Bereitschaftspolizei in den Ländern

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joseff
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Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon joseff » So 4. Jan 2015, 16:47

Hallo,

mich interessiert, wie denn die BePo-Beamten in verschiedenen Ländern zu solchen werden und wie lange.
Wie ist es in euren Bundesländern? Kann man z. B. auch bis zur Rente beim Fußvolk (also kein Stammpersonal) bleiben? Muss man sich zur BePo bewerben, oder wird jeder für eine Mindestverweildauer hinversetzt?

:hallo: Josef
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Brot » So 4. Jan 2015, 16:58

Baden-Württemberg:

Beamte des mD kommen nach der Ausbildung üblicherweise als Einsatzbeamte zur Bereitschaftspolizei. Die Mindestverwendungszeit beträgt derzeit 12 Monate. Je nach Einstellungszahlen kann die Verwendungszeit verlängert werden, allerdings "muss" man sich irgendwann als Einsatzbeamter heraus bewerben.

Beamte des gD können sich nach ihrem Studium nicht als Einsatzbeamter bei der Einsatzabteilung bewerben. Falls jemand dort hin will, muss er sich z.B. auf eine Stelle als Gruppenführer bewerben.

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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Jaguar2801 » So 4. Jan 2015, 16:59

Ein Ausgebildeter Polizist kann entweder Streife fahren, Hubschrauber fliegen, zur Kripo gehen, Verkehrserziehung für Kinder betreiben oder halt zur Bereitschaftspolizei gehen.

Ist alles die gleiche zwei, bzw. dreijährige Grundausbildung zum PVB.

Das mit dem Fußvolk und Stammpersonal check ich nicht.
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Brot
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Brot » So 4. Jan 2015, 17:03

Jaguar2801 hat geschrieben:Das mit dem Fußvolk und Stammpersonal check ich nicht.
Ich schätze mit "Fußvolk" sind die Beamte ohne Führungsaufgaben gemeint. So gehören in BW z.B. die Einsatzbeamten zum "Fußvolk", da diese nur eine vorübergehende Verweildauer in der Einsatzabteilung haben (und dort hin müssen), während die Stammbeamten üblicherweise über einen längeren Zeitraum in der Einsatzabteilung bleiben, Führungsaufgaben (z.B. Gruppenführer) haben und sich dort freiwillig hinbeworben haben.

Lone Soldier

Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Lone Soldier » So 4. Jan 2015, 17:12

Bremen: Man kann eine gewisse Zeit geblockt werden, aber irgendwann geht es raus, wenn man kein Einweiser wird.

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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon SirJames » So 4. Jan 2015, 17:15

Berlin:

mD: Grundsätzlich gehts nach der Ausbildung zu einer der 16 EHu, entweder zu einer der beiden Abteilungen oder den örtlichen EHu Dir. Eine Mindest-, oder Maximumverweildauer gibt es in der Form nicht. Unter der Hand kann man aber in der Regel mit einer Mindestverweildauer von drei Jahren rechnen. Das Maximum hängt immer vom persönlichen Profil ab.

gD: Nach dem Studium folgt in der Regel der Einzeldienst, in manchen Direktionen aber auch vermehrt die Bepo. Man kann sich auch als PK etc. zur Bepo bewerben. In der Regel mit vorangehender Hospi.

Kleine Ergänzung: Bis zur Rente wird niemand bei der Bepo bleiben, die Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit dürften in der Regel zu hoch sein.

Gruß
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Peppermintpete » So 4. Jan 2015, 17:20

NRW:
Vorgesehen ist, dass man 1 Jahr nach dem Studium in die EHus kommt. Da ist man 2 Jahre gebunden. Danach kann man bei entsprechender körperlicher Leistungsfähigkeit auch als Gruppenbeamter relativ lange dort bleiben.
:keks:

Lone Soldier

Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Lone Soldier » So 4. Jan 2015, 17:23

Vor allem will das wohl auch keiner. Ich glaube einfacher Bepobeamter auf Lebenszeit dürfte die Verwendung mit der geringsten, oder sagen wir keiner, Beförderungsaussicht sein. Außerdem behält die Bepo ja nur jemanden länger den sie auch haben will. Und der wird dann logischerweise irgendwann eine Stelle im Stammpersonal bekommen. Alles andere sind interessante, aber am Ende lebensfremde Gedankenspiele. Zumindest für HB. Und Bepobeamter wird man nach dem Studium automatisch. Ist die grundsätzliche Erstverwendung.

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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Luk91 » So 4. Jan 2015, 17:25

SirJames hat geschrieben:Berlin:

...

Kleine Ergänzung: Bis zur Rente wird niemand bei der Bepo bleiben, die Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit dürften in der Regel zu hoch sein.

Gruß
Kann man jetzt soooo auch nicht sagen!
Auch in der BePo gibt es posten, welche man durchaus bis zum "bitteren Ende" bekleiden kann!
Die sind natürlich gemessen am Personalkörper einer Ehu recht rar gesät.

Ansonsten zur Fragestellung.
Im Saarland kann man bei der Verwendungswunschabfrage die BePo, wie jede andere Dienststelle als Erst-/Zweitwunsch angeben . In den letzten Jahren wollten aber meist mehr hin, als benötigt waren.
Mindestverweildauer besteht im Saarland bei JEDER Erstverwendung für 2 Jahre also auch für die BePo.
Wie lange man als Einsatzbeamter bleiben darf , ist nirgends festgeschrieben!
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon joseff » So 4. Jan 2015, 18:08

Vielen Dank für die schnellen, zahlreichen und interessanten Antworten.

Ich ergänze Bayern: Grundsätzlich 1,5 Jahre EH, seit einigen Jahren kann man um sechs Monate verlängern mit der Aussicht auf GruFü. Falls die Einstellungszahlen größer sind als die Kapazität, wird teils auch direkt in den PED abgegeben.
Zweite Schiene bildet das Unterstützungskommando (bayer. für BFE). Dort kann man sich nach der Ausbildung oder nach den 1,5 Jahren EH bewerben. Nach einer halbjährigen Ausbildung verpflichtet man sich für mindestens 5 Jahre, eine Verlängerung sowie Stammpersonal ist nur für die sehr guten Beamten eine Option.
Die gD kommt (auch als Quereinstieg) nur als (stellv.) Zugführer in Frage

Josef
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon coco_loco » So 4. Jan 2015, 18:53

NDS:

BePo ist keine Pflicht nach dem Studium.
Aber viele kommen dort erstmal hin.
Ohne Stammstelle (BFE ist m.W.n. Stammpersonal) wird man i.d.R. nach spätestens 2 Jahren versetzt.
Mindestverweildauer i.d.R. 1 Jahr.

Die reinen Züge sind recht jung. Es gibt in der Behörde, der die Bereitschaftspolizeien angegliedert sind, zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten. In der EHu bleibt selten einer bis zur Pension, in der Behörde an sich schon.
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon joseff » So 4. Jan 2015, 20:08

@ James:

Was ist denn das persönliche Profil? Ist das sowas wie eine Beurteilung oder meinst du das, ob man selbst drauf bock hat? Bleiben denn die Berliner Kollegen gern bei der BePo? Hab gehört, dass die BePo in B ziemlich hart ist...
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon SirJames » So 4. Jan 2015, 20:24

Mit persönlichem Profil meinte ich die eigenen dienstlichen Wünsche, aber auch die Beurteilung, Funktionen etc. Ob man ein komplettes Dienstleben bei der Bepo bleiben kann, hängt somit von vielen Faktoren ab. Ich kenne aber Kollegen, die zumindest ihr halbes Dienstleben bei der Bepo verwendet wurden.

Ob Berliner Kollegen gerne bei der Bepo bleiben, hängt von vielen Faktoren ab und ist höchst subjektiv. Hat ja jeder seine eigenen Präferenzen. Ob es bei uns ziemlich hart ist, weiß ich nicht. Ich habe keinen Vergleich und auch keine persönlichen Kontakte zu auswärtigen Einheiten.

Gruß
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Challenger » So 4. Jan 2015, 20:48

In Hessen kommt man mittlerweile ganz gut an der Bepo vorbei (vorher gab es nach der Ausbildung ein Pflichtjahr).
Ich würde schätzen, daß es zwischen den Leuten, die nach der Ausbildung erst mal zur Bepo wollen und denen, die gleich in den Einzeldienst gehen können und wollen, relativ ausgewogen ist. Langfristig gesehen geht es natürlich nicht ohne spezielle Funktion.
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Re: Bereitschaftspolizei in den Ländern

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 4. Jan 2015, 22:28

Peppermintpete hat geschrieben:NRW:
Vorgesehen ist, dass man 1 Jahr nach dem Studium in die EHus kommt. Da ist man 2 Jahre gebunden. Danach kann man bei entsprechender körperlicher Leistungsfähigkeit auch als Gruppenbeamter relativ lange dort bleiben.
Darf ich klugscheißen? :polizei3:

1.
In NRW kommt man aber nur in den Behörden in die Ehu, die eine haben. Sprich, in den Präsidien. (18 Hundertschaften in 14 Standorten) Ergo: In den 29 anderen (meist Landrats)behörden des Landes hat man Glück und kommt man drum rum.

vgl: http://www.copzone.de/phpbbforum/viewto ... +standorte

2.
Alterserlass BP NRW sagt:

- Gruppenbeamte (also Fußvolk) bis 45 Jahre, auf Antrag fünf Mal Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.

- Funktioner bis 50 Jahre, jährliche Verlängerung auf Antrag unbegrenzt (bis zur Pensionierung) möglich.

Voraussetzung für die Verlängerung ist in beiden Fällen immer die Erfüllung des DSA.
:lah:


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