Islam und Polizei

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lenebiscus91
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Islam und Polizei

Beitragvon lenebiscus91 » Fr 15. Dez 2017, 10:17

Hallo liebe Mitglieder,

im Rahmen von Gesprächen mit Freunden ist mir ein Gedanke gekommen, welcher mich sehr interessiert.
Im Rahmen der Migration in den letzten Jahrzehnten sind natürlich auch viele Migranten aus anderen Konfessionen im Polizeidienst eingestellt worden, was die Polizeiarbeit natürlich oftmals erleichtert und die Akzeptanz der Polizei zusätzlich stärkt und oft das Abrbeiten erleichtert.

Wie wird es an den Dienststellen gehandhabt, wenn Kollegen z.B. den Ramadan zelebrieren wollen oder beten wollen...
Gerade hinsichtlich des Fastens ergeben sich dort nicht evtl körprliche Probleme, wenn große Einsätze etc. anstehen und den ganzen Tag keine Nahrung zu sich genommen wird?

Wie verhalten sich Beamte und deren Vorgesetzte?

Brot
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Re: Islam und Polizei

Beitragvon Brot » Fr 15. Dez 2017, 11:40

Ich habe noch keinen Kollegen erlebt, der Ramadan zelebriert hat. Allerdings gab es schon Kollegen, die eine Heilfastung durchgeführt haben. Solange sie körperlich fit sind und damit ihren Beamtenpflichten nachkommen, sehe ich da kein Problem, wenn jemand seinem religiösien Ritual auch während dem Dienst nachkommen will.

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon Syzygy » Fr 15. Dez 2017, 11:55

Kenne genug Leute, die regelmässig professionell fasten, aka tagelang keinerlei Nahrung zu sich nehmen. Die sind dennoch komplett leistungsfähig, inkl. Sport. Ein paar Stunden täglich nichts essen sind für den menschlichen Körper völlig problemlos verkraftbar. Und Wasser trinken ist imho auch im Islam unter bestimmten Bedingungen durchaus erlaubt, z.B. bei hart arbeitenden Menschen z.B., wozu ich einen Polizisten bei "grösseren Einsätzen" durchaus zählen würde.
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Re: Islam und Polizei

Beitragvon MICHI » Fr 15. Dez 2017, 11:58

Brot hat geschrieben:Ich habe noch keinen Kollegen erlebt, der Ramadan zelebriert hat. Allerdings gab es schon Kollegen, die eine Heilfastung durchgeführt haben. Solange sie körperlich fit sind und damit ihren Beamtenpflichten nachkommen, sehe ich da kein Problem, wenn jemand seinem religiösien Ritual auch während dem Dienst nachkommen will.
Beamtenpflichten, das ist das entscheidende Wort.

Gebetsräume oder Freischichten zu Ramadan, oder Verwendungen mit Rücksichtnahme auf körperliche Schwäche, sind nicht vorgesehen.



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Re: Islam und Polizei

Beitragvon Morty » Fr 15. Dez 2017, 13:11

Da das Fasten ein elementarer Bestandteil der Ausübung des islamischen Glaubens ist, steht Artikel 4 da über möglicherweise dadurch tangierten Beamtenpflichten wie Gesunderhaltung.

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon MICHI » Fr 15. Dez 2017, 13:16

Morty hat geschrieben:Da das Fasten ein elementarer Bestandteil der Ausübung des islamischen Glaubens ist, steht Artikel 4 da über möglicherweise dadurch tangierten Beamtenpflichten wie Gesunderhaltung.
Geht ja nicht um Gesunderhaltung, sondern um die Pflichten als Polizeibeamter
Gruß
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Re: Islam und Polizei

Beitragvon Morty » Fr 15. Dez 2017, 13:24

Und welche Pflichten siehst du da betroffen?

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon lenebiscus91 » Fr 15. Dez 2017, 13:49

Ich sehe auch die Gesunderhaltungspflicht als betroffen an. Fraglich ist eben inwiefern diese tangiert wird, bzw. wie stark die körperliche Gesundheit beeinträchtigt wird um voll einsatzfähig zu sein. Wie es schon erwähnt wird, ist eben das Trinken bei harter körperlicher Arbeit erlaubt. Aber wahrscheinlich eben nicht jeder Muslim sieht das Ramadanfasten "lockerer" und trinkt etwas.

Darüber hinaus würde ich aber auch noch die volle Leistungsbereitschaft bzw. den vollen persönlichen Einsatz betroffen sehen. Die Leistungsfähigkeit wird ja nicht ganz unerheblich beeinträchtigt bei 12 Stunden im Einsatz.

Natürlich steht aber auch die Religionsfreiheit nach 4 GG meiner Meinung nach über Allem.

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon Officer André » Fr 15. Dez 2017, 13:55

Und wenn die Sonne untergeht?
Bleibt da immer Zeit für Nahrungsaufnahme?

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon lenebiscus91 » Fr 15. Dez 2017, 14:03

Officer André hat geschrieben:
Fr 15. Dez 2017, 13:55
Und wenn die Sonne untergeht?
Bleibt da immer Zeit für Nahrungsaufnahme?
In Bezug auf den Nachtdienst und der durch einen Einsatz evtl. ausbleibenden Nahrungsaufnahme?

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon zulu » Fr 15. Dez 2017, 14:09

Steht der Art. 4 GG dann auch drüber, wenn ich die Fresse voll bekomme, weil der fastende Kollege in einer Ausnahmesituation aus den Latschen kippt und ich alleine dastehe?

Ich hatte einen Kollegen in der Einheit, der das zelebriert hat. Bei dem war aber trotzdem die Leistungsfähigkeit im Vordergrund, im Zweifel hätte er also was gegessen. Dann finde ich das ok. Es darf niemand anderes unter solchen Ritualen leiden. Selbes sehe ich bei normalem Fasten. Der Grund dafür ist mir nämlich herzlich egal.

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon vladdi » Fr 15. Dez 2017, 14:42

Ich kenne (noch) keinen.

In Canada und London habe ich PolizistenInnen mit Kopftuch gesehen

Die Polizei wird sich durch mehr Polizisten mit Migrationshintergründen wandeln.

Fasten halte ich für falsch.
Aber es wird die Polizei betreffen

Es gibt Polizisten, die beten im Dienst. Zum Beispiel auf Einsatzfahrten ;)
Rituelle Waschungen im Dienst werden wohl kaum realisierbar sein.

Die Polizei steht jedem Menschen offen, aber nicht jeder Mensch passt zur Polizei.
Wer durch religiöse Gründe zu eingeengt ist, muss sich einen anderen Beruf suchen.

Ich hoffe, dass die Polizei fehlgeleiteten Einstellungen auf den richten Berufsweg helfen wird.

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon Morty » Fr 15. Dez 2017, 15:45

Muslim zu sein ist also eine fehlgeleitete Einstellung?

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon 1957 » Fr 15. Dez 2017, 15:57

Das ist in Vladdis Beitrag nicht zu lesen, sondern nur deine, weit hergeholte Interpretation. Genau so kommt es zu Konflikten.

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Re: Islam und Polizei

Beitragvon Controller » Fr 15. Dez 2017, 16:16

warum sollte da Art 4 tangiert sein ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum. :mrgreen: :zunge:

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