Führen eines privat angeschafften EMS/A

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Führen eines privat angeschafften EMS/A

Beitragvon KommissarZufall100 » Mo 2. Jan 2017, 14:24

In der Suchfunktion konnte ich zum o.g. Thema nur Einträge aus dem Jahr 2007 oder älter finden. Da ging es jedoch fast ausschließlich um Bayern und dieses Thema ist in dem Forum mittlerweile geschlossen.

Daher werfe ich die Frage in den Raum ob jemand schon Erfahrungen mit Anträgen hinsichtlich zum Führen eines privat angeschafften EMS/EMSA/EKA oder anderem Schlagstock gemacht hat.

Mich würde vor allem interessieren, ob Chancen auf eine Genehmigung bestehen, wenn der baugleiche Schlagstock privat angeschafft wird.

In NRW haben wir den EMS-A von MONADNOCK im WWD und ich stelle mir die Frage, ob man sich diesen auch selbst anschaffen kann, um ihn dann
a) auf dem Weg zum Dienst/nach Hause führen kann (in Zusammenhang mit dem Tragen der Uniform natürlich)
b) bei Zugfahrten in Uniform
c) im Dienst


In NRW gibt es den EMS-A leider nicht als Mannausstattung wie in einigen anderen BL. Er liegt bei uns nur aufm Fustkw und man nimmt ihn sich zu Dienstbeginn bzw. bei Anlass heraus (oder auch nicht).

Das einzige Problem was auftauchen könnte ist nach meiner Ansicht die regelmäßige Wartung, welche für die behördlichen EMS-A durchgeführt werden.
Wobei ich dazu sogar bereit wäre, diese Kosten selbst zu tragen.

Aber ansonsten dürfte es nach meinem Verständnis keine Probleme geben, da wir als PVB an genau dem EMS-A geschult sind und auch bei sämtlichen Fahrten in Uniform ein berechtigtes Interesse gem. §42a (3) WaffG vorliegen dürfte (auch wenn wir nicht im Dienst sind aber dennoch aufgrund des Tragens der Uniform ein Einschreiten von der Bevölkerung erwartet wird).
Irgendwo müsste der Dienstherr uns ja die Möglichkeit geben, angemessen polizeiliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Eigensicherung zu treffen. Dies ist für mich als "Alleinreisender PVB" im ÖVR nur mit RSG und Dienstwaffe nicht einwandfrei möglich, da die Schusswaffe freilich i.d.R. nicht herangezogen werden darf und das RSG zum Teil als geeignetes Mittel ausscheidet.
Wenn wir schon keinen persönlich zugewiesenen EMS-A erhalten, dann sollte es doch zumindest auf dem Weg funktionieren.

Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen :))

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Re: Führen eines privat angeschafften EMS/A

Beitragvon MICHI » Mo 2. Jan 2017, 14:27

Dann nutze doch die älteren Beträge für deine Frage und lasse sie dir, falls gesperrt, wie vorgesehen öffnen.

Unzählige Threads mit gleicher Thematik tragen wenig zur Übersichtlichkeit bei.
Gruß
MICHI


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Re: Führen eines privat angeschafften EMS/A

Beitragvon Controller » Mo 2. Jan 2017, 14:47

ich hatte mal nen DGL, PHM (völlig unqualifiziert :polizei3: )

der sagte immer:

Verschwende deine Energie nicht mit Diskussionen und Fragen an Hänslein,
wenn nur Hans dir eine rechtsverbindliche Antwort geben kann.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: Führen eines privat angeschafften EMS/A

Beitragvon 1957 » Mo 2. Jan 2017, 15:02

Allerdings dürfte der TE hinreichend qualifiziert sein, sich die Frage selbst zu beantworten.

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Re: Führen eines privat angeschafften EMS/A

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 2. Jan 2017, 15:19

Und es gibt Dienststellen in NRW, in denen der EMS a durchaus Mannausstattung ist.
:lah:

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Re: Führen eines privat angeschafften EMS/A

Beitragvon Buford T. Justice » Mo 2. Jan 2017, 17:37

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Und es gibt Dienststellen in NRW, in denen der EMS a durchaus Mannausstattung ist.
Jene, die auch Pistolen zum Rosten bringen? :)
:applaus:

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Re: Führen eines privat angeschafften EMS/A

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 2. Jan 2017, 18:48

Zum Beispiel.
:lah:


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