richterliche Vernehmung eines PVB vor Gericht!!!

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Beitragvon zorniger » Di 19. Jun 2007, 14:02

Mal ne Frage.

Wie sieht es aus bei nen PVB wenn er vor Gericht muss, bekommt er da auch Gerichtskosten erstattet oder nicht?

Wo muss er seine Freistellung beantragen? DGL, IL?

Wäre nett ein paar Antworten zu bekommen.
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Beitragvon Gast » Di 19. Jun 2007, 14:08

Tag!

Wenn Du zu einen dienstlichen Termin geladen wirst, sind die Regelungen für die Teilnahme daran in Deinem BL in einer GA geregelt. Freigestellt wird man dafür nicht, grds. ist Deine Teilnahme zu ermöglichen.

Kosten erhält man i.d.R. für evtl. anfallende Fahrtkosten, wobei in Ausnahmefällen auch Kosten für Übernachtungen etc. getragen werden.

Aber: Schupos werden in Berlin seitens der Gerichte gerne darauf hingewiesen, dass sie kostenneutral in Uniform fahren können.

Ladungen sind verpflichtend - wenngleich sie aus bestimmten Gründen (Krankheit, Urlaub) abgesagt bzw. der Termin verschoben werden kann.

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Beitragvon zorniger » Di 19. Jun 2007, 14:47

Wie sieht es mit den Fahrtkosten aus? werden die vom Gericht übernommen oder trägt dies der Deinstherr? Im Dienst und außer Dienst?
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Beitragvon Gast » Di 19. Jun 2007, 14:51

Derartige Kosten werden vom Gericht erstattet.

Ich kenne die Vorschriften "Deines" Landes nicht, aber grds. kannst Du im Dienst auf dienstliche Fz. zurückgreifen - keine Erstattung.

Wenn Du in Deiner Freizeit zu einen dienstlich begründeten Termin geladen bist, werden die Fahrtkosten erstattet und ein ggf. entstandener Überstundenanteil gutgeschrieben.

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Beitragvon Controller » Di 19. Jun 2007, 22:23

Diese Kosten werden meist später den Gerichtskosten zugeschlagen, die am Ende verteilt werden...... :wink: :ja:

Doch Vorsicht, auch hier kann der Boden glatt sein:

Verhandlung und anschließend Dienst (oder während dem Dienst, vor dem Dienst) und Fahrtkosten :arrow: das geht ins Auge......... :ja: 8) :lol:



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Re: richterliche Vernehmung eines PVB vor Gericht!!!

Beitragvon Vito » Di 19. Jun 2007, 22:50

[quote=""zorniger""]Wo muss er seine Freistellung beantragen? DGL, IL?
[/quote]

Wie schon erwähnt:

Termin in der Freizeit > Fahrtkosten können bei Gericht geltend gemacht werden und evtl. wird die Zeit vor Gericht als Überstunde/n von der Dienststelle gutgeschrieben.

Termin während des Dienstes > Hier erfolgt selbstverständlich die "Freistellung" durch die Dienststelle. In der Regel läuft die Ladung ja eh über die Dienststelle, denn diese muss auch erst einen Aussagegenehmigung erteilen. Daher hat die Dienststelle in der Regel schon Kenntnis von der Ladung.

Trotzdem nochmal kurzfristig mit dem DGL abstimmen - die vergessen das mal gerne und planen einen andersweitig ein :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Beitragvon Gast » Mi 20. Jun 2007, 09:05

.....und grundsätzlich:

Am Tag vor dem Termin anrufen und sich bestätigen lassen, dass

1. dieser stattfindet (Absagen werden gerne vergessen)

2. das Erscheinen weiterhin notwendig ist (kann nur der Richter festlegen).

Man kann sich dann sinnloses Herumlungern in langweiligen Gerichtsfluren bzw. die nervigen "Spontanabsagen" sparen.

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Beitragvon angelblues » Mi 20. Jun 2007, 17:15

Hallöchen... also zunächst Mal... ich spreche hier nur für Hessen, weil von hier weiß ich es sicher...

1. muß der Richter die private Anreise genehmigen, denn nur bei genehmigten Anreisen werden die Fahrtkosten erstattet. Läuft bei uns in der Regel so ab, daß man auf das EB schreibt woher man in der dienstfreien Zeit anreist, das ganze wird dann vom Richter genehmigt oder der betroffene Beamte wird abgeladen.

2. wird man bei der Entlassung aus dem Zeugenstand gefragt, ob Fahrtkosten entstanden sind. Der zuständige Protokollführer gibt einem dann einen Wisch, mit dem man sich die Kröten bei der Gerichtskasse abholen kann.

Grundsätzlich: Wer im Dienst ist bekommt keine Fahrtkosten erstattet.

Die Fahrtkosten werden später den Gerichtskosten hinzugerechnet (geregelt im GKG bzw. KostO, falls jemand nachlesen will).

@goldstern: nur am Rande. Wir sind dazu verpflichtet Zeugen abzuladen und meist scheitert das nur an der Kommunikation auf den verschiedenen Dienststellen, von der überschwänglichen Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft am Telefon, wenn man mal auf der Suche nach einem Kollegen zum Abladen ist, mal ganz zu schweigen :mrgreen:

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Beitragvon Loewe » Mi 20. Jun 2007, 18:42

och angelblues, bei Abladungen sind wir IMMER freundlich :D . Anders sieht es aus, wenn kurz vor Ultimo ein Fax kommt mit einer Vorladung... da ist dann tatsächlich die Begeisterung groß :ja: so nach dem Motto - sie werden morgen gebraucht...

Vergessen werden sollte zudem auch nicht, daß Nachtschichtzuschläge etc. ebenfalls durch das Gericht ersetzt werden. Bei uns wird das folgendermaßen gehandhabt: Der Beamte macht bei seinem Nachtdienst um 24:00 Uhr Feierabend. Die entgangenen Stunden werden ihm für den nächsten Tag als Frühdienst geschrieben. Für die Nachtschichtzuschläge bekommt er einen Wisch ( um bei angelblues Ausdrucksweise zu bleiben :lol: ) vom DL den er dem Richter vorlegen kann. Funktioniert aber nur, wenn der Gerichtstermin vormittags liegt.

Ach ja, als Student an der PFH bekommt man bei Gerichtsterminen auch die entgangenen Unterrichtsstunden ersetzt. Den Stoff muß man ja schließlich nacharbeiten. Ist zwar nicht viel, lohnt sich aber bei einem vollen Stundenplan.

Gruß
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Beitragvon zorniger » So 24. Jun 2007, 20:08

Noch ne andere Frage hinterher: Wie sieht das aus bei ner grundlosen Zeugnisverweigerung. werden da einem die Gerichtskosten aufgebrummt?
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Beitragvon Loewe » So 24. Jun 2007, 21:18

Wenn Du von einem Dir zustehendem Recht Gebrauch machst werden Dir die Kosten die dadurch entstehen auch nicht aufgebrummt. Was ist eine grundlose Zeugnisverweigerung ?

Gruß
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Beitragvon angelblues » So 24. Jun 2007, 23:36

würde mich jetzt auch mal interessieren ;-D


@loewe: dann will ich bitte ab morgen immer so nette menschen wie dich am telefon haben :P
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Beitragvon zorniger » Mo 25. Jun 2007, 12:23

Als eine grundlose Zeugnisverweigerung bezeichnet man die verweigerung der Aussage obwohl man vom Gesetz her dazu verpflichtet ist. Also ein Zeuge ohne Zeugnisverweigerungsgründe.
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Beitragvon Konfuzius » Mo 25. Jun 2007, 12:40

Mal zwischendurch gefragt:
Wie handhabt ihr es bei GT im Urlaub?
Wir schreiben uns in diesem Fall keine Stunden auf.
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Beitragvon Gast » Mo 25. Jun 2007, 12:50

Berlin:

Der Urlaubstag wird gutgeschrieben.


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