Diese gibt es tatsächlich und findet sich in der Literatur als Zipperlein-Effekt wieder. Wie sehr sich das Ganze auf die Hemmschwelle auswirkt bzw. wie effektiv es ist, sei natürlich eine andere Frage.Controller hat geschrieben: ↑Fr 13. Jul 2018, 02:52Deine Hemmschwellentheorie ist hm .... ich sags mal so, hier untauglich.
IdF Mitfahrer
Re: IdF Mitfahrer
Re: IdF Mitfahrer
Guck doch mal unter „Verhältnismäßigkeit“ und dann unter „Feststellung der Personalien“.
Da sollte der Groschen schon fallen
Der Personenkreis, der sich durch eine IdF„beruhigen“ lässt, ist sehr überschaubar.
Edit: welches BL biste denn?
Da sollte der Groschen schon fallen
Der Personenkreis, der sich durch eine IdF„beruhigen“ lässt, ist sehr überschaubar.
Edit: welches BL biste denn?
Re: IdF Mitfahrer
Lass Dir nicht alles präsentieren. Mach Dir mal Gedanken, dann wird das hier gerne diskutiert.CopK hat geschrieben:Hättest ja ggf. trotzdem eine Begründung
Besonders die IdF im PolG ist ja oft ähnlich/gleich
Welche Rechtsgrundlagen kennst Du, um eine IDF durchzuführen?
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Re: IdF Mitfahrer
Aldous, ich sagte nicht ohne Grund
hier untauglich
Die Hemmschwellentheorie kennen wir im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten.
hier untauglich
Die Hemmschwellentheorie kennen wir im Zusammenhang mit den Tötungsdelikten.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: IdF Mitfahrer
Er sprach jedoch nicht von der Hemmschwellentheorie sondern von der Hemmschwelle im Allgemeinen. Seinen Ausführungen ist darüber hinaus zu entnehmen, dass er sich auf den Zipperlein-Effekt anstatt auf die Hemmschwellentheorie bei Tötungsdelikten bezieht und mir fallen diverse Situationen ein, in denen die IDF des Beifahrers geeignet wäre, dessen Bereitschaft zu unerwünschtem Verhalten - dahingestellt ob strafrechtlicher oder polizeitaktischer Natur - zu verringern.
Re: IdF Mitfahrer
Ich habe schon lange drüber nachgedacht und auch bereits Kollegen gefragt. Es kam zu keinem Ergebnis. Deshalb wäre es super einfach mal eine Antwort zu bekommenLass Dir nicht alles präsentieren. Mach Dir mal Gedanken, dann wird das hier gerne diskutiert.
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Re: IdF Mitfahrer
Lol
Du willst mir aber nicht weissmachen wollen, dass eine, wie auch immer geartete "nice to have" Theorie, die Rechtsgrundlage für einen Grundrechtseingriff sei.
Von daher ist es hier untauglich.
Und deiner Vorstellungswelt möchte ich nicht entgegen treten, in meinen real erlebten Situationen fanden sich zig frisch kontrollierte Personen kurze Zeit später als Täter.
Möglicherweise greift sie; ohne Gefahrensituation, als bloße Theorie, die es gibt, ist sie jedoch hier untauglich.
Du willst mir aber nicht weissmachen wollen, dass eine, wie auch immer geartete "nice to have" Theorie, die Rechtsgrundlage für einen Grundrechtseingriff sei.
Von daher ist es hier untauglich.
Und deiner Vorstellungswelt möchte ich nicht entgegen treten, in meinen real erlebten Situationen fanden sich zig frisch kontrollierte Personen kurze Zeit später als Täter.
Möglicherweise greift sie; ohne Gefahrensituation, als bloße Theorie, die es gibt, ist sie jedoch hier untauglich.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: IdF Mitfahrer
Wie schon mehrfach erwähnt, die Begründung der Hemschwelle ist hier nur aufgeführt um die IdF bei ggf. Anstehender Gefahr zu Begründen... ich gehe keinerzeit davon aus, dass es in der Wirklichkeit etwas bringt!Du willst mir aber nicht weissmachen wollen, dass eine, wie auch immer geartete "nice to have" Theorie, die Rechtsgrundlage für einen Grundrechtseingriff sei.
Von daher ist es hier untauglich.
- schutzmann_schneidig
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Re: IdF Mitfahrer
Bei dem aggressiven Beifahrer müsste vor deiner Maßnahme zunächst noch eine (gedankliche) Gefahrenprognose vorgeschaltet werden, die Art, Ausmaß und erwarteten Eintrittszeitpunkt beinhaltet. Dann sollte die IDF aber idealerweise auch mindestens mit einer Gefährderansprache gem. § 8 (1) PolG NRW verbunden werden.
Aber um den aggressiven Beifahrer sollte es ja gar nicht gehen.
Einfach "nur mal so" gibt es in NRW zunächst mal keine Möglichkeit, eine IDF nach Polizeirecht durchzuführen. Sollte im Verlauf der VK z.B. eine OWi festgestellt werden, könnte der Beifahrer Zeuge sein, so dass eine IDF bei ihm zu diesem Zweck erfolgen könnte.
Auf deinen Sachverhalt bezogen wäre das aber schon reichlich konstruiert und ich bei kein Freund davon, etwas zu konstruieren. Nach deiner Schilderung besteht ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine Möglichkeit zur IDF. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht und das sollte respektiert werden.
Aber um den aggressiven Beifahrer sollte es ja gar nicht gehen.
Einfach "nur mal so" gibt es in NRW zunächst mal keine Möglichkeit, eine IDF nach Polizeirecht durchzuführen. Sollte im Verlauf der VK z.B. eine OWi festgestellt werden, könnte der Beifahrer Zeuge sein, so dass eine IDF bei ihm zu diesem Zweck erfolgen könnte.
Auf deinen Sachverhalt bezogen wäre das aber schon reichlich konstruiert und ich bei kein Freund davon, etwas zu konstruieren. Nach deiner Schilderung besteht ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine Möglichkeit zur IDF. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht und das sollte respektiert werden.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: IdF Mitfahrer
Endlich! Vielen Dank für die Antwort!:)schutzmann_schneidig hat geschrieben: ↑Fr 13. Jul 2018, 10:42Einfach "nur mal so" gibt es in NRW zunächst mal keine Möglichkeit, eine IDF nach Polizeirecht durchzuführen. Sollte im Verlauf der VK z.B. eine OWi festgestellt werden, könnte der Beifahrer Zeuge sein, so dass eine IDF bei ihm zu diesem Zweck erfolgen könnte.
Auf deinen Sachverhalt bezogen wäre das aber schon reichlich konstruiert und ich bei kein Freund davon, etwas zu konstruieren. Nach deiner Schilderung besteht ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine Möglichkeit zur IDF. Der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht und das sollte respektiert werden.
Re: IdF Mitfahrer
@ MICHI
Wortfetzen?
Rechtsgrundlage kann dabei jede in dem Moment anwendbare sein. Die Rechtsgrundlage dient offenkundig nicht der Erzielung des Z.E., sondern dieser kann (positive) Begleiterscheinung der IDF sein.
Und es gibt Situationen, da würde ursprünglich von einer durchführbaren IDF abgesehen, diese wird jedoch aus polizeitaktischer Sicht zwecks Z.E. durchgeführt.
@ Controller
Mir ist rätselhaft, in welcher selbsterlebten "Parallelrealiät" zu dich befindest. Wo war die Rede davon, dass der Z.E. die Rechtsgrundlage wäre oder dieser die Bereitschaft zur Verwirklichung von Straftaten auf 0% herabsetzt?
Ich schätze da muss man sich (nicht) Geschriebenes eben einbilden, damit man etwas schreiben kann?
Wortfetzen?
Rechtsgrundlage kann dabei jede in dem Moment anwendbare sein. Die Rechtsgrundlage dient offenkundig nicht der Erzielung des Z.E., sondern dieser kann (positive) Begleiterscheinung der IDF sein.
Und es gibt Situationen, da würde ursprünglich von einer durchführbaren IDF abgesehen, diese wird jedoch aus polizeitaktischer Sicht zwecks Z.E. durchgeführt.
@ Controller
Mir ist rätselhaft, in welcher selbsterlebten "Parallelrealiät" zu dich befindest. Wo war die Rede davon, dass der Z.E. die Rechtsgrundlage wäre oder dieser die Bereitschaft zur Verwirklichung von Straftaten auf 0% herabsetzt?
Ich schätze da muss man sich (nicht) Geschriebenes eben einbilden, damit man etwas schreiben kann?
Re: IdF Mitfahrer
Wir sprechen hier von einer allgemeinen VK, ohne jegliche Nebenerscheinungen, welche eine IDF rechtfertigen.Aldous hat geschrieben:@MICHI
Wortfetzen?
Rechtsgrundlage kann dabei jede in dem Moment anwendbare sein. Die Rechtsgrundlage dient offenkundig nicht der Erzielung des Z.E., sondern dieser kann (positive) Begleiterscheinung der IDF sein.
Und es gibt Situationen, da würde ursprünglich von einer durchführbaren IDF abgesehen, diese wird jedoch aus polizeitaktischer Sicht zwecks Z.E. durchgeführt.
Da geben weder das Strafrecht, noch das OWI- oder Polizeirecht, eine rechtliche Grundlage.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: IdF Mitfahrer
Richtig. Etwas anderes habe ich allerdings auch nie behauptet. Controller hat den Z.E. während einer (in diesem Fall rechtswidrigen) IDF jedoch negiert und fälschlicherweise als Hemmschwellentheorie mit Bezug zu Tötungsdelikten (obwohl von einer VKK die Rede war? ) missverstanden. Das wollte ich lediglich richtig stellen.
Jede IDF, egal mittels welcher Rechtsgrundlage und ob rechtswidrig oder rechtmäßig, kann zum Z.E. führen.
Re: IdF Mitfahrer
MICHI hat geschrieben: ↑Fr 13. Jul 2018, 10:58Ich glaube Aldous sprach noch von der Verkehrskontrolle mit einem „aggressiven“ verhalten des MitfahrersAldous hat geschrieben:Wir sprechen hier von einer allgemeinen VK, ohne jegliche Nebenerscheinungen, welche eine IDF rechtfertigen.
Da geben weder das Strafrecht, noch das OWI- oder Polizeirecht, eine rechtliche Grundlage.
Hier ist es die ganze Zeit zu Vermischungen gekommen
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