Rüstzeiten-neues Urteil
Rüstzeiten-neues Urteil
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Entscheidung vom 21.09.2012 – 19 K 2090/10 – in einem Musterverfahren das Land Nordrhein- Westfalen verurteilt, den Kläger die Zeiten für das Versehen mit den persönlichen Ausrüstungsgegenständen und für die Übernahme der sonstigen Arbeitsmittel vor Schichtbeginn 15 Minuten pro Dienstschicht als Arbeitszeit anzuerkennen.
Das Verwaltungsgericht hat die Zeit, die vor Schichtbeginn für das Anlegen der Ausrüstungsgegenstände aufzuwenden ist, als Arbeitszeit angesehen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang Zeugen gehört. Diese haben bestätigt, dass es „seit jeher üblich ist, sich mindestens 15 Minuten vor dem Schichtbeginn einzufinden, um pünktlich zum Schichtbeginn uneingeschränkt einsatzfähig zu sein“.
Richtungsweisend und richtig.
Das Verwaltungsgericht hat die Zeit, die vor Schichtbeginn für das Anlegen der Ausrüstungsgegenstände aufzuwenden ist, als Arbeitszeit angesehen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang Zeugen gehört. Diese haben bestätigt, dass es „seit jeher üblich ist, sich mindestens 15 Minuten vor dem Schichtbeginn einzufinden, um pünktlich zum Schichtbeginn uneingeschränkt einsatzfähig zu sein“.
Richtungsweisend und richtig.
Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Hi McClane,
danke für die Info.
Ich bin mal gespannt, ob ich es in meiner Dienstzeit erleben darf,
dass die Rüstzeiten generell als Dienstzeiten gutgeschrieben werden.
Gruß
danke für die Info.
Ich bin mal gespannt, ob ich es in meiner Dienstzeit erleben darf,
dass die Rüstzeiten generell als Dienstzeiten gutgeschrieben werden.
Gruß
Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Ob es jetzt auch Überstunden rückwirkend gibt...!
Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Hi hellbert,hellbert hat geschrieben:Ob es jetzt auch Überstunden rückwirkend gibt...!
als gute Schutzleute sollten wir uns unserer wichtigsten Tugend,
der Geduld bewusst sein und ---- wie immer --- abwarten.
Have a little bit patience....
Gruß
- Vollzugsbub
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Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Für mich ist es immer befremdlich,
wenn eigentlich logische Sachen (Rüstzeit=Dienstzeit,
also Arbeitszeit) immer erst vor VG`s erstritten
werden müssen. Egal ob Bund oder Land.
Mfg.
wenn eigentlich logische Sachen (Rüstzeit=Dienstzeit,
also Arbeitszeit) immer erst vor VG`s erstritten
werden müssen. Egal ob Bund oder Land.
Mfg.
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
Re: Rüstzeiten-neues Urteil
ich schenke diese "viertelstunde" seit jeher meinen mitbürgern und kollegen. ich will sie nicht vergütet haben.
das ist doch immer ein geben und nehmen.
genauso wie meine kollegen und ich seit jeher diese "viertelstunde" eher nach hause gehen.
das ist doch immer ein geben und nehmen.
genauso wie meine kollegen und ich seit jeher diese "viertelstunde" eher nach hause gehen.
- Kaeptn_Chaos
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Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Und hoffentlich wird mit den 15 Minuten eher nach Hause gehen dann nicht jemand auf die Nase fallen, wenn die 15 Min. eher vergütet werden.
Re: Rüstzeiten-neues Urteil
wir alle werden nicht nur damit auf die nase fallen. diese dämliche klagerei führt zu regelmentierungen, die wirklich niemand braucht.
macht weiter so.
macht weiter so.
AW: Rüstzeiten-neues Urteil
In Hessen gibt's 10 Minuten. Für alle. Also auch für K.
Und ich gehe dann früher, wenn genug neue da sind und bleibe länger, wenn ne halbe Stunde vor Schichtwechsel einer besoffen in den Vorgarten gefahren ist. Ist doch meine Sache, wie ich auf meine Stunden komme (sofern die Stärke stimmt). Dabei ist mir dann egal wann ich angefangen habe.
Ich schenke weder den Bürgern noch meinem Dienstherrn was von meiner Zeit, ich heule aber auch nicht rum wenn ich länger arbeiten muss oder wenn Zusatzdienste anfallen.
Und ich gehe dann früher, wenn genug neue da sind und bleibe länger, wenn ne halbe Stunde vor Schichtwechsel einer besoffen in den Vorgarten gefahren ist. Ist doch meine Sache, wie ich auf meine Stunden komme (sofern die Stärke stimmt). Dabei ist mir dann egal wann ich angefangen habe.
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Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Geht ja nicht darum, dass du früher gehst.
Es geht um die Kollegoiden, die immer pünktlichst ablösen, weil ihnen ja die Rüstzeit nicht angerechnet wird und alles so schrecklich ist - ihrerseits aber hochgradig nervös werden, wenn die eigene Ablösung das genauso handhabt oder gar aktiv einfordert nach dem Motto "Die sind ja schon oben in der Umkleide, da rüste ich schon mal ab!". Und dann dementsprechend aber die 15 Min. die sie dann ggf. eher nach Hause gehen irgendwie vergessen, zu korrigieren - oder beleidigt sind, wenn ich das dann für sie erledige.
"Hey, wieso fehlt mir denn gestern eine halbe Stunde?"
"Weil du um 21.00 h gegangen bist."
"Ja, aber ich wurde doch abgelöst."
"Und nun?"
Es geht um die Kollegoiden, die immer pünktlichst ablösen, weil ihnen ja die Rüstzeit nicht angerechnet wird und alles so schrecklich ist - ihrerseits aber hochgradig nervös werden, wenn die eigene Ablösung das genauso handhabt oder gar aktiv einfordert nach dem Motto "Die sind ja schon oben in der Umkleide, da rüste ich schon mal ab!". Und dann dementsprechend aber die 15 Min. die sie dann ggf. eher nach Hause gehen irgendwie vergessen, zu korrigieren - oder beleidigt sind, wenn ich das dann für sie erledige.
"Hey, wieso fehlt mir denn gestern eine halbe Stunde?"
"Weil du um 21.00 h gegangen bist."
"Ja, aber ich wurde doch abgelöst."
"Und nun?"
Re: Rüstzeiten-neues Urteil
In Berlin (Abschnitt) haben wir noch die Übergabezeit.
In dieser Viertelstunde ist zwar das Umziehen mit drin aber es ist auch ein Funkwagen nebst einer Inventarliste und separater Quittierung jedes einzelnen FEM's durchzuführen, ggf. ist noch die MP5 auf-/abzurüsten.
Für mich ist das Arbeitszeit und es erstaunt mich, dass dafür ein Gericht bemüht werden muss um das festzustellen.
Dank der vor ein paar Jahren in Berlin eingeführten Stechuhr (neumodisch:PuZman), an der wir uns ein-/ausstempeln müssen, braucht mein freundlicher Arbeitgeber auch nicht besorgt sein, dass sich jemand ungerechtfertigt sein Stundenkonto füllt:
Wer vor seinem geplanten Dienstantritt erscheint und überpünktlich ablöst bekommt dafür nix geschrieben aber wer früher geht (weil überpünktlich abgelöst) bekommt die Zeit und natürlich auch die Zuschläge (DuZ) minutengenau abgezogen.
In dieser Viertelstunde ist zwar das Umziehen mit drin aber es ist auch ein Funkwagen nebst einer Inventarliste und separater Quittierung jedes einzelnen FEM's durchzuführen, ggf. ist noch die MP5 auf-/abzurüsten.
Für mich ist das Arbeitszeit und es erstaunt mich, dass dafür ein Gericht bemüht werden muss um das festzustellen.
Dank der vor ein paar Jahren in Berlin eingeführten Stechuhr (neumodisch:PuZman), an der wir uns ein-/ausstempeln müssen, braucht mein freundlicher Arbeitgeber auch nicht besorgt sein, dass sich jemand ungerechtfertigt sein Stundenkonto füllt:
Wer vor seinem geplanten Dienstantritt erscheint und überpünktlich ablöst bekommt dafür nix geschrieben aber wer früher geht (weil überpünktlich abgelöst) bekommt die Zeit und natürlich auch die Zuschläge (DuZ) minutengenau abgezogen.
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Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Ich bin da grundsätzlich deiner Meinung Kaeptn.
Allerdings finde ich das Urteil gut, weil es dazu beiträgt eine einheitliche Form in den Laden zu bringen. Wenn ich das bei uns so sehe, dann sind manche um 06:00 Uhr da und ziehen sich dann erst um und die anderen bereits eine viertel Stunde vorher. Beide haben irgendwie recht, weil die eigentliche offizielle Übernahmezeit auf 06:15 Uhr taxiert ist. Aber es hat sich halt eingebürgert, dass um 06:00 Uhr übernommen wird. Der eine legt sein Kommen nach der offiziellen und der andere an der inoffiziellen Zeit fest. Das ist alles Banane. Viele versuchen halt dadurch die nicht gegebene Rüstzeit doch in Anspruch zu nehmen. Dabei entsteht halt die von dir beschriebene Problematik, dass einige erst halt um 06:15 Uhr einsatzbereit sind und aber dann mit den anderen zur vollen Stunde abgelöst werden. Dadurch bekommen sie halt die 15 Minuten raus aber auf dem Rücken der anderen Kollegen. Wir brauchen uns jetzt nicht über den moralischen Aspekt auseinander zu setzen. Jeder wird da seine Meinung zu haben. Ich finde, dass es logisch ist, dass man eine Rüstzeit erhält, um z.B. ggü. den K-Beamten nicht benachteiligt zu werden, die sich halt nicht umziehen müssen. Und wenn die mal rausfahren, dann wird die Waffe und ggf. die Schutzweste während der Dienstzeit angelegt und nicht vor Dienstbeginn. Kein Kler, zumindest habe ich noch keinen gesehen, kommt vor Dienstbeginn zum Waffenschrank, um seine Waffe umzuschnallen. Das erwartet auch keiner in meiner Behörde. Im WuW sieht es dann aber wieder anders aus. Dort verlangt man von dir, dass du dich in deiner Freizeit umziehst, deine FEM anlegst und quasi schon in deiner Freizeit für den Dienst bereit machst.
Es geht mir hier nicht um die 15 Minuten an sich, mir geht es nur gegen den Strich, dass einige Beamte aufgrund ihrer Tätigkeit benachteiligt/bevorteilt werden. Wenn man das kurz hochrechnet, dann sind es pro Woche ne knappe Stunde, die uns dadurch flöten geht.
Dieses Urteil halte ich daher für richtig und gerecht und hoffe, dass es auch schnellstmöglich Anwendung findet.
Und nur fürs Protokoll: Ich bin einer der Beamten, die um Punkt 06:00 Uhr vollkommen einsatzbereit auf der Wache stehen....damit hier keine falschen Vermutungen aufkommen! Aber so wirklich gerecht finde ich das nicht!
Allerdings finde ich das Urteil gut, weil es dazu beiträgt eine einheitliche Form in den Laden zu bringen. Wenn ich das bei uns so sehe, dann sind manche um 06:00 Uhr da und ziehen sich dann erst um und die anderen bereits eine viertel Stunde vorher. Beide haben irgendwie recht, weil die eigentliche offizielle Übernahmezeit auf 06:15 Uhr taxiert ist. Aber es hat sich halt eingebürgert, dass um 06:00 Uhr übernommen wird. Der eine legt sein Kommen nach der offiziellen und der andere an der inoffiziellen Zeit fest. Das ist alles Banane. Viele versuchen halt dadurch die nicht gegebene Rüstzeit doch in Anspruch zu nehmen. Dabei entsteht halt die von dir beschriebene Problematik, dass einige erst halt um 06:15 Uhr einsatzbereit sind und aber dann mit den anderen zur vollen Stunde abgelöst werden. Dadurch bekommen sie halt die 15 Minuten raus aber auf dem Rücken der anderen Kollegen. Wir brauchen uns jetzt nicht über den moralischen Aspekt auseinander zu setzen. Jeder wird da seine Meinung zu haben. Ich finde, dass es logisch ist, dass man eine Rüstzeit erhält, um z.B. ggü. den K-Beamten nicht benachteiligt zu werden, die sich halt nicht umziehen müssen. Und wenn die mal rausfahren, dann wird die Waffe und ggf. die Schutzweste während der Dienstzeit angelegt und nicht vor Dienstbeginn. Kein Kler, zumindest habe ich noch keinen gesehen, kommt vor Dienstbeginn zum Waffenschrank, um seine Waffe umzuschnallen. Das erwartet auch keiner in meiner Behörde. Im WuW sieht es dann aber wieder anders aus. Dort verlangt man von dir, dass du dich in deiner Freizeit umziehst, deine FEM anlegst und quasi schon in deiner Freizeit für den Dienst bereit machst.
Es geht mir hier nicht um die 15 Minuten an sich, mir geht es nur gegen den Strich, dass einige Beamte aufgrund ihrer Tätigkeit benachteiligt/bevorteilt werden. Wenn man das kurz hochrechnet, dann sind es pro Woche ne knappe Stunde, die uns dadurch flöten geht.
Dieses Urteil halte ich daher für richtig und gerecht und hoffe, dass es auch schnellstmöglich Anwendung findet.
Und nur fürs Protokoll: Ich bin einer der Beamten, die um Punkt 06:00 Uhr vollkommen einsatzbereit auf der Wache stehen....damit hier keine falschen Vermutungen aufkommen! Aber so wirklich gerecht finde ich das nicht!
"Polizisten sind rechtsradikale Dumpfbacken, die ein eigenes AKW im Garten haben
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)
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- Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00
Re: Rüstzeiten-neues Urteil
KiKa
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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- Mainzelmann2001
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- Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
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Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Also bei uns gibt es eine Überlappungszeit der Dienstschichten von 30 Minuten. Was heißt, der Beamte kommt pünktlich, zieht sich um und die Schicht kann sich auch noch was besprechen.
Lt. Dienstvereinbarung sind diese 30 Minuten dafür vorgesehen.
Da gibts also nix zu klagen.
Lt. Dienstvereinbarung sind diese 30 Minuten dafür vorgesehen.
Da gibts also nix zu klagen.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
- uwewittenburg
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Re: Rüstzeiten-neues Urteil
Der "Kelch" ist bisher an uns vorbeigegangen.DonRob hat geschrieben: Dank der vor ein paar Jahren in Berlin eingeführten Stechuhr (neumodisch:PuZman), an der wir uns ein-/ausstempeln müssen, braucht mein freundlicher Arbeitgeber auch nicht besorgt sein, dass sich jemand ungerechtfertigt sein Stundenkonto füllt:
Die Flex-Zeit beginnt beim begehen oder -fahren des Objektes, aber wer weiß wie lange noch!
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