Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
- Buford T. Justice
- Lieutenant
- Beiträge: 1299
- Registriert: Mo 23. Jan 2012, 02:51
- Wohnort: Pott.
Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Guten Abend Zusammen,
meine Schwägerin in spe erzählte mir just eine Geschichte aus ihrem Bekanntenkreis. Irgendwo zwischen Heilbronn und hier (NRW) wurde einem Verkehrsteilnehmer nach positivem Drogenvortest und dem üblichen Folgemaßnahmenpaket zur Verhinderung der Weiterfahrt eine Lenkradkralle angelegt.
Das kenne ich bei uns gar nicht. Ggf. nehmen wir den Zündschlüssel ab.
Wie ist das bei Euch in den anderen Bundesländern bzw. gibt es in NRW vielleicht auch Dienststellen, in denen so verfahren wird?
Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht? Für mich klingt das erst mal ganz gut.
meine Schwägerin in spe erzählte mir just eine Geschichte aus ihrem Bekanntenkreis. Irgendwo zwischen Heilbronn und hier (NRW) wurde einem Verkehrsteilnehmer nach positivem Drogenvortest und dem üblichen Folgemaßnahmenpaket zur Verhinderung der Weiterfahrt eine Lenkradkralle angelegt.
Das kenne ich bei uns gar nicht. Ggf. nehmen wir den Zündschlüssel ab.
Wie ist das bei Euch in den anderen Bundesländern bzw. gibt es in NRW vielleicht auch Dienststellen, in denen so verfahren wird?
Welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht? Für mich klingt das erst mal ganz gut.
- Fläminger Jagd1
- Constable
- Beiträge: 84
- Registriert: Mi 19. Dez 2012, 19:10
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Der Zündschlüssel wird hierzulande auch manchmal einbehalten. Aber Lenkradkrallen gib es zumindest in LSA nicht.
Ok, ab und zu wird mal ein Lkw an die Kette gelegt, aber auch nur in Ausnahmefällen
Ok, ab und zu wird mal ein Lkw an die Kette gelegt, aber auch nur in Ausnahmefällen
"The buck stops here"
Harry S. Truman
Harry S. Truman
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Noch nie gehört. Geile Idee!
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Also Schlüssel weg sollte doch Standard sein? Nach positivem Test?
Bei uns bedeutet das 24 Stunden Fahrverbot.
Die Kralle wäre eine gute Maßnahme gegen Zweitschlüssel...
Bei uns bedeutet das 24 Stunden Fahrverbot.
Die Kralle wäre eine gute Maßnahme gegen Zweitschlüssel...
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Schlüssel weg als Standard? Soso.
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Wenn der Proband garnicht mehr selbst fahren möchte, verbietet ihr dann einfach allen die Weiterfahrt mit besagtem Fahrzeug?
Nicht, dass ich so eine Kralle oder die Beschlagnahme des Zündschlüssels ablehne, aber dass das grundsätzlich so wäre, halte ich für falsch.
Nicht, dass ich so eine Kralle oder die Beschlagnahme des Zündschlüssels ablehne, aber dass das grundsätzlich so wäre, halte ich für falsch.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27018
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Genau.
Differenzierte Einzelfallentscheidung und bei erkennen von "der fährt trotzdem" bleibt der Schlüssel bei uns.
Generalisierte "den zieh ich immer ein" Standardmaßnahmen scheitern oftmals vor Gericht.
Differenzierte Einzelfallentscheidung und bei erkennen von "der fährt trotzdem" bleibt der Schlüssel bei uns.
Generalisierte "den zieh ich immer ein" Standardmaßnahmen scheitern oftmals vor Gericht.
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Abnahme des Zündschlüssels kommt bei uns in Berlin immer mal wieder vor, insbesondere wenn der Proband uneinsichtig ggü. den polizeilichen Maßnahmen ist und eine Prognose zu dem Ergebnis kommt, dass der Proband sich an die Untersagung der Weiterfahrt nicht hält.
Ebenfalls kommt es dann immer mal wieder vor, dass der Proband auf dem Abschnitt in Begleitung einer Person erscheint, die im Besitz einer FE ist. Dann wird der Schlüssel selbstverständlich wieder ausgehändigt, zusammen mit dem nochmaligen ins Gedächtnisrufen der Untersagung der Weiterfahrt...
Es soll aber schon vorgekommen sein, dass der PKW des Probanden kurz darauf noch einmal kontrolliert wurde und, man kann es sich nicht erklären, nur eine Person in dem PKW saß. Ratet mal wer ....
Manche lernen es halt nicht!
Lenkradkralle habe ich bei uns noch nicht gesehen. Finde es aber auch nicht wirklich praktisch.
Ebenfalls kommt es dann immer mal wieder vor, dass der Proband auf dem Abschnitt in Begleitung einer Person erscheint, die im Besitz einer FE ist. Dann wird der Schlüssel selbstverständlich wieder ausgehändigt, zusammen mit dem nochmaligen ins Gedächtnisrufen der Untersagung der Weiterfahrt...
Es soll aber schon vorgekommen sein, dass der PKW des Probanden kurz darauf noch einmal kontrolliert wurde und, man kann es sich nicht erklären, nur eine Person in dem PKW saß. Ratet mal wer ....
Manche lernen es halt nicht!
Lenkradkralle habe ich bei uns noch nicht gesehen. Finde es aber auch nicht wirklich praktisch.
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Unpraktisch an der Lenkradkralle finde ich, dass man wieder zum Fahrzeug zurück muss, um sie zu entfernen. Das mag in der Großstadt nicht weiter tragisch sein, aber auf dem Land, wo das Personal meist knapp ist und das Fahrzeug evtl. ein bisschen weiter weg von der Wache steht, ist eine Streife damit gebunden, die Parkkralle zu entfernen.
Außerdem gibt es wie gesagt unter Umständen Dritte, die das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Verantwortlichen weiter benutzen dürfen.
Außerdem gibt es wie gesagt unter Umständen Dritte, die das Fahrzeug mit dem Einverständnis des Verantwortlichen weiter benutzen dürfen.
-
- Corporal
- Beiträge: 459
- Registriert: Mo 21. Jun 2004, 00:00
- Wohnort: Bayern und NRW ;)
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Im Bereich der Autobahn wird in Bayern öfter mal eine Parkkralle verwendet, aber keine Lenkradkrallen. Wobei das ja auf das selbe hinausläuft...
- Buford T. Justice
- Lieutenant
- Beiträge: 1299
- Registriert: Mo 23. Jan 2012, 02:51
- Wohnort: Pott.
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Ich muss noch ergänzend zu meinem Sachverhalt sagen, dass die Mitfahrer in dem Wagen auch alle stramm waren und vermutlich kurzfristig kein nüchterner Abholer aus NRW organisiert werden konnte. Wo die Leute genächtigt haben, weiß ich auch nicht.
Sprich: Die Kollegen werden schon gute Gründe gehabt haben, dass Auto auf diese Weise festzusetzen. Mir ging es ausschließlich um das Einsatzmittel "Lenkradkralle".
Wobei es sich natürlich auch gut um eine Parkkralle gehandelt haben und mir der Sachverhalt nicht ganz richtig wiedergegeben worden sein könnte.
Beides habe ich jedenfalls bei der Polizei noch nicht gesehen.
Sprich: Die Kollegen werden schon gute Gründe gehabt haben, dass Auto auf diese Weise festzusetzen. Mir ging es ausschließlich um das Einsatzmittel "Lenkradkralle".
Wobei es sich natürlich auch gut um eine Parkkralle gehandelt haben und mir der Sachverhalt nicht ganz richtig wiedergegeben worden sein könnte.
Beides habe ich jedenfalls bei der Polizei noch nicht gesehen.
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Parkkrallen gibt es bei uns, in einer bayerischen Großstadt auf jeden Fall. Werden z. B. verwendet bei Unfallfluchten mit ausländischen Pkw. Wenn das Verursacherfahrzeug noch am Tatort ist, der Täter aber nicht.
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Verzeih die Frage, aber weshalb wird nicht das gesamte Fahrzeug beschlagnahmt?
- Buford T. Justice
- Lieutenant
- Beiträge: 1299
- Registriert: Mo 23. Jan 2012, 02:51
- Wohnort: Pott.
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Ich tippe mal auf das mildeste geeignete Mittel.
- Fläminger Jagd1
- Constable
- Beiträge: 84
- Registriert: Mi 19. Dez 2012, 19:10
Re: Lenkradkralle zur Verhinderung der Weiterfahrt
Najaaa... Beweismittel würde ich nun nicht unbedingt mit ner Parkkralle am Straßenrand stehen lassen.TSB hat geschrieben:Parkkrallen gibt es bei uns, in einer bayerischen Großstadt auf jeden Fall. Werden z. B. verwendet bei Unfallfluchten mit ausländischen Pkw. Wenn das Verursacherfahrzeug noch am Tatort ist, der Täter aber nicht.
Und wie schon geschrieben wurde, es ist nicht immer erforderlich den Fahrzeugschlüssel einzuziehen, eine Ansage und UsaWei reichen meist völlig aus.
"The buck stops here"
Harry S. Truman
Harry S. Truman
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende