Hallo
Ich bin völlig verzweifelt. Bei mir wurde nun nach langer schwerer Krankheit durch den zuständigen Amtsarzt die Frühpensionierung angeordnet und das schon zum 1. Februar 2017.
Ich mache mir nun große Sorgen, da mir weder die zuständige Personalabteilung , noch sonst wer , irgendwelche Angaben machen kann, wieviel die Mindestversorgung ist. Das ich mich nun selber Krankenversichern muss, daß weiß ich, aber es gibt doch eine Mindestversorgung, egal wie viele Dienstjahre es sind. Ist jemand von euch in einer ähnlichen Lage und kann mir eine Auskunft geben? Bin für jeden Hinweis dankbar.
liebe Grüße
Marco
Mir droht die Frühpension
Re: Mir droht die Frühpension
Hi mäck01,
ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst....
In NRW ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung u. a. für die Pensionsbezüge zuständig.
Rufe doch einfach bei deinem Sachbearbeiter des LBV an.
Falls du dort nicht weiter kommst, sprich mit deiner Berufsvertretung oder mit deinem Personalrat.
Hier kannst du dir einen ungefähren Überblick verschaffen:
http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp
Gruß
ich weiß nicht aus welchem Bundesland du kommst....
In NRW ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung u. a. für die Pensionsbezüge zuständig.
Rufe doch einfach bei deinem Sachbearbeiter des LBV an.
Falls du dort nicht weiter kommst, sprich mit deiner Berufsvertretung oder mit deinem Personalrat.
Hier kannst du dir einen ungefähren Überblick verschaffen:
http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp
Gruß
Re: Mir droht die Frühpension
Seit der Föderalismusreform sind die Ruhegehaltsangelegenheiten bundeseinheitlich im Beamtenversorgungsgesetz geregelt.
Meine folgenden Ausführungen beziehen sich nicht auf die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls, da es hier gesonderte Regelungen gibt.
Gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG hast du erst einen Anspruch auf Ruhegehalt bei einer mindestens abgeleisteten Dienstzeit von fünf Jahren. Was alles zur Dienstzeit gezählt wird, kannst du §§ 6, ff. BeamtVG entnehmen.
Kommst du auf mindestens fünf Jahre geleistete Dienstzeit, stellt sich die Frage der Höhe des Ruhegehalts. Hier ist der § 14 BeamtVG maßgeblich und nennt im wesentlichen drei gängige Altenrativen, wobei du die für dich günstigere in Anspruch nehmen wirst:
1. Alternative: Gem. § 14 Abs. 1 BeamtVG pro Jahr der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit 1,79375 % der Brutto-Bezüge. Was alles dazu gehört, entnimmst du § 5 BeamtVG. Der Satz von 71,75 % des Bruttos darf aber nicht überschritten werden. Die 71,75 % werden nach genau 40 Dienstjahren erreicht.
2. Alternative: Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 BeamtVG beträgt der o.g. Prozentsatz mindestens 35 %.
3. Alternative: Gem. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG beträgt das Ruhegehalt mindestens 65 % der Endstufe A4. Für einen Bundesbeamten wäre das 1607,98 € pro Monat.
Aber wie oben geschrieben: Ohne die obligatorischen fünf Jahre Dienstzeit gibt's i.d.R. gar nichts.
Meine folgenden Ausführungen beziehen sich nicht auf die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls, da es hier gesonderte Regelungen gibt.
Gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG hast du erst einen Anspruch auf Ruhegehalt bei einer mindestens abgeleisteten Dienstzeit von fünf Jahren. Was alles zur Dienstzeit gezählt wird, kannst du §§ 6, ff. BeamtVG entnehmen.
Kommst du auf mindestens fünf Jahre geleistete Dienstzeit, stellt sich die Frage der Höhe des Ruhegehalts. Hier ist der § 14 BeamtVG maßgeblich und nennt im wesentlichen drei gängige Altenrativen, wobei du die für dich günstigere in Anspruch nehmen wirst:
1. Alternative: Gem. § 14 Abs. 1 BeamtVG pro Jahr der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit 1,79375 % der Brutto-Bezüge. Was alles dazu gehört, entnimmst du § 5 BeamtVG. Der Satz von 71,75 % des Bruttos darf aber nicht überschritten werden. Die 71,75 % werden nach genau 40 Dienstjahren erreicht.
2. Alternative: Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 BeamtVG beträgt der o.g. Prozentsatz mindestens 35 %.
3. Alternative: Gem. § 14 Abs. 4 S. 2 BeamtVG beträgt das Ruhegehalt mindestens 65 % der Endstufe A4. Für einen Bundesbeamten wäre das 1607,98 € pro Monat.
Aber wie oben geschrieben: Ohne die obligatorischen fünf Jahre Dienstzeit gibt's i.d.R. gar nichts.
Re: Mir droht die Frühpension
Hier gibt's noch einen Rechner
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
LG
und Kopf hoch!!!
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/fsiframe.wrkexec
LG
und Kopf hoch!!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
AdventuresInHiFi 29 Mär
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende