Rüstzeiten-neues Urteil

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

Moderatoren: Polli, coco_loco

Benutzeravatar
MasterEd
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1075
Registriert: Di 25. Jul 2006, 00:00
Wohnort: Überall und Nirgendwo

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon MasterEd » Do 11. Okt 2012, 03:53

Das ist mir alles zu kurz gedacht. Das Eine hat mit dem Anderen rein gar nichts zu tun. Natürlich kann man 15 Minuten vorher da sein oder sogar 20 oder oder oder. Die Anrechnung der Rüstzeit hat doch mit dem Kommen an sich nichts zu tun. Das ist eine Einstellungssache, da gebe ich dir Recht. Die Berechnung der Dienstzeit ist jedoch eine andere Sache. Ich finde, dass die Wochenarbeitszeit sehr viel mehr mit der Rüstzeit zu tun hat, als du es darstellst. Im Grunde genommen musst du ja durch die Nichtberücksichtigung der Rüstzeit etwa eine Stunde länger pro Woche arbeiten (wenn man jetzt von 15 Minuten Rüstzeit und einer 4-Tage Woche ausgeht). Somit arbeitet der Schutzmann auf der Wache nicht 41 Stunden (analog dazu nicht 42 Stunden pro Woche in manchen Ländern), sondern eben eine Stunde länger. Oder anders gesagt: Wenn die Rüstzeit folgerichtig angerechnet werden würde, würdest du effektiv eine Stunde pro Woche weniger arbeiten müssen als sonst!

Und das Argument mit der Zwangspause für den Innendienst/den K-Beamten und dass diese im WWD eben nicht da ist, ist doch nichts, was einem der Dienstherr schenkt. Der Dienstherr erwartet ja als Gegenleistung dafür, dass der Schutzmann jeder Zeit einsatzbereit ist, auch wenn er gerade mit heißen Burgern auf dem Rückweg vom großen M ist oder eben gerade die Tagesschau oder das Länderspiel sieht. Der Innendienstbeamte/K-Beamte kann in der halben Stunde komplett abschalten und die Füße hochlegen. Weder sein Essen wird kalt, noch verpasst er seine Lieblingsmittagssendung im TV. Alles ist da planbar...oder sagen wir mal fast alles!

Wir können ja gerne die andere Version durchspielen: Der Beamte auf der Wache muss eine halbe Stunde Pause machen. In dieser halben Stunde kann er aber dann auch keine Einsätze wahrnehmen, auch nicht wenn die Luft (halbwegs) brennt! Der Dienstherr müsste also für die halbe Stunde eine weitere Streife zur Verfügung stellen, um mögliche Einsätze 1 zu 1 abarbeiten zu können. Alternativ müssten Einsätze auf Halde gelegt werden. Oder aber aus anderen Wachbereichen ständig die Streifen hin und her geschoben werden. Meinst du, dass es für den Dienstherrn besser/günstiger wäre? Ich denke nicht! Und aus diesem Grund hat die Wache eben keine 30 Minuten Zwangspause. Klingt logisch, ist es auch. Also wer das als einen Bonus ansieht, schaut nur auf die eine Seite der Medaille!

Im Übrigen bucht sich der Innendienst oder der K-Beamte bei einem schnellen Kaffee auch nicht aus...und für die Zigarette zwischendurch brauche ich dir ja bestimmt nichts erzählen, oder? Ich habe im Rahmen meiner Ausbildung bei den Praktika die verschiedenen KKs über Wochen miterlebt und kann daher einschätzen, was da an Pause gemacht wird, wie es beim Ausbuchen für Zigarettenpausen aussieht oder dem schnellen Kaffee zwischendurch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in anderen Behörden eklatant anders ist. In der einen oder anderen Behörde wird vielleicht mehr auf Raucherpausen geachtet...aber sonst?
"Polizisten sind rechtsradikale Dumpfbacken, die ein eigenes AKW im Garten haben
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon Controller » Do 11. Okt 2012, 12:44

für die Übernahme der sonstigen Arbeitsmittel vor Schichtbeginn 15 Minuten pro Dienstschicht als Arbeitszeit anzuerkennen.
Diese Überlappungszeit zur Übernahme der FEM etc. ergibt Sinn !
Ebenso wie eine Einweisung der kompletten Ablöseschicht

Zu Dienstbeginn

dienstbereit,
dienstfertig,
dienstfähig -wie auch immer-

auf der Matte zu stehen ist für mich eine pure Selbstverständlichkeit und kein Thema über das ich mit dem Dienstherrn vor Gericht streiten muss.

7:30 min vor und nach dem Dienst zum Umziehen :stupid: :stupid:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Hessen78
Corporal
Corporal
Beiträge: 599
Registriert: Mi 18. Jul 2012, 22:22

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon Hessen78 » Do 11. Okt 2012, 13:33

Vielleicht hab ich mich da nicht ganz klar ausgedrückt.

Bis zu 15 Minuten vor regulärem Dienstbeginn und bis zu 15 Minuten nach Ende darf man sich bei uns ein-/ bzw. ausbuchen. Das könnte man als Rüstzeit betrachten und zum Umziehen nutzen. Kann man aber auch mit der Vorgänger / Nachfolge Schicht zwecks Infoormationsaustausch nutzen. Das meinte ich mit Einstellungssache. Wenn ich also 20 Minuten früher da bin, mich umziehe und 15 Minuten vorher auf der Wache aufschlage um mich einzubuchen, dann "verschenke" ich objektiv gesehen ein paar Minuten. Aber das ist mir persönlich egal.

Alles an Mehrarbeitszeit darüber hinaus wird automatisch durch den EuO gestrichen. Es sei denn es wird mittels einer Vorgangsnummer nachgewiesen, dass noch ein Einsatz anlag und die Überziehung aus diesem Grund nötig war.

Nochmal ganz deutlich... Ich verstehe diese Diskussion um ein paar Minuten nicht. Ok, das summiert sich auf Dauer auch. Aber: Bei uns sitzen viele auf dreistelligen Überstundenzahlen, da sind mir doch diese "Umzieh-Minuten" echt egal. Kann ja jeder sehen wie er mag, ist auch nur meine private Meinung.

DasLegat
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 131
Registriert: Mo 22. Nov 2004, 00:00

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon DasLegat » Do 11. Okt 2012, 21:10

Es geht ja auch im Grunde um sowas wie Gleichbehandlung mit den anderen Kollegen der gleichen Behörde.

Bsp: Der Dienstherr will das ich um 14:00 Uhr Einsatzbereit bin.

Kollege A. Innendienst Kollege B Vollzug

Kollege A kommt um 13:59 setzt sich an den Tisch und ist bereit.
Kollege B muss bereits um 13:45 im Dienst sein um sich die Dienstkleidung anzuziehen und seine FEM anlegen. Gleiches am Dienstende.

Rechnen wir 15 Minuten/ Schicht * 220 Schichten im Jahr macht 55 Stunden im Jahr bei ca 45 Dienstjahren sind das 2475 Stunden.

Von 8 Stunden je Schicht ausgehend sind das 309 Schichten also knapp 1,5 Jahre. Hier bin ich nicht bereit für meinen Arbeitgeber 1,5 Jahre lang umsonst zu schuften, ohne dafür entlohnt zu werden.

Grüße

Benutzeravatar
MasterEd
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1075
Registriert: Di 25. Jul 2006, 00:00
Wohnort: Überall und Nirgendwo

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon MasterEd » Do 11. Okt 2012, 23:14

DasLegat hat geschrieben:Es geht ja auch im Grunde um sowas wie Gleichbehandlung mit den anderen Kollegen der gleichen Behörde.

Bsp: Der Dienstherr will das ich um 14:00 Uhr Einsatzbereit bin.

Kollege A. Innendienst Kollege B Vollzug

Kollege A kommt um 13:59 setzt sich an den Tisch und ist bereit.
Kollege B muss bereits um 13:45 im Dienst sein um sich die Dienstkleidung anzuziehen und seine FEM anlegen. Gleiches am Dienstende.

Rechnen wir 15 Minuten/ Schicht * 220 Schichten im Jahr macht 55 Stunden im Jahr bei ca 45 Dienstjahren sind das 2475 Stunden.

Von 8 Stunden je Schicht ausgehend sind das 309 Schichten also knapp 1,5 Jahre. Hier bin ich nicht bereit für meinen Arbeitgeber 1,5 Jahre lang umsonst zu schuften, ohne dafür entlohnt zu werden.

Grüße
Genau darum gehts mir ebebnfalls! :zustimm:
"Polizisten sind rechtsradikale Dumpfbacken, die ein eigenes AKW im Garten haben
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)

Benutzeravatar
HaSiBaer
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 842
Registriert: Mi 25. Jan 2006, 00:00
Wohnort: Hamburg

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon HaSiBaer » Fr 12. Okt 2012, 09:33

DasLegat hat geschrieben: Dienstkleidung anzuziehen
Achtung!!! Rüstzeit ist die Zeit zum Anlegen/Holen der FEM. Das Anziehen der Uniform, wenn sie auch auf dem Arbeitsweg getragen werden darf, gehört nicht zur Arbeitszeit.

Und in HH sind auch 15 Minuten pro Wechsel vorgesehen. Selbst Schreibtischtätern wird u.U. eine Rüstzeit zugestanden.

Und im Einsatzzug wurde auch unterschieden, ob man Tagesgeschäft macht (nur Rüstzeit) oder in den Kampf zieht (Anziehzeit = Arbeitszeit).

Gruß HaSiBär

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2012, 09:40

Rüstzeit ist die Zeit zum Anlegen/Holen der FEM.
15 Minuten um den Gürtel um zuschnallen und die Pistole aus dem Fach zu holen?

Benutzeravatar
HaSiBaer
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 842
Registriert: Mi 25. Jan 2006, 00:00
Wohnort: Hamburg

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon HaSiBaer » Fr 12. Okt 2012, 09:58

vladdi hat geschrieben:
Rüstzeit ist die Zeit zum Anlegen/Holen der FEM.
15 Minuten um den Gürtel um zuschnallen und die Pistole aus dem Fach zu holen?
Jain, holen und weglegen, also 7,5 Minuten pro Wechsel bzw. 15 Minuten pro Schicht. Und ja, die Zeit ist in der Regel gut für die Kol. gerechnet. Kenne wenige Dienstgebäude wo 7,5 Minuten knapp werden könnten.

Auf jeden Fall sind im WWD bei jeden Wechsel immer 2 Besatzungen für 15 Minuten im Dienst, daß sollte zum Aus-/Abrüsten und Übergabe als FuStW-Besatzung, WD, WH etc. locker reichen.

Gruß HaSiBär

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon vladdi » Fr 12. Okt 2012, 10:34

Es muss eine Überlappungszeit geben - das ist dann die Rüstzeit.

DasLegat
Police Officer
Police Officer
Beiträge: 131
Registriert: Mo 22. Nov 2004, 00:00

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon DasLegat » Fr 12. Okt 2012, 12:00

Mein Dienstherr "wünscht" z.B. per Dienstanweisung, dass ich den Lauf meiner Dienstwaffe zum Dienstende einöle und beim Dienstbeginn entöle. Hierzu muss sie zerlegt werden. Ungeachtet dessen ob man dies nun tut oder nicht. Solche Anordnungen erhöhen die Zeit die ich brauche. Somit sind 7,5 Minuten m.E. gerechtfertig.

Es geht hier einfach um das Prinzip, wenn der Dienstherr bestimmte Anweisungen gibt was ich zu tun habe bis ich Dienstbereit bin, ob ich dies nun in meiner Freizeit tun muss oder nicht. Und ich vertrete den Standpunkt: Nein!

Mystix
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3024
Registriert: Sa 5. Mai 2007, 00:00
Wohnort: CH

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon Mystix » Fr 12. Okt 2012, 12:39

Vielleicht könnte man noch ne Zeitgutschrift für das (ausserdienstliche) Waschen der Uniform einklagen?

Benutzeravatar
MasterEd
Lieutenant
Lieutenant
Beiträge: 1075
Registriert: Di 25. Jul 2006, 00:00
Wohnort: Überall und Nirgendwo

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon MasterEd » Fr 12. Okt 2012, 12:44

Mystix hat geschrieben:Vielleicht könnte man noch ne Zeitgutschrift für das (ausserdienstliche) Waschen der Uniform einklagen?
Nö, dafür gibts eine Reinigungspauschale!
"Polizisten sind rechtsradikale Dumpfbacken, die ein eigenes AKW im Garten haben
und vorzugsweise Frauen, Kleinkinder und honorige Bürger verprügeln." (PolBert, 08.12.2010)

Mystix
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 3024
Registriert: Sa 5. Mai 2007, 00:00
Wohnort: CH

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon Mystix » Fr 12. Okt 2012, 13:06

Echt?

Toll!

Benutzeravatar
HaSiBaer
Sergeant
Sergeant
Beiträge: 842
Registriert: Mi 25. Jan 2006, 00:00
Wohnort: Hamburg

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon HaSiBaer » Fr 12. Okt 2012, 13:35

Mystix hat geschrieben:Vielleicht könnte man noch ne Zeitgutschrift für das (ausserdienstliche) Waschen der Uniform einklagen?
Seine (normale) Kleidung muß ja jeder waschen. (Schutz-/Arbeits-) Kleidung, die speziel gereinigt werden muß (z.B. HUPF- oder OP-Kleidung) wird durch den Arbeitgeber gereinigt bzw. die Kosten werden erstattet.

Es geht immer nur darum, ob man einen (besonderen) Nachteil durch die Arbeit (-skleidung) hat. Es würde nie jemand einen Chirugen sagen, daß er in der OP-Kleidung zur Arbeit gehen kann => Anziehzeit = Arbeitszeit. In der Tagesuniform kann/darf ich aber zur Arbeit fahren => Anziehzeit = keine Abreitszeit.

Da ich nicht alle meiner FEM mit nach Hause nehmen darf, ich mich also Aus-/Abrüsten muß, ist diese Zeit natürlich Arbeitszeit. (Und als FuStW-Besatzung muß ich ja die Sachen ja auch noch zum FuStW bringen.) Der SB, der in ziviler Kleidung und ohne FEM seinen Dienst im Büro verrichtet, kann natürlich keine Rüstzeit beanspruchen.

Gruß HaSiBär

Gast

Re: Rüstzeiten-neues Urteil

Beitragvon Gast » Fr 12. Okt 2012, 14:18

Mystix hat geschrieben:Vielleicht könnte man noch ne Zeitgutschrift für das (ausserdienstliche) Waschen der Uniform einklagen?
Koennt ihr von mir aus in der Schweiz machen. Hier bleiben wir mal beim Thema und dieser Einwurf war -Verzeihung- Bloedsinn...


Zurück zu „Der Polizeiberuf - Mitten im Beruf“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende