Teilzeit ohne Grund
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- Cadet
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Teilzeit ohne Grund
Hey,
wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit im gehobenen Dienst Teilzeit genehmigt zu bekommen, wenn die Begründung Work-Life-Balance lautet? Teilt mal bitte eure Erfahrungen aus euren jeweiligen Bereichen mit.
Ich bin ein kinderloser junger Mann ohne Pflegeverpflichtung von Angehörigen, dem nicht Geld sondern Zeit wichtg ist und 25h / Woche optimal empfindet.
Grüße
wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit im gehobenen Dienst Teilzeit genehmigt zu bekommen, wenn die Begründung Work-Life-Balance lautet? Teilt mal bitte eure Erfahrungen aus euren jeweiligen Bereichen mit.
Ich bin ein kinderloser junger Mann ohne Pflegeverpflichtung von Angehörigen, dem nicht Geld sondern Zeit wichtg ist und 25h / Woche optimal empfindet.
Grüße
Re: Teilzeit ohne Grund
Probieren geht über Studieren ;)
Je nach Dienststelle dürften die Chancen aber nicht allzu gut stehen, überall herrscht mehr oder weniger Personalmangel.
Je nach Dienststelle dürften die Chancen aber nicht allzu gut stehen, überall herrscht mehr oder weniger Personalmangel.
Re: Teilzeit ohne Grund
Da das Beamtenrecht gemäß Art. 33 Abs. 5 GG von den hergebrachten Grundsätzen der Hauptberuflichkeit und der Dienstleistung auf Lebenszeit einerseits und der entsprechenden Vollalimentation andererseits als Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums ausgeht, sind Teilzeitbeschäftigung und langfristiger Urlaub Ausnahmen vom Grundsatz.
Teilzeitbeschäftigung wird zugelassen
- auf Antrag des Beamten oder der Beamtin und nach Ermessensentscheid des Dienstherrn, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (§ 91 BBG),
- aus familiären Gründen (§ 92 BBG),
- Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (§ 7 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung)
- als Altersteilzeit (§ 93 BBG).
Es ist also grundsätzlich möglich. Da diese Art der Teilzeit aber partout nicht bei den Einstellungen berücksichtigt wird, muss mann oder frau schon ziemliches Glück haben, denn dienstliche Gründe dürften dem grundsätzlich entgegenstehen.
Für mich wäre das dann so eine Art Hobbypolizist. Wenn man ihn braucht, nicht da, also braucht man ihn nicht. (subjektive persönliche Meinung)
Das gilt nicht für die Kolleginnen und Kollegen, die das für ihre Familien machen.
Teilzeitbeschäftigung wird zugelassen
- auf Antrag des Beamten oder der Beamtin und nach Ermessensentscheid des Dienstherrn, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (§ 91 BBG),
- aus familiären Gründen (§ 92 BBG),
- Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (§ 7 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung)
- als Altersteilzeit (§ 93 BBG).
Es ist also grundsätzlich möglich. Da diese Art der Teilzeit aber partout nicht bei den Einstellungen berücksichtigt wird, muss mann oder frau schon ziemliches Glück haben, denn dienstliche Gründe dürften dem grundsätzlich entgegenstehen.
Für mich wäre das dann so eine Art Hobbypolizist. Wenn man ihn braucht, nicht da, also braucht man ihn nicht. (subjektive persönliche Meinung)
Das gilt nicht für die Kolleginnen und Kollegen, die das für ihre Familien machen.
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- Cadet
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Re: Teilzeit ohne Grund
"Dienstliche Belange" sind eben eine so dehnbare Formulierung...das kann viel bedeuten.
Meine subjektive Meinung ist, dass 40h Vollzeit ein Überbleibsel aus dem letzten Jahrhundert ist.
Meine subjektive Meinung ist, dass 40h Vollzeit ein Überbleibsel aus dem letzten Jahrhundert ist.
Re: Teilzeit ohne Grund
Du wirst dich wundern, was so alles unter "dienstliche Gründe fällt".
Selbstverständlich muss nicht alles so bleiben wie es war. Auch Arbeitszeiten unterliegen einem Wandel. Allerdings befürchte ich für dich, dass dein Modell mit 25 Stunden auch noch auf lange Zeit hin sehr utopisch sein wird.
Falls deinem Antrag entsprochen wird, kannst du das ja hier mal kundtun.
Selbstverständlich muss nicht alles so bleiben wie es war. Auch Arbeitszeiten unterliegen einem Wandel. Allerdings befürchte ich für dich, dass dein Modell mit 25 Stunden auch noch auf lange Zeit hin sehr utopisch sein wird.
Falls deinem Antrag entsprochen wird, kannst du das ja hier mal kundtun.
Re: Teilzeit ohne Grund
Stimmt. Stellt man halt überall, wo es nötig ist, 50% mehr ein. Ist doch ganz einfach.
Re: Teilzeit ohne Grund
Massemann92 hat geschrieben:
Meine subjektive Meinung ist, dass 40h Vollzeit ein Überbleibsel aus dem letzten Jahrhundert ist.
Ja... kann man so sehen.
Einige Arbeiten 60 oder gar 80 Std die Woche. Gut, die verdienen auch mehr als ein Polizist.
Einige 20 Std / Woche.
Der Polizist jedoch geht ein Dienst- und Treueverhältnis mit seinem Dienstherrn ein. Er dient dem Staat. Das ganze ist jedoch (modern) in eine 40 Std Arbeitswoche integriert.
Aufgrund der Frauen / Müttern (Familien) kam der Teilzeitbeschäftigung eine besondere Bedeutung zu.
Ob du modern denkst oder zu modern für die Polizei denkst, ist dann Ansichtssache.
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- Cadet
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Re: Teilzeit ohne Grund
25h sind zugegeben sehr weit unten, aber auch schon 30h und sogar 35h bringen meiner Meinung nach einen großen Mehrwert
Teilzeit ohne Grund
Staatsdiener stellen ihr persönliches Befinden dem Wohl des Staates an.
Vielleicht sollte man sich mal überlegen, was Polizei heißt - Arbeitszeit, Schichtdienst, Feiertage, mit Scheiße beworfen werden, im Regen stehen, wenig Geld, Pflichten sogar in der Freizeit, Verzicht auf Individualisierung.. etc
Freizeit- / Hobbypolizisten passt nicht.
Vielleicht sollte man sich mal überlegen, was Polizei heißt - Arbeitszeit, Schichtdienst, Feiertage, mit Scheiße beworfen werden, im Regen stehen, wenig Geld, Pflichten sogar in der Freizeit, Verzicht auf Individualisierung.. etc
Freizeit- / Hobbypolizisten passt nicht.
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- Cadet
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Re: Teilzeit ohne Grund
Totschlagargument und leere Phrase, sorry.
Mit dem Begriff der betrieblichen Gründe, die den Arbeitgeber berechtigen, das Verringerungsbegehren abzulehnen, nimmt § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG auf den Betrieb als organisatorische Einheit Bezug, nicht auf den einzelnen Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zugewiesen hat.
BAG, Urteil vom 13. November 2012 – 9 AZR 259/11 (lexetius.com/2012,6542)
Teilzeit ohne Grund
Polizisten sind Beamte
Aber vielleicht ist das der falsche Beruf für dich.
Aber vielleicht ist das der falsche Beruf für dich.
- Ghostrider1
- Deputy Inspector
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- Wohnort: Elbflorenz
Re: Teilzeit ohne Grund
Ich weiß ja nicht, ob du im Streifendienst bist. Bei uns haben die 2 Frauen (bald 3) Kinder, und nur die haben eine Stundenreduzierung bekommen. Allerdings arbeiten die nicht 25 Std, sondern zwischen 30- 35 Stunden. Was bedeutet, die fangen zum Frühdienst später an, bleiben dann aber auch bis 15 / 16 Uhr. Die setzen dann Nachtschichten aus, müssen aber dafür zu Frühdiensten kommen, um die Stunden zu erreichen.Massemann92 hat geschrieben: ↑Sa 20. Okt 2018, 20:5025h sind zugegeben sehr weit unten, aber auch schon 30h und sogar 35h bringen meiner Meinung nach einen großen Mehrwert
Der Dienstherr hat da einiges mitzubestimmen. Dienstlicher Grund ist z.B. die Stärke in der Schicht. Sieht es eh schon dünn aus, kann man dir durchaus deinen Wunsch begründbar verwehren.
40 Std / Woche ist altmodisch? Altmodisch wäre Mo-Sa. jeden Tag 9 Std. Meine Bekannten gehen alle 40 Std/Woche arbeiten, da keiner einer IGM order VERDI im Rücken hat.
Re: Teilzeit ohne Grund
Polizist ist kein Job, sondern eine Lebenseinstellung.
Da ist Work-Life-Balance inklusive
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Re: Teilzeit ohne Grund
Was Altmodisch ist, da stimme ich Ghost zu.
Re: Teilzeit ohne Grund
Wo liest Du das denn bei Ghosti raus?
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