G 20 Stundenvergütung

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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon coco_loco » Di 11. Jul 2017, 19:26

schutzmann_schneidig hat geschrieben:In Nds. wird, wie bei allen Einsätzen, 1:1 vergütet.
Korrekt. Nur das ist auch fair.

Zudem drei Tage Sonderurlaub.

https://www.mi.niedersachsen.de/aktuell ... 55510.html
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon very » Di 11. Jul 2017, 19:41

Die hessischen Kräfte kriegen drei Tage Sonderurlaub und ein Grillfest. :polizei7:
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon Controller » Di 11. Jul 2017, 20:12

Korrekt. Nur das ist auch fair.
das finde ich auch; nur zum Verständnis

1:1 bedeutet dann Einsatz an sich, Bereitschaft, Ruhezeit ist alles Einsatzzeit und wird 1:1 vergütet ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon coco_loco » Di 11. Jul 2017, 20:21

Ja. Einsatzbeginn ist das Antreten in Heimatdienststelle. Beim Abtreten Tage später ist Dienstende. Jede Minute wird gezählt, es gibt keine Ruhe- und Bereitschaftszeiten. Nur die reine Einsatzzeit an sich.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Di 11. Jul 2017, 20:32

Naja. Ob das fair ist, dass das die einen 'im Schlaf' und die anderen im Steinehagel verdienen, sei dahin gestellt.
Dass das so gehandhabt wird, dürfte für jeden, der mal auswärts gespielt hat, zumindest nachvollziehbar sein.
:lah:

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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon Controller » Di 11. Jul 2017, 20:38

Ich finde das ist so total in Ordnung @ coco.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon coco_loco » Di 11. Jul 2017, 20:41

Naja Kaeptn, mal ehrlich: die EHu hat ja nun keinen Einfluss darauf, wo sie eingesetzt wird. Willst du nach Schwierigkeit des EAs die Stunden vergüten?

Es ist fair, wenn man so lange bezahlt wird, wie man auch nicht zu Hause ist. Freizeit habe ich am Arsch der Heide nicht, wo ich mit meinen Kollegen im Hotel rumhängen muss.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon Controller » Di 11. Jul 2017, 20:49

ganz genau, so sehe ich das auch.
Selbstbestimmtes Freizeitverhalten, Orte, Zeit, Menschen und was ich machen will oder kann, entzieht sich meiner Entscheidungsgewalt, daher finde ich diese Regelung in Ordnung.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon very » Di 11. Jul 2017, 21:04

Tja, was ist da fair? Ich war zwei Wochen in Elmau, davon eine Woche Nachtdienste im Wald, und hatte am Ende weniger Stunden als die Kollegen, die nur eine Woche da waren und tagsüber Bereitschaft im Bauhof hatten. Die wurden im Gegensatz zu uns durchvergütet, obwohl sie den Bauhof nur verlassen haben, um abends ins Hotel zu fahren. Gleiches Bundesland, gleiche Einheit. Pech gehabt bei der Vergabe der Aufgaben. Wir sind da von Kollegen aus andern Bundesländern ausgelacht worden, weil wir nur die reinen Dienstzeiten vergütet bekommen haben. Dafür hat sich unser Hotel (zumindest in der ersten Woche) abends über eine volle Bar gefreut, und man konnte auch was "härteres" als Almdudler trinken.

Ich denke, beim aktuellen Medieninteresse will sich kein Bundesland die Blöße geben, seine Kräfte nicht mit 1:1 und Sonderurlaub zu entschädigen.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon coco_loco » Di 11. Jul 2017, 21:06

Ja, very, das ist eben alles andere als fair. 1:1-Vergütung ist das einzige, was akzeptabel gewesen wäre. Das bringt aber eben auch mit sich, dass Alkohol und Ausflüge in kurzer Hose eben tabu sind. Dafür verzichte ich aber gern für richtigen Freizeitausgleich.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon vladdi » Di 11. Jul 2017, 22:15

Wenn die Ruhe (Schlafenszeit) unvergütet bleibt, finde ich das nicht unfair. Auch im Bezug auf DUZ.

Das Bereitschaft jetzt voll vergütet wird und nich 1/8 oder 1/4 oder 1/2 passt.
Aber Ruhe 1:1? Und dann noch 3 Tage SU.
Das entfernt sich von echter Wertschätzung. Erstrecht gegenüber den Kollegen, die 2 Stunden Ruhe hatten, während andere im Schichtdienst mit akzeptabler Schlafenszeit den Einsatz verbracht haben. Fair wäre, wenn unter vier Stunden Ruhe durchgeschrieben würde. Weil die Kollegen dann tatsächlich durchgearbeitet haben. Wer jedoch schlafen konnte, der muss das nicht auch noch als Volldienst bekommen. Fair heißt nicht für einen selber am meisten.

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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon coco_loco » Di 11. Jul 2017, 22:40

Nein vladdi, die Herangehensweise halte ich für falsch. Nur weil einige BL ihren Beamten weniger zahlen wollen, ist das nicht das Problem derer, die “Glück haben“. Wieso sollte man alle schlechter vergüten und nicht alle gleich gut? Einen Schritt zurück ist inakzeptabel. Das alleinig richtige ist 1:1. Für die Entscheidungen der GEL kann der einzelne Beamte ja wohl nichts.
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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon Brot » Di 11. Jul 2017, 23:50

coco_loco hat geschrieben:Es ist fair, wenn man so lange bezahlt wird, wie man auch nicht zu Hause ist. Freizeit habe ich am Arsch der Heide nicht, wo ich mit meinen Kollegen im Hotel rumhängen muss.
Beim G20-Finanzministertreffen in Baden-Baden (ebenfalls mehrtägiger Einsatz) war das anders. Da haben die Kollegen aus BW nur die Einsatzzeiten gutgeschrieben bekommen. Die Pausen waren dann nicht vergütete Freizeit, obwohl die Kollegen aus BW in Hotels untergebracht waren und nicht heim gehen durften.

- http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedw ... 19910.html
- http://www.badische-zeitung.de/suedwest ... 06424.html

Auch gab es keine anteilige 1/3 Vergütung für eine Ruhezeit, denn zu einem damals ähnlichen Fall gibt es anscheinend ein Verwaltungsgerichtsurteil. Das Urteil habe ich leider gerade nicht zur Hand und auf die Schnelle nicht finden können. Auf jeden Fall dürfte das Land bei diesem mehrtägigen Einsatz gut Geld/Stunden gespart haben.

Einheiten aus anderen Bundesländern dagegen bekamen aufgrund eines Abkommens zwischen den Bundesländern die gesamte Zeit fernab ihrer Heimat vergütet.

Beim Auslandseinsatz finde ich eine 1/3 Vergütung für die Ruhezeit angemessen. Man ist zwar nicht zu Hause, aber 100% Stunden für Pause/Schlaf sind schon ziemlicher Luxus. Sollte es sich dagegen bei der Zeit nach dem Einsatz um Bereitschaftszeit handeln, so finde ich eine 1:1 Vergütung völlig in Ordnung.

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Re: G 20 Stundenvergütung

Beitragvon Controller » Mi 12. Jul 2017, 00:23

vergleiche doch mal mit der Arbeitszeitverordnung, wie fein da unterschieden wird.
Beispiel die des Bundes:

https://www.gesetze-im-internet.de/azv/ ... 10006.html

Zuallererst und als wichtigstes die Begriffsbestimmungen und da will ich eigentlich auf die Unterschiede zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst hinaus.

Hier in unserem Fall begründet sich das ähnlich; die Rufbereitschaft wäre mit der Ruhezeit vergleichbar, wenn man den Einsatzort verlassen und sich nicht auf Anweisung irgendwo zur Ruhe begeben müsste.
Das ist natürlich in so einem Einsatz nicht leistbar, es dient jedoch auch nur der Verdeutlichung.
Beim Bereitschaftsdienst ist der Aufenthalt an einer vom Dienstherrn bestimmten Stelle obligatorisch, während man bei der Rufbereitschaft selber wählen kann, man muss nur die Erreichbarkeit sicherstellen.
Dementsprechend wird auch vergütet.
Und ja , ich weiß dass die AZV (oder ähnliche) nur die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit etc betreffen.

Mir ging es nur um den Unterschied
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