Mich verwundert es doch sehr wie gelassen die Streichung der Sonderzahlungen im Kollegenkreis gesehen wird.
Wenn man mal nicht nur auf das was kommuniziert wird vertraut, dass das Weihnachtsgeld auf unser Gehalt umgelegt wird, dann ist das alles andere als Vorteilhaft.
Es wird nämlich das Sonderzahlungsgesetz abgeändert oder aufgehoben und dafür das Grundgehalt aufgestockt.
Das bedeutet, das absofort wir uns nicht mehr über eine Erhöhung des Weihnachtsgeldes (Sonderzahlung) unterhalten brauchen, denn das gibt es dann nicht mehr.
Ist also auch nicht mehr vorgesehen. Es ist für Gewerkschaften einfacher eine Erhöhung eines Weihnachtsgeldes einzufordern, als eine Wiedereinführung. ;)
NRW - Weihnachtsgeld 2017
Moderatoren: Polli, coco_loco, Polli, coco_loco
Re: NRW - Weihnachtsgeld 2017
Eine Erhöhung erfolgt aber dennoch durch die ganz normalen Gehaltserhöhungen, da der Anteil der Sonderzahlungen im Grundgehalt ja nicht ausgebildet ist.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: NRW - Weihnachtsgeld 2017
Außerdem wird das "Weihnachtsgeld" durch diese Umlage ruhegehaltsfähig.
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 26019
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast