Guten Tag zusammen,
ich habe ein Problem und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin PKA im zweiten Semester in Rheinland-Pfalz. Bisher war ich vollkommen zufrieden mit der Auswahl meines Dienstherren. Nun hat es sich aber so ergeben, dass ich aus familiären Gründen unbedingt und wenn möglich innerhalb der nächsten 4 Jahre nach Hamburg wechseln will. Die Frage, die ich mir nun stelle ist, in wie weit das überhaupt möglich ist.
Meine Idee war, das Studium in RLP zu beenden und mich dann nach der Ernennung zum Beamten auf Probe sofort um eine Versetzung zu bemühen. Dazu wäre interessant, ob jemand schon vielleicht Erfahrungen mit einem Länderwechsel als Beamter auf Probe gemacht hat. Akzeptiert Hamburg überhaupt einen solchen Wechsel als Beamter auf Probe und ist vielleicht auch ein Ringtausch möglich?
Meine letzte Option wäre, das Studium in RLP abzubrechen und mich in Hamburg neu zu bewerben, allerdings würde ich das nur sehr ungerne machen.
Ich hoffe auf ein wenig Entscheidungshilfe
LG
Länderwechsel RLP -> HH
Re: Länderwechsel RLP -> HH
Letzteres rate ich dir ab. Brichst du das Studium ab, kannst du dich nicht im gleichen Studiengang (g.D. Bachelor) erneut bewerben! Ist keine polizeiinterne Regelung, sondern geht einfach nach Bachelor-Regeln nicht.
Hast du dich schon im extrapol informiert? Dort steht alles wichtige. Auch die Frage zum Probezeitbeamten sollte dort beantwortet werden.
Hast du dich schon im extrapol informiert? Dort steht alles wichtige. Auch die Frage zum Probezeitbeamten sollte dort beantwortet werden.
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
Re: Länderwechsel RLP -> HH
Mein Kenntnisstand ist, dass Hamburg Beamte auf Probe nimmt. Ist aber nicht mehr ganz aktuell, dass mich das mal interessiert hat. Das größere Problem dürfte es sein einen Tauschpartner zu finden. Den brauchst du. Und Hamburg-RLP ist dann doch eine etwas exotischere Konstellation, wo die TP wohl nicht auf den den Bäumen wachsen.
Ringtausch ist natürlich möglich, aber komplizierter, weil du von zwei Personen abhängig bist.
Ringtausch ist natürlich möglich, aber komplizierter, weil du von zwei Personen abhängig bist.
Re: Länderwechsel RLP -> HH
Als PKA haben wir leider keinen Zugriff auf Extrapol. Und mir wurde irgendwann mal gesagt, es sei trotzdem möglich, nach Abbruch des Studiums sofort wieder in ein neues Bachelorstudium einzusteigen?coco_loco hat geschrieben:Letzteres rate ich dir ab. Brichst du das Studium ab, kannst du dich nicht im gleichen Studiengang (g.D. Bachelor) erneut bewerben! Ist keine polizeiinterne Regelung, sondern geht einfach nach Bachelor-Regeln nicht.
Hast du dich schon im extrapol informiert? Dort steht alles wichtige. Auch die Frage zum Probezeitbeamten sollte dort beantwortet werden.
Ich bin inzwischen an eine Telefonnummer aus Hamburg gelangt, wo ich weitere Informationen erhalten habe. Beamte auf Probe werden genommen.Lone Soldier hat geschrieben:Mein Kenntnisstand ist, dass Hamburg Beamte auf Probe nimmt. Ist aber nicht mehr ganz aktuell, dass mich das mal interessiert hat. Das größere Problem dürfte es sein einen Tauschpartner zu finden. Den brauchst du. Und Hamburg-RLP ist dann doch eine etwas exotischere Konstellation, wo die TP wohl nicht auf den den Bäumen wachsen.
Ringtausch ist natürlich möglich, aber komplizierter, weil du von zwei Personen abhängig bist.
Das mit dem Tauschpartner ist halt genau das Problem. Ich bin mir nicht sicher, ob es nicht einfach schneller geht, das Studium 2018 in Hamburg neu zu beginnen als es in RLP fertig zu machen und auf einen Tauschpartner zu warten. Hier wären Erfahrungsberichte echt hilfreich.
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Re: Länderwechsel RLP -> HH
Vorrausgesetzt, du bestehst das EAV und erhältst eine Einstellungszusage.
Hamburg stellt im gehobenen Dienst nicht grade viel ein.
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Kein PVB
Klagt nicht, kämpft!
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Re: Länderwechsel RLP -> HH
Na, da schaust du aber besser nochmal nach. :-)Flo222 hat geschrieben:Als PKA haben wir leider keinen Zugriff auf Extrapol.coco_loco hat geschrieben:Letzteres rate ich dir ab. Brichst du das Studium ab, kannst du dich nicht im gleichen Studiengang (g.D. Bachelor) erneut bewerben! Ist keine polizeiinterne Regelung, sondern geht einfach nach Bachelor-Regeln nicht.
Hast du dich schon im extrapol informiert? Dort steht alles wichtige. Auch die Frage zum Probezeitbeamten sollte dort beantwortet werden.
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