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Landesbeamte in fremdem Bundesland
Verfasst: Sa 30. Okt 2004, 17:11
von Slider
Hy,
Ich hätte da mal eine Frage. Wie sieht es mit den Rechten eines Landespolizeibeamten in einem anderen Bundesland aus.
Beispiel: Was für Rechte und/oder Pflichten hätte ich als Anwärter oder ausgebildeter Polizist bei einer Heimfahrt im Zug nach Baden-Württemberg?
Darf ich denn in einem fremden Bundesland Uniform tragen?
Landesbeamte in fremdem Bundesland
Verfasst: Sa 6. Nov 2004, 09:11
von MICHI
Die Rechte richten sich nach den Bestimmungen der STPO, den Regularien des jeweiligen Landes (SOG, Polizeigesetz) in dem man sich befindet und der PDV des Landes, in dem man beschäftigt ist.
Landesbeamte in fremdem Bundesland
Verfasst: So 7. Nov 2004, 13:04
von Polizeifreund
Es gibt eine Reihe von Bestimmungen, die die Rechte in anderen Bundesländern regelt.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass man als ausgebildeter Vollzugsbeamter sich in jedem Bundesland in den Dienst versetzen kann, wenn die örtlich zuständige Polizei nicht, oder nicht rechtzeitig vor Ort ist, aber das Einschreiten dringend geboten ist.
Typischer Fall wäre hier die Gefahrenabwehr, wenn z.B. eine hilflose Person festgestellt wird. Ebenso wäre auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Jugendlicher reisst einer älteren Frau die Tasche aus der Hand, um sich diese anzueignen = Raub) ein sofortiges Handeln notwendig.
Landesbeamte in fremdem Bundesland
Verfasst: So 7. Nov 2004, 13:36
von TT
[quote=""Polizeifreund""]Typischer Fall wäre hier die Gefahrenabwehr, wenn z.B. eine hilflose Person festgestellt wird. Ebenso wäre auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Jugendlicher reisst einer älteren Frau die Tasche aus der Hand, um sich diese anzueignen = Raub) ein sofortiges Handeln notwendig.[/quote]
da würde man doch als normaler Bürger auch helfen