NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 1. Okt 2017, 14:57

Rufbereitschaft ist bei uns auch nicht dienstfrei, sondern wird entsprechend vergütet. 1:8, meine ich.
:lah:

Officer André

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Officer André » So 1. Okt 2017, 16:24

Kurz zum besseren Verständnis ...
reden wir hier von „ich will frei, weil etwas besonderes anliegt“ oder „ich will frei, weil das der letzte sonnige Tag in diesem Monat werden soll?“

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Controller » So 1. Okt 2017, 17:08

wo siehst du denn da den Unterschied ? :o :o
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Officer André

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Officer André » So 1. Okt 2017, 19:37

Die damit verbundene Grundeinstellung.
Man will gefälligst nur frei nehmen, wenn einem auch das Wetter passt. Wie es um Besetzung und Einsatzlage steht, muss hinter den persönlichen Bedürfnissen anstehen. Freiheit, dass man mir da reinreden möchte.

Ich will jetzt gar nicht eine Diskussion über Grundeinstellungen vom Zaun brechen. Es wunderte mich nur. Vielleicht habe ich es auch einfach nur falsch aufgenommen :polizei1:

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Controller » So 1. Okt 2017, 19:52

ah, ich habe das anders aufgefasst.

Frei nehmen zu wollen war eigentlich nie das Problem, eher wer denn nun auch frei bekommt.

Und da ist für den einen das schöne Wetter das, was dem nächsten sein Kreisliga C Spiel oder Eis essen gehen mit Anhang ist ..... :pfeif:

Alte Schutzmannsregel: " Herr .... auch der November hat noch schöne Tage!"

Und dann stehst du da, jung, unerfahren, ohne Copzone und siehst deinem schönen Argument nach ......

und stellst fest, dass es zu jeder Regel Ausnahmen gibt und gerade an deinem (ungewollten, gezwungenen) Frei Scheißwetter war ! ;-(
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Officer André

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Officer André » So 1. Okt 2017, 20:02

Das ist dann pech.
Aber bleibt nicht der einzige freie Tag, den Du im Jahr bekommst.
Ich denke Du verstehst was ich meine :polizei1:

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Controller » So 1. Okt 2017, 22:50

bin mir nicht so sicher, ob du verstehst was ich sage ....... :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Officer André » Mo 2. Okt 2017, 07:47

:gruebel:

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon RafaelGomez » Mo 2. Okt 2017, 14:55

Ich mach Stunden, wenn mein großer Chef meint, dass ich sie machen soll. Fußball, G20, Schanzenfest, Bambule, undundund. Die bau ich ab, wenn es in meinen Plan passt, UND in die Ist-Stärke. Wo sollte da ein Problem sein? Das ist doch immer ein geben & nehmen. Wer sich strikt an die geschriebene Regelung hält, kann auch nicht flexibel sein. Ihr habt Probleme...

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mo 2. Okt 2017, 15:13

Das vergisst so mancher. Wer sklavisch an der Verbindlichkeit festhält, kassiert auch ein kaltes Grinsen beim spontanen dienstfrei Wunsch innerhalb derselben.
:lah:

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon RafaelGomez » Mo 2. Okt 2017, 15:21

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Das vergisst so mancher. Wer sklavisch an der Verbindlichkeit festhält, kassiert auch ein kaltes Grinsen beim spontanen dienstfrei Wunsch innerhalb derselben.
Tja. Give & take. Eine Hand wäscht die andere. Usw... Wer nicht mitspielt, verliert auf Dauer. Gibt es wirklich noch Gruppen, die in diesen (schlechten) Zeiten auf dem geschriebenen Anspruch beharren? Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem wieder haben...

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Controller » Mo 2. Okt 2017, 16:25

Stundenkonto im Minus
Girokonto im Plus :polizei3:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Officer André » Mo 2. Okt 2017, 16:35

Bei uns wird auch keiner gezwungen frei zu nehmen, wenn es ihm grad gar nicht passt. Wir haben aber auch niemanden, der wegen Schietwedder grundsätzlich nicht frei nehmen will. Wie C. schon anmerkte, wenn es A nicht passt, geht halt B. Die Gruppe achtet schon darauf, dass keiner zu kurz kommt und sich auch niemand nur die Rosinen pickt. Darauf zu bestehen, dass man die Überstunden man Stück abfeiert, quasi als Urlaub, finde ich deutlich übertrieben. Das gibt es bei keinem Arbeitgeber. Man muss eben immer flexibel gucken wie es passt.

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Officer André » Mo 2. Okt 2017, 16:36

Controller hat geschrieben:
Mo 2. Okt 2017, 16:25
Stundenkonto im Minus
Girokonto im Plus :polizei3:
Na dann ist doch alles tutti

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Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon RafaelGomez » Mo 2. Okt 2017, 16:37

Controller hat geschrieben:Stundenkonto im Minus
Girokonto im Plus :polizei3:
Mag sein, bei Auszahlung. Dagegen spricht, dass die Gefahrengemeinschaft einen individualinteressierten Querschützen hat. Mit solchem würd ich ungern in die Hauerei 10 gegen 10 gehen, mit vielen anderen jedoch gern...


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