NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Erfahrungsberichte, Probleme und Verbesserungsvorschläge...

Moderatoren: Polli, coco_loco

Benutzeravatar
Commissioner_Gordon
Corporal
Corporal
Beiträge: 291
Registriert: Mi 26. Jan 2011, 16:32

NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Commissioner_Gordon » Sa 30. Sep 2017, 18:00

Moin, lang ists her :) ....der Leiter meiner Dienststelle hat eine interne Verfügung (mündlich) erlassen, dass jeder Mitarbeiter maximal X Überstunden bis Jahresende haben soll.

Hintergrund ist mir nicht bekannt, denke mal wir haben einfach zu viele Überstunden? Aber was ist schon zu viel...

Es ist für mich als Mitarbeiter nur wenig erfreulich zu sehen wie wir gezwungen werden Stunden gegen unseren willen abzubauen. Jeder macht meistens dann Überstunden oder angeordneten Mehrdienst wenn es ihm nicht passt! Jetzt soll man auch noch für Zeitausgleich sorgen wenn es einem nicht passt! Am besten ZAG bei Dauerregen und Sturm :applaus: :zustimm:

In der Arbeitszeitverordnung des Landes Niedersachsen kann ich dazu keine Forumlierungen finden. Wenn man bei sowas kritisch das Maul aufmacht ist man direkt auf der Abschussliste in diesem Laden... egal ob berechtigt oder nicht. Das der Boss hier druck von "Oben" kriegt sehe ich ein, aber die Scheiße fällt immer nach unten und der kleine Sachbearbeiter auf der Straße muss bluten.

Derzeit fahren wir jeden Dienst in Minimalbesetzung. Dementsprechend hoch ist die Arbeitsbelastung, dementsprechend niedrig die Arbeitsmotivation.
Macht keinen Spaß.

Gruß

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Controller » Sa 30. Sep 2017, 18:20

Berufsvertretung/Persrat ..... Landesvorstand, bzw. Haupt oder Gesamtpersonalrat - wie sich der auch in eurer Orga nennt !
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon vladdi » Sa 30. Sep 2017, 19:09

Das ist das Ergebnis der Personalvertretung. Erklärtes Ziel war es Überstunden einzudämmen. Der Dienstherr hat dann in seiner Güte für Recht erklärt, dass die Grenze 40 Überstunden sind.
Durch den immernoch andauernden Migrationseinsatz ist der Dienstherr im Moment ruhig, und ich bedanke mich herzlichst bei den Gewerkschaften und Personalvertretung en.

Vielleicht bei euch ähnlich?

Benutzeravatar
Commissioner_Gordon
Corporal
Corporal
Beiträge: 291
Registriert: Mi 26. Jan 2011, 16:32

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Commissioner_Gordon » Sa 30. Sep 2017, 19:28

Also bei uns sollen am Ende des Quartals im EDV des Zeiterfassungssystems maximal 40 minusstunden und maximal 60 Überstunden auf dem Gleitzeitkonto sein.
Zu viel wird gestrichen, zu wenig mit Abzug von Urlaub oder ähnlich kompensiert.

Bis Ende des Jahres muss jeder auf eine Stundenanzahl von max 90. Kombiniert aus gleitzeitkonto, mehrdienstkonto und sportstunden kommen.

Ich frage mich nur wie diese Verfahrensweise rechtlich begründet werden kann. Für mich ist es Unsinn. Die Kollegen werden gegen ihren Willen ins frei gesetzt und sind dann halt krank damit sie die Stunden behalten.

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 30. Sep 2017, 19:34

Vladdi, seit wann dienst du dem Land NI?

Bei uns in NRW sagen die Personalvertretungen: "Zwangsdienstfrei ist nicht drin!" und die Gewerkschaften haben durch medialen Druck überhaupt erst ein Bewusstsein für dieses Problem erreicht und der aktuellen Landesregierung NRW 10 Mio. mehr zwecks MD Auszahlung aus dem Kreuz geleiert.
Wahr ist aber auch (und ich bin auch ein "Stundenverbrecher"): Viele Kollegen, die Stunden en masse haben, haben die jahrelang gehortet und gesammelt.

Es gibt zwei Kollegentypen: Die, die sagen: "Wenn ich morgen sterbe, schenke ich dem Land nix!" und immer dicht an der Nulllinie oder drunter sind - und halt solche wie mich, die sich denken: Stunden und Holz kann man nie genug haben.
Ich habe weinend 2013 38 Nachtdienstausgleichstage abgebaut und seitdem vermieden, diese wieder anzuhäufen. Ich habe aktuell knapp 500 Überstunden plus Urlaubstage aus 2016. Und warum?

Mein Dienstherr ist mehr als generös und hat einen Stundenkorridor geschaffen und Verjährung ausgesetzt, was mehr als großzügig ist. Bereitschaft, abzubauen, erlebe ich in meinen und anderen OE bei dem o. g. Typus dennoch nicht.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde den örtlichen PR ansprechen, ob und wie sich die Behördenleitung vor Ort dazu positioniert. Sollte das ein Alleingang des Chefs sein, hat der Pech gehabt. Und dann kann man sich entscheiden, ob man in NI nach zehn oder nach elf Jahren das nächste Mal befördert wird.
:lah:

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Controller » Sa 30. Sep 2017, 20:24

eben, das wird man hier nicht klären können

Wobei die zwei Kollegentypen richtig sind, die kenn ich auch.

Ich hab abgefeiert was anfiel, jedes Frei sparte bei meiner Fahrleistung zum Dienstort ja auch Kohle :polizei1:
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Officer André

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Officer André » Sa 30. Sep 2017, 20:45

Wie schaut das bei euch denn mit Auszahlung aus?

Benutzeravatar
Commissioner_Gordon
Corporal
Corporal
Beiträge: 291
Registriert: Mi 26. Jan 2011, 16:32

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Commissioner_Gordon » Sa 30. Sep 2017, 21:01

In Nienburg gab es in den letzten 3 Jahren 2 mal die Möglichkeit sich Stunden auszahlen zu lassen.
Letztmalig mit den Bezügen für Juli oder August. Jedoch maximal 50 Stunden.
Das andere mal war im Frühjahr 16? Da ist mir ein Stundenlimit nicht bekannt.

Ich persönlich bin auch ein Jäger und Sammler in Sachen Stunden.
In der Regel plane ich davon ein oder 2 Wochen am Stück aus und fahre weg. Und das in der sauren gurkenzeit wo keiner zu Hause hocken will. Fällt nächstes Jahr aus... Hab ja keine Stunden :pfeif:


Gibt es hier keine allgemeinene rechtliche Regelung? Kann doch nicht sein das jeder nach Gutsherrenart entscheidet.

Benutzeravatar
Controller
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 17824
Registriert: Mo 20. Dez 2004, 00:00

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Controller » Sa 30. Sep 2017, 21:32

Gibt es hier keine allgemeinene rechtliche Regelung? Kann doch nicht sein das jeder nach Gutsherrenart entscheidet.
frag das doch bitte:

Berufsvertretung/Persrat ..... Landesvorstand, bzw. Haupt oder Gesamtpersonalrat ......

da bekommst du mit Sicherheit qualifizierte Antworten
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

- Verstorben am 09.08.2021 -

Benutzeravatar
Kaeptn_Chaos
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 27025
Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
Wohnort: Tal der Verdammnis

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 30. Sep 2017, 23:33

Wieso nach Gutsherrenart? Jede Behörde hat da ja unterschiedliche Bedürfnisse. Ich kann jetzt auch zum dritten Mal schreiben, an wen du dich wenden musst, um die für deine geltenden zu erfahren.

Für meine Behörde und mein BL ist es so, dass wir 47 Behörden sind. Davon sind 18 BP Standort. Naturgemäß bauen BP Standorte exorbitant mehr MD auf als andere. Folglich ist meine Behörde sehr kulant im plus Bereich.
Gleichwohl kriegen Stundenverbrecher und deren Leitung jeden Monat böse Mails. Und ganz ehrlich? Heute hat es geschüttet aus Eimern, es war Wochenende und so hübsche Frauen haben wir nun auch nicht, dennoch sind heute zwei über Schluck gefahren. Dass das dann zu Fragen führt, ist auch klar.
:lah:

Benutzeravatar
Syzygy
Corporal
Corporal
Beiträge: 432
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 07:27

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon Syzygy » So 1. Okt 2017, 07:12

Bei uns ist die Rechtsgrundlage für den Zeitausgleich eine vom Land NRW abgesegnete Betriebsvereinbarung zwischen der Mitarbeitervertretung und dem AG. Demnach muss die Personalplanung so erfolgen, dass jeder Mitarbeiter innerhalb von 6 Monaten einmal durch die "Nulllinie" geht, was sein Stundenkonto angeht. Ebenfalls gibts ein 40h Limit pro Mitarbeiter welches weder positiv noch negativ geplant überschritten werden darf.

Der positive Aspekt ist, dass man sich mit dem Thema als Mitarbeiter überhaupt nicht mehr befassen muss, da man gar nicht zu viele oder zu wenige Stunden haben kann, man hat bei vollem Stundenkonto einfach (durchaus auf Wunsch planbar) öfter mal einen zusätzlichen Tag frei, es besteht kein Risiko dass irgendwann abgeleistete Stunden "verfallen" oder nicht mit ins nächste Jahr oder auf eine andere Dienststelle genommen werden können und whatnot. Zuwenige Stunden gleicht man entweder aus indem man für Kollegen einspringt obwohl man Frei hätte, oder an regulär freien Tagen an Fortbildungen, Kursen etc. teilnimmt. Minusstunden sind hier aber generell eher kein Problem.
Ebenfalls wird Dauerbelastung vermieden, wer am 40h Limit ist KANN nicht zum Dienst eingeplant werden, und wenn die Hütte noch so brennt. Der Chef muss dann externe Kräfte ordern (und bekommt die dann in der Regel auch). Last but not least offenbart es gnadenlos, wenn ein Bereich chronisch unterbesetzt ist und hat bereits des Öfteren dafür gesorgt, dass dann tatsächlich mal noch 1-2 Leute mehr eingestellt wurden um das ständige ordern externer Leute zu beenden.

Der negative Aspekt ist natürlich, dass man sich nix auszahlen lassen kann, die Strategie von einigen Leuten in der Vergangenheit (jeden Monat 20 Überstunden, am Jahresende dicke Überweisung abholen) läuft nicht mehr. Ebenso fahren wir natürlich auch viele Schichten in absoluter Minimalbesetzung, wo nur die Basisarbeit geleistet wird und sonst garnix, eben weil einige Kollegen die sonst da wären, eben im "Zwangsfrei" sind um Stunden abzubauen.

Hat alles Vor- und Nachteile, ich finde die getroffene Regelung sinnvoll, bequem und überwiegend positiv für die Mitarbeiter, kommt imho auch generell gut an.
Safety first!

vladdi
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 4558
Registriert: Fr 3. Aug 2012, 08:27

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon vladdi » So 1. Okt 2017, 08:28

Ich finde, dass erwachsene Menschen frei über ihre Stunden, und deren Abbau, bestimmen sollten.
Mein Dienstherr denkt, leider, nicht so.

Was bringt es, wenn ich frei haben muss und keine Stunden mehr habe, wenn ich frei haben möchte?

(Bevor wieder kluggesprochen wird: natürlich unter Beachtung gewisser "dienstlicher Erfordernisse"
Und nein, weder Schichtdienst noch NI aber doch mit einer Meinung zum Thema)

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7795
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon 1957 » So 1. Okt 2017, 12:18

In NRW hat das jahrzehntelang niemanden interessiert. Das führte zu einem immensen Stundenaufbau. Nicht wenige hatten Konten von über 1200 Stunden.
Gleichwohl erwartete jeder, damit nach eigenem Gusto umgehen zu können.

Diesen nicht nur durch Einsatzbelastugnen entstandenen Überstundenberg nutzten unsere Gewerkschaften zum großen Trara. Überstunden wurden zum Politikum.

Nun ist das klar geregelt. 40 Miese und bis zu 200 Plus. Wer drüber liegt, wird kein frei bekommen oder muss mal zu Hause bleiben, wenn die Personallage das erlaubt. In jeden Fall müssen die Stunden dann abgebaut werden.

Ich halte das auch für legitim.

springer
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 5463
Registriert: Mi 16. Nov 2005, 00:00
Wohnort: Hessen

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon springer » So 1. Okt 2017, 12:24

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Sa 30. Sep 2017, 23:33
Und ganz ehrlich? Heute hat es geschüttet aus Eimern, es war Wochenende und so hübsche Frauen haben wir nun auch nicht, dennoch sind heute zwei über Schluck gefahren. Dass das dann zu Fragen führt, ist auch klar.
Und dann gibts auch eine ganz klare Antwort - wenn ich dienstfrei nehmen, dann will ich dienstfrei und nicht eine Bereitschaft, in der ich in 4 von 5 Fällen dann doch noch gerufen werde. Und das zT 2 Stunden vor Dienstbeginn. Genau das passiert nämlich bei uns inzwischen dauernd.

Gerade am Wochenende haben wir es mehr als einmal versucht, haben mit den Kindern was geplant und Mama durfte den Kindern dann erklären, dass Papa plötzlich doch arbeiten musste. Und ich durfte abends die Frage beantworten, warum ich nicht da war, wo ich es doch versprochen hatte.

Klar kann man das auch als Überraschung machen - aber die Kleinen fragen auch mal, was man am Wochenende macht; und dann zu sagen nichts (um sie zu überraschen), gleichzeitig aber anderes, was sie vorschlagen blockieren, führt auch nur zu Unfrieden.

Ich hab dieses Jahr schon 7 oder 8 dienstfrei gestrichen und auch etliche Dienste angeordnet bekommen, die ich nicht wollte (und zwar mehr als einmal keine 24 h vorher). Von den Diensten, an denen ich dienstfrei haben wollte und nach einem Blick in die Wachkladde sah, dass es nicht funktioniert, mal garnicht zu reden.

Wenn dienstfrei tatsächlich dienstfrei wäre - kein Thema. Tatsächlich ist es Rufbreitschaft mit min. 80% Wahrscheinlichkeit gerufen zu werden - und das ist kein dienstfrei!

1957
Deputy Inspector
Deputy Inspector
Beiträge: 7795
Registriert: Sa 2. Dez 2006, 00:00

Re: NI Rechtsgrundlage Verfügung Zeitausgleich maximal X Stunden

Beitragvon 1957 » So 1. Okt 2017, 12:48

Also Springer, in meinem Verantwortungsbereich passiert so etwas nicht.
Gleichwohl gibt es einen Verbindlichkeitszeitraum ( 7 Tage) , der eine Rolle dabei spielt.

Ich bin überzeugt, das wir in NRW eine allgemein akzeptable Regelung haben.

Gleichwohl der Hinweis, dass NRW zu wenig Polizisten hat. Kernaufgaben kommen zu kurz.


Zurück zu „Der Polizeiberuf - Mitten im Beruf“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende