Hallo zusammen,
ich habe mich heute mal ein wenig mit der Besteuerung der Pensionen befasst. Ich musste mit erschrecken den § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) lesen.
Dieser wird auf unsere Pensionen angewandt. Er besagt, dass bis 2040 keine Versorgungsfreibeträge oder Zuschüsse zum Versorgungsfreibetrag mehr gewehrt werden.
Aktuell werden bei diesjährigen Pensionseintritt noch 22,4% , sowie 504 Euro von der Besteuerung ausgenommen.
2040 ist dann beides aus 0.
Das kommt doch einer Pensionskürzung gleich!! Wieso machen die Gewerkschaften da keinen Aufstand?? Wieso erfahre ich sowas nur durch Recherche? Ich wette, dass das so gut wie kein Kollege weiß... wenn jetzt noch an die 71,75% rangegangen wird, dann gute Nacht -.-
Ich bin gerade echt etwas geschockt.
Links: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__19.html
http://www.recht-finanzen.de/contents/1 ... versteuert
Besteuerung der Pension
Re: Besteuerung der Pension
Die Änderung ist ja Brandaktuell, erst vor 11 Jahren beschlossen. ;-)
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Re: Besteuerung der Pension
Darum gehts doch gar nicht. Hast du es gewusst? Mich würde es jedenfalls voll treffen. Treffen wird es auch die armen Rentner, die eh nicht viel haben. Ist also nen tolles Gesetz gegen Altersarmut. Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln
Re: Besteuerung der Pension
Hallo Patrick,
Ich bin auch immer schockiert, wenn ich auf meinen Steuerbescheid schaue und sehe, wie viel Geld der Fiskus von mir haben will
Ich kann dich insoweit be(un-)ruhigen, dass Versorgungsbezügen von Pensionen auch vor 2005 grundsätzlich der Besteuerung unterlegen haben.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren hingegen vor 2005 zu 50% "steuerfrei". Besteuert wurde nur der Arbeitgeberanteil, weil der Arbeitnehmeranteil schon in der Einzahlungsphase versteuert wurde (die Beiträge zur Rentenversicherung konnte man meines Wissens nicht steuerlich absetzen).
Dagegen wurde geklagt (meines Wissens waren es Pensionäre) und das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die ungleiche Behandlung von Renten und Pensionen grundgesetzwidrig ist (siehe Link unten)
Daraufhin gab es eine gesetzliche Neuregelung hin zur "nachgelagerten Besteuerung". Diese wird aber stufenweise umgesetzt, weil sonst eine Doppelbesteuerung bei den Steuerpflichtigen stattfinden würde, die ihre RV-Beiträge vor 2005 aus "vorgelagert" besteuerten Einkünften geleistet haben. Die Umstellung dauert bis 2040.
Der Versorgungsfreibetrag, den du ansprichst ist zum Ausgleich der Ungleichbehandlung zwischen Renten und Pensionen. Er wird stufenweise abgeschmolzen und fällt 2040 ganz weg, weil von da an Renten genau wie Pensionen zu 100 Prozent nachgelagert besteuert werden und somit seine Grundlage wegfällt.
Im Detail ist die Sache natürlich etwas komplizierter - aber ich hoffe, dass ich die Grundzüge nachvollziehbar beschrieben habe. Hier noch ein paar Links für deine weitere Recherche:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01799.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=5
https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgun ... rag_(EStG)
Ich freue mich dass du dich um 2 Uhr in der Nacht genau so für Steuerrecht begeistern kannst wie ich. Wenn du magst, hätte ich noch ein paar spannende Sachverhalte für dich, zu denen du für mich recherchieren könntest
Viele Grüße
X
Ich bin auch immer schockiert, wenn ich auf meinen Steuerbescheid schaue und sehe, wie viel Geld der Fiskus von mir haben will
Ich kann dich insoweit be(un-)ruhigen, dass Versorgungsbezügen von Pensionen auch vor 2005 grundsätzlich der Besteuerung unterlegen haben.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung waren hingegen vor 2005 zu 50% "steuerfrei". Besteuert wurde nur der Arbeitgeberanteil, weil der Arbeitnehmeranteil schon in der Einzahlungsphase versteuert wurde (die Beiträge zur Rentenversicherung konnte man meines Wissens nicht steuerlich absetzen).
Dagegen wurde geklagt (meines Wissens waren es Pensionäre) und das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die ungleiche Behandlung von Renten und Pensionen grundgesetzwidrig ist (siehe Link unten)
Daraufhin gab es eine gesetzliche Neuregelung hin zur "nachgelagerten Besteuerung". Diese wird aber stufenweise umgesetzt, weil sonst eine Doppelbesteuerung bei den Steuerpflichtigen stattfinden würde, die ihre RV-Beiträge vor 2005 aus "vorgelagert" besteuerten Einkünften geleistet haben. Die Umstellung dauert bis 2040.
Der Versorgungsfreibetrag, den du ansprichst ist zum Ausgleich der Ungleichbehandlung zwischen Renten und Pensionen. Er wird stufenweise abgeschmolzen und fällt 2040 ganz weg, weil von da an Renten genau wie Pensionen zu 100 Prozent nachgelagert besteuert werden und somit seine Grundlage wegfällt.
Im Detail ist die Sache natürlich etwas komplizierter - aber ich hoffe, dass ich die Grundzüge nachvollziehbar beschrieben habe. Hier noch ein paar Links für deine weitere Recherche:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 01799.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=5
https://de.wikipedia.org/wiki/Versorgun ... rag_(EStG)
Ich freue mich dass du dich um 2 Uhr in der Nacht genau so für Steuerrecht begeistern kannst wie ich. Wenn du magst, hätte ich noch ein paar spannende Sachverhalte für dich, zu denen du für mich recherchieren könntest
Viele Grüße
X
Re: Besteuerung der Pension
Hallo Freunde des Steuerrechts,
dieses Thema ist wirklich ausgesprochen interessant! Mister X, Du kennst Dich gut aus. Kannst Du vielleicht noch etwas weiter ins Detail gehen und einige Anmerkungen zu dem Urteil 2 BvL 17/99 machen? Kennst Du vielleicht ein gutes Handbuch zum Einkommenssteuerrecht?
dieses Thema ist wirklich ausgesprochen interessant! Mister X, Du kennst Dich gut aus. Kannst Du vielleicht noch etwas weiter ins Detail gehen und einige Anmerkungen zu dem Urteil 2 BvL 17/99 machen? Kennst Du vielleicht ein gutes Handbuch zum Einkommenssteuerrecht?
"Auch die Bezeichnung Penner hat nicht .. stets beleidigenden .. Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel .. im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet" BayVGH, 29.2.12
Re: Besteuerung der Pension
Hallo Justitian,
ja, sicher. Ich möchte aber für kein Buch ausdrücklich Werbung machen, denn es gibt hierzu viel gute Literatur. Um ein gutes Basiswissen zu bekommen, fand ich das Lehrbuch Einkommensteuer von nwb ganz gut.
https://shop.nwb.de/Artikel/L/65832.aspx
Dann gibt es noch die "Grüne Reihe" vom Fleischer Verlag (Band 3 ist Einkommensteuer)
https://www.efv-online.de/gruene-reihe.html?bestnr=1033
Und dann noch den Zenthöfer "Finanz und Steuern"
http://www.beck-shop.de/Zenthoefer-Eink ... t=10806693
Es gibt natürlich noch weitere Literatur dazu
ja, sicher. Ich möchte aber für kein Buch ausdrücklich Werbung machen, denn es gibt hierzu viel gute Literatur. Um ein gutes Basiswissen zu bekommen, fand ich das Lehrbuch Einkommensteuer von nwb ganz gut.
https://shop.nwb.de/Artikel/L/65832.aspx
Dann gibt es noch die "Grüne Reihe" vom Fleischer Verlag (Band 3 ist Einkommensteuer)
https://www.efv-online.de/gruene-reihe.html?bestnr=1033
Und dann noch den Zenthöfer "Finanz und Steuern"
http://www.beck-shop.de/Zenthoefer-Eink ... t=10806693
Es gibt natürlich noch weitere Literatur dazu
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