Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage zur Fahrtauglichkeitsuntersuchung, die bei mir demnächst zum ersten Mal nach der Einstellung wieder ansteht. Genauer gesagt geht es um den Gehörtest.
Bisher habe ich herausgefunden, dass sich der Test ja in weiten Teilen an der "Arbeitsmedizinischen Gehörvorsorge nach G20 "Lärm"" richten soll. Dort sind gibt es zwei Tabellen mit Grenzwerten. Eine Tabelle beinhaltet Grenzwerte für die Erstuntersuchung. Diese Werte kommen mir von der Einstellungsuntersuchung bekannt vor. Dann gibt es aber noch eine zweite Tabelle für Nachuntersuchungen.
Meine Frage wäre jetzt, nach welcher Tabelle sich die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen alle 5 Jahre NACH Einstellung richten. Sind es dann im Prinzip jedes Mal wieder "Erstuntersuchungen", oder doch Nachuntersuchungen?
Hintergrund ist, dass es bei der Tabelle für Erstuntersuchungen teils schon ziemlich knapp werden könnte, in den Werten der Nachuntersuchungs-Tabelle wäre ich locker drin.
Danke schonmal für euren Rat!
crusaram
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