Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich eines Länderwechsels.
Ich habe einen Antrag auf Wechsel des BL gestellt da in meiner Heimat nach wie vor mein Lebensmittelpunkt ist. Ärztliche Untersuchung im neuen Bundesland ist durchgeführt und dabei sind erhöhte Werte festgestellt worden. Aktuell bin ich deshalb in ärztlicher Behandlung um zu klären was ich hinter den, von der Norm abweichenden Werten, verbirgt. Dies kann mir zum Verhängis werden da ich noch kein BaL bin. Sollte das neue Bundesland sagen wir übernehmen sie, aufgrund der Werte nicht, wird dann eine Mitteilung an mein bisheriges Bundesland gesendet, sodass auch hier die Prüfung der Dienstfähigkeit angeregt wird? Weil dann stände ich ohne Beruf auf der Straße wenn sich dies bestätigt. Was meint ihr? Antrag zurück ziehen und neu stellen wenn ich BaL bin und die Zeit bis zum BaL nutzen,damit die Werte der Norm entsprechen? Kompliziertes Thema was mir schon einige Schlaflose Nächte bereitet hat und auch wahrscheinlich noch wird.
Rücktritt vom Tauschgesuch
Re: Rücktritt vom Tauschgesuch
Also meiner Meinung nach kommt das ganz auf die Dringlichkeit des Tausches an. Der Gedanke ist mir ebenfalls bekannt, weshalb ich bis jetzt mein begehren nach einem Tausch über 2 Jahre zurück gehalten habe. Mittlerweile schließe ich eine Kündigung zum Zwecke der Rückkehr in die Heimat aber auch nicht mehr aus. Daher würde ICH in deinem Fall das Risiko eingehen. Allerdings verstehe ich auch jeden der sagt lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, wobei du natürlich darüber nachdenken musst, ob besagte Werte bei der BAL im jetzigen Bundesland nicht genau so hinderlich sein könnten.
Re: Rücktritt vom Tauschgesuch
Eine Ablehnung eines Tauschpartners, auf Grund gesundheitlicher Defizite, führt nicht zur Kündigung bei der arbeitgebenden Behörde.
Die ärztliche Überprüfung im Wunschland dient lediglich der Überprüfung für die Übernahme im eigenen Land. Es wird keine Mitteilung an das bisherige Bundesland gefertigt.
Ich z.B. kenne den Sachverhalt, wobei ein TP-Kandidat,auf Grund einer Hörschädigung in einem Land nicht genommen wurde. Dies bedeutete lediglich, dass ein Tausch nicht zustande gekommen ist. In seinem bisherigen Bundesland war er weiterhin als Polizeibeamter tätig.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben
Die ärztliche Überprüfung im Wunschland dient lediglich der Überprüfung für die Übernahme im eigenen Land. Es wird keine Mitteilung an das bisherige Bundesland gefertigt.
Ich z.B. kenne den Sachverhalt, wobei ein TP-Kandidat,auf Grund einer Hörschädigung in einem Land nicht genommen wurde. Dies bedeutete lediglich, dass ein Tausch nicht zustande gekommen ist. In seinem bisherigen Bundesland war er weiterhin als Polizeibeamter tätig.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben
Re: Rücktritt vom Tauschgesuch
Naja, auch der Polizeiarzt unterliegt der Schweigepflicht. Einfach so bei irgendwem anrufen und deinen Gesundheitsstatus mitteilen funktioniert nicht.
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