt sorgen, ob Person A HIV-positiv ist oder
Hepatitis hat oder eine andere durch Blut übertragbare Krankheit.
Person A will dazu aber nichts sagen und ist auch zu einer Blutuntersuchung
nicht bereit.
Kann Person B jetzt eine Zwangsentnahme erwirken, um Sicherheit zu haben
oder geht eine Blutuntersuchung unter Zwang nur, um Straftaten zu verfolgen?
Grüßle,
Pflaesterle
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
[quote=""Pflaesterle""]
Beispiel:
Wir nehmen eine Schlägerei an:
Person A hat Person B gehauen.
Person A hat keine Anzeichen von Drogenkonsum und hat beim Blasen 0,0 Promill.
Es gibt also keinen strafrechtlichen Grund, Person A zur Ader zu lassen.
Jetzt hat Person A aber Person B verletzt- beide haben geblutet.
Person B macht sich jetzt sorgen, ob Person A HIV-positiv ist oder
Hepatitis hat oder eine andere durch Blut übertragbare Krankheit.
Person A will dazu aber nichts sagen und ist auch zu einer Blutuntersuchung
nicht bereit.
Kann Person B jetzt eine Zwangsentnahme erwirken, um Sicherheit zu haben
oder geht eine Blutuntersuchung unter Zwang nur, um Straftaten zu verfolgen?
Grüßle,
Pflaesterle[/quote]
Klar geht das
Jedoch nicht über eine Polizeiverfügung also nicht über PolRecht oder STPO sondern es geht hier um eine zivilrechtliche Streitangelegenheit.
B. kann also A. auffordern eine Blutuntersuchung zu machen.
Wenn A dem nicht nachkommt steht B. der Klageweg offen.
Das heißt er zieht vor ein Zivilgericht und erwirkt einen richterlichen Beschluss, welcher im Rahmen der zwangsweisen Vollstreckung vollstreckt werden kann.
Beispiel:
Wir nehmen eine Schlägerei an:
Person A hat Person B gehauen.
Person A hat keine Anzeichen von Drogenkonsum und hat beim Blasen 0,0 Promill.
Es gibt also keinen strafrechtlichen Grund, Person A zur Ader zu lassen.
Jetzt hat Person A aber Person B verletzt- beide haben geblutet.
Person B macht sich jetzt sorgen, ob Person A HIV-positiv ist oder
Hepatitis hat oder eine andere durch Blut übertragbare Krankheit.
Person A will dazu aber nichts sagen und ist auch zu einer Blutuntersuchung
nicht bereit.
Kann Person B jetzt eine Zwangsentnahme erwirken, um Sicherheit zu haben
oder geht eine Blutuntersuchung unter Zwang nur, um Straftaten zu verfolgen?
Grüßle,
Pflaesterle[/quote]
Klar geht das
Jedoch nicht über eine Polizeiverfügung also nicht über PolRecht oder STPO sondern es geht hier um eine zivilrechtliche Streitangelegenheit.
B. kann also A. auffordern eine Blutuntersuchung zu machen.
Wenn A dem nicht nachkommt steht B. der Klageweg offen.
Das heißt er zieht vor ein Zivilgericht und erwirkt einen richterlichen Beschluss, welcher im Rahmen der zwangsweisen Vollstreckung vollstreckt werden kann.
Auf eigenen Wunsch gelöscht.
Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Hmm, etwas komplizierter ist das m.E. unter gewissen Umständen schon. Man denke nur mal an die Notfallprophylaxe/Postexpositionsprophylaxe, die bekanntlich krasse gesundheitliche Nebenwirkungen hat, und die nur in einer kurzen Zeitspanne nach der vermuteten Infektion verabreicht werden kann. Hierfür kann es sehr wohl wichtig sein, auf der Stelle zu erfahren, ob die andere Person infiziert ist.
Ich glaube, das Thema wurde hier bei Copzone schon mal angerissen... ich kann mich aber nicht erinnern, zu welchem Ergebnis die Debatte führte.
Ich glaube, das Thema wurde hier bei Copzone schon mal angerissen... ich kann mich aber nicht erinnern, zu welchem Ergebnis die Debatte führte.
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- Vito
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
[quote=""BGS""]Klar geht das
Jedoch nicht über eine Polizeiverfügung also nicht über PolRecht oder STPO sondern es geht hier um eine zivilrechtliche Streitangelegenheit.
B. kann also A. auffordern eine Blutuntersuchung zu machen.
Wenn A dem nicht nachkommt steht B. der Klageweg offen.
Das heißt er zieht vor ein Zivilgericht und erwirkt einen richterlichen Beschluss, welcher im Rahmen der zwangsweisen Vollstreckung vollstreckt werden kann.[/quote]
Hm,
ob man dies auf dem zivilrechtlichen Klageweg durch bekommt, wage ich aus dem Bauch heraus mal so zu bezweifeln Vielleicht gibt es aber entprechende Urteile
Das nächste Problem dürfte wie von Trooper erwähnt, die Postexpositionsprophylaxe sein. Nach einem solchen Klageweg kann man sich diese wegen der Zeitspanne sparen. Ergo kann man sich direkt bei Verdacht einer Virusinfektion eine PEP reinhauen, diese hilft aber auch nicht bei allen Virusinfektionen. Wenn man nicht gegen Hep B geimpft ist, müsste man sich noch zusätzlich Immunglobulin und eine aktive HBV-Impfung reinzwiebeln. Bei Hep C würde nix davon helfen. Tetanusimpfung haben wir wohl alle, es kommen dann aber noch verschiedene Bakterieninfektionen in Betracht. Also müsste man sich noch am besten nen Breitspektrumantibiotika reinhauen, was gegen grampositive und gramnegative Keime wirkt. Wenn man sich das alles dann reinpfeift, dann >
Jedoch nicht über eine Polizeiverfügung also nicht über PolRecht oder STPO sondern es geht hier um eine zivilrechtliche Streitangelegenheit.
B. kann also A. auffordern eine Blutuntersuchung zu machen.
Wenn A dem nicht nachkommt steht B. der Klageweg offen.
Das heißt er zieht vor ein Zivilgericht und erwirkt einen richterlichen Beschluss, welcher im Rahmen der zwangsweisen Vollstreckung vollstreckt werden kann.[/quote]
Hm,
ob man dies auf dem zivilrechtlichen Klageweg durch bekommt, wage ich aus dem Bauch heraus mal so zu bezweifeln Vielleicht gibt es aber entprechende Urteile
Das nächste Problem dürfte wie von Trooper erwähnt, die Postexpositionsprophylaxe sein. Nach einem solchen Klageweg kann man sich diese wegen der Zeitspanne sparen. Ergo kann man sich direkt bei Verdacht einer Virusinfektion eine PEP reinhauen, diese hilft aber auch nicht bei allen Virusinfektionen. Wenn man nicht gegen Hep B geimpft ist, müsste man sich noch zusätzlich Immunglobulin und eine aktive HBV-Impfung reinzwiebeln. Bei Hep C würde nix davon helfen. Tetanusimpfung haben wir wohl alle, es kommen dann aber noch verschiedene Bakterieninfektionen in Betracht. Also müsste man sich noch am besten nen Breitspektrumantibiotika reinhauen, was gegen grampositive und gramnegative Keime wirkt. Wenn man sich das alles dann reinpfeift, dann >
Freiheit für die Spareribs
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Natürlich hast du Recht Vito
Aber das habe ich ja offen gelassen - ob die Klage erfolg hat, denn es gibt ja bekanntlich 2 Ergebniss: ja oder nein.
Ich persönlich denke auch, dass er keinen Erfolg hat.
Jedoch ist das mein Gedanke und entscheiden tut der Richter im Einzelfall.
Zu zeitlichen Komponente, es bestünde auf Grund der zeitlichen Dringlichkiet natürlich die Möglichkeit eine einstweillige Verfügung zu Erwirken.
Bzw. dieses zu versuchen.
Anderseits, wenn du denn Fall liest, der hier als Beispiel genannt wurde, so bluten zwei die sich gehauen haben.
Keine Anhaltspunkte auf eine besondere HIV Lage.
Da wird kein Richter dem stattgeben.
Und da die Profilaxe, die ja kein Spaß ist, zu nehmen
Anders sieht es aus, wenn du als PVB oder Feldchutzmensch in eine Spritze bei der richtigen Kundschaft greifst.
Dann macht es Sinn die Profilaxe zu nehmen und dann speche ich der Klage eine größere Erfolgsausicht zu.
Aber das habe ich ja offen gelassen - ob die Klage erfolg hat, denn es gibt ja bekanntlich 2 Ergebniss: ja oder nein.
Ich persönlich denke auch, dass er keinen Erfolg hat.
Jedoch ist das mein Gedanke und entscheiden tut der Richter im Einzelfall.
Zu zeitlichen Komponente, es bestünde auf Grund der zeitlichen Dringlichkiet natürlich die Möglichkeit eine einstweillige Verfügung zu Erwirken.
Bzw. dieses zu versuchen.
Anderseits, wenn du denn Fall liest, der hier als Beispiel genannt wurde, so bluten zwei die sich gehauen haben.
Keine Anhaltspunkte auf eine besondere HIV Lage.
Da wird kein Richter dem stattgeben.
Und da die Profilaxe, die ja kein Spaß ist, zu nehmen
Anders sieht es aus, wenn du als PVB oder Feldchutzmensch in eine Spritze bei der richtigen Kundschaft greifst.
Dann macht es Sinn die Profilaxe zu nehmen und dann speche ich der Klage eine größere Erfolgsausicht zu.
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Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
Vielen dank für eure schnellen Antworten.
Scheint noch ein Thema zu sein, bei dem noch
rechtlich einiges zu verbessern gäbe - wie ich zumindest finde.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit das ganze zu beschleunigen?
Ich meine, es gibt doch sicher Richter, die "Bereitschaftsdienst" oder
was ähnliches haben.
Könnte man da nicht ne schnelle Verfügung oder so was erlassen?
Ich meine, es geht ja nicht um ne Kleinigkeit...
Wir kommen zwar voll off topic, aber mich beschäftigt die Sache ein
wenig, nachdem sich einer eurer Kollegen bei einem Patient von uns
verletzt hat. Und dieser sieht das sowieso nicht ein, was über seine Krankheiten rauszulassen.
Der kann zwar weder Rettungsdienst noch Polizei leiden, ruft aber
jede Woche beide an... na ja, wie dem auch sei.
Bei diesem Typ vermutet man zwar, dass er solche Krankenheiten haben könnte - die einzigen die es wirklich mit Sicherheit wissen sollten
sind das Krankenhaus oder das Gefängnis, wo er mal war.
(Wissen die sowas überhaupt?)
In jedem Fall hab ich immer ein eher ungutes Gefühl, wenn ich mich
mit dem Patienten auseinandersetzen muss...
Und wenn es jetzt mit einer "Zwangsblutentnahme" so schlecht aussieht,
hab ich kein wirklich besseres Gefühl dabei.
Ich meine sollte er mich mit etwas anstecken und hat das vorher gewußt,
bekommt er vielleicht was auf's Dach - aber das hilft mir dann auch nix
mehr, wenn ich dann HIV-positiv bin.
Scheint noch ein Thema zu sein, bei dem noch
rechtlich einiges zu verbessern gäbe - wie ich zumindest finde.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit das ganze zu beschleunigen?
Ich meine, es gibt doch sicher Richter, die "Bereitschaftsdienst" oder
was ähnliches haben.
Könnte man da nicht ne schnelle Verfügung oder so was erlassen?
Ich meine, es geht ja nicht um ne Kleinigkeit...
Wir kommen zwar voll off topic, aber mich beschäftigt die Sache ein
wenig, nachdem sich einer eurer Kollegen bei einem Patient von uns
verletzt hat. Und dieser sieht das sowieso nicht ein, was über seine Krankheiten rauszulassen.
Der kann zwar weder Rettungsdienst noch Polizei leiden, ruft aber
jede Woche beide an... na ja, wie dem auch sei.
Bei diesem Typ vermutet man zwar, dass er solche Krankenheiten haben könnte - die einzigen die es wirklich mit Sicherheit wissen sollten
sind das Krankenhaus oder das Gefängnis, wo er mal war.
(Wissen die sowas überhaupt?)
In jedem Fall hab ich immer ein eher ungutes Gefühl, wenn ich mich
mit dem Patienten auseinandersetzen muss...
Und wenn es jetzt mit einer "Zwangsblutentnahme" so schlecht aussieht,
hab ich kein wirklich besseres Gefühl dabei.
Ich meine sollte er mich mit etwas anstecken und hat das vorher gewußt,
bekommt er vielleicht was auf's Dach - aber das hilft mir dann auch nix
mehr, wenn ich dann HIV-positiv bin.
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- Registriert: So 11. Mär 2007, 00:00
Erfahrungen bei der Festlegung einer Person zur Blutentnahme
schlage das doch dem Innenminister vor.
Ich kenne seine Anwtwort :
da schaffen wir eine gesetzliche Grundlage - nötigenfalls ändern wir das Grundgesetz
Nur ist die Frage:
ist die gesetzeslage nicht so wie sie ist richtig und gut
Ich kenne seine Anwtwort :
da schaffen wir eine gesetzliche Grundlage - nötigenfalls ändern wir das Grundgesetz
Nur ist die Frage:
ist die gesetzeslage nicht so wie sie ist richtig und gut
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