Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Ich denke in vielen Fällen sind freiwillige Maßnahmen ohne Ermächtigungsgrundlage durch das Beweisantragsrecht abgedeckt. Eine Durchsuchung oder BE kann ja auch entlastend wirken a lá "gucken sie doch nach, ich hab nichts". Ähnlich kann es sich bei einer BE zB. nach einfacher KV verhalten. Schlussendlich sind wir in der Pflicht solche Maßnahmen durchzuführen wenn der Tatverdächtige das wünscht, und auch nur vage ein Beweiswert vermutet werden kann.
Die Argumentation hilft natürlich wenig bei unverdächtigen Personen.
Wie seht ihr das?
Die Argumentation hilft natürlich wenig bei unverdächtigen Personen.
Wie seht ihr das?
Ab 4.10.2011 PKA in BB =)
Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Bei "unverdächtigen" kommt das wie auch sonst immer, auf den Einzelfall an.
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Slepner, ich denke die Fälle sind hier nicht gemeint, sondern eher die, in denen es heißt:
"Machen/Wollen Sie das freiwillig bzw sind Sie damit einverstanden/stimmen Sie zu ?"
Und dann das unausgesprochene ODER irgendwie verunsichernd und "bedrohlich" im Raume hängt.
"Machen/Wollen Sie das freiwillig bzw sind Sie damit einverstanden/stimmen Sie zu ?"
Und dann das unausgesprochene ODER irgendwie verunsichernd und "bedrohlich" im Raume hängt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Das ist der genau der Grund, warum ich von Freiwilligkeit auch fast nix halte.Controller hat geschrieben: ↑Mo 12. Aug 2019, 16:43Und dann das unausgesprochene ODER irgendwie verunsichernd und "bedrohlich" im Raume hängt.
Gerade bei Blutentnahmen (bei Verkehrsstraftaten vor 2017). Ich kann doch einen Richter fragen und wenn keiner da ist, selbst anordnen und gut ist. Der Betroffene hat Rechtssicherheit und musste nicht an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Und ich hab im Vorfeld geprüft, ob die Sache sauber ist und ich keine schorrige Scheiße mache - Win-Win-Situation.
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Eben!!
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Das sehe ich anders. Auch heute werden die meisten Blutproben au Freiwilliger Basis entnommen. Die von euch erwahnte Bedrohlichkeit ist doch eine Frage der Kommunikation.
Wird das Procedere richtig erklärt, klappt das auch. Bei der hier erwähnten schlichtansprache womöglich nicht. Gleichwohl wäre in der Bedrohlichkeit noch zu differenzieren, nämlich bei der Androhung unmittelbaren Zwangs. Diese Frage stellt sich aber erst, wenn Kooperation eben nicht erfolgt.
Wird das Procedere richtig erklärt, klappt das auch. Bei der hier erwähnten schlichtansprache womöglich nicht. Gleichwohl wäre in der Bedrohlichkeit noch zu differenzieren, nämlich bei der Androhung unmittelbaren Zwangs. Diese Frage stellt sich aber erst, wenn Kooperation eben nicht erfolgt.
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Was verstehst Du unter Freiwilligkeit, 1957?
Freiwilliges Mitwirken, so dass Zwang nicht erforderlich wird? Das ist selbstverständlich richtig. Die wenigsten wehren sich gegen eine rechtmäßige Maßnahme.
Oder meinst Du Freiwilligkeit anstelle einer Anordnung, d. h. durch Unterschreiben einer Freiwilligkeitserklärung oder dergleichen?
Ein solches Handeln ist überflüssig und Richtervorbehalte nicht umsonst erfunden worden. In diesem Fall wäre auch die Darstellung, dass „95 %“ bzw. „die meisten“ Blutproben freiwillig entnommen werden, schlicht falsch.
Freiwilliges Mitwirken, so dass Zwang nicht erforderlich wird? Das ist selbstverständlich richtig. Die wenigsten wehren sich gegen eine rechtmäßige Maßnahme.
Oder meinst Du Freiwilligkeit anstelle einer Anordnung, d. h. durch Unterschreiben einer Freiwilligkeitserklärung oder dergleichen?
Ein solches Handeln ist überflüssig und Richtervorbehalte nicht umsonst erfunden worden. In diesem Fall wäre auch die Darstellung, dass „95 %“ bzw. „die meisten“ Blutproben freiwillig entnommen werden, schlicht falsch.
Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Ich meine die Freiwilligkeit anstelle einer Anordnung.
Wenn ich von den „meisten“ spreche, meine ich damit meinen Beritt, insbesondere bei Verkehrsstraftaten.
Wenn ich von den „meisten“ spreche, meine ich damit meinen Beritt, insbesondere bei Verkehrsstraftaten.
Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Das kann ich für uns bestätigen.1957 hat geschrieben:Ich meine die Freiwilligkeit anstelle einer Anordnung.
Wenn ich von den „meisten“ spreche, meine ich damit meinen Beritt, insbesondere bei Verkehrsstraftaten.
Der überwiegende Teil der Probanden stimmt der BPA zu und unterschreiben den entsprechenden Vordruck.
Ich schätze den Anteil von Einwilligungen bei uns mal auf mindestens 95%.
Gruß
MICHI
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Die Frage ist, was das bringt, außer sich selbst von Verantwortung zu befreien. Insbesondere dann, wenn ich selbst anordnen kann, ohne jemanden anrufen zu müssen.
Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Wenn mir der Gesetzgeber diese Möglichkeit bietet, warum soll ich sie nicht nutzen.Buford T. Justice hat geschrieben:Die Frage ist, was das bringt, außer sich selbst von Verantwortung zu befreien. Insbesondere dann, wenn ich selbst anordnen kann, ohne jemanden anrufen zu müssen.
Was hat das mit sich entziehen der eigenen Verantwortung zu tun?
Warum soll ich anordnen oder jemanden anrufen, wenn es nicht erforderlich ist?
Gruß
MICHI
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Also mit anderen Worten „Weil ich‘s kann.“?
Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Weil es eine der vorgesehenen Möglichkeiten ist.Buford T. Justice hat geschrieben:Also mit anderen Worten „Weil ich‘s kann.“?
Alles andere wäre in einem solchen Fall unsinnig.
Gruß
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Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Freiwillig darf sich jeder allem unterziehen, selbstverständlich auch solchen Maßnahmen, für die Anordnungsbefugnisse klar geregelt sind. Ob diese Möglichkeit dadurch eine „vorgesehene“ wird, steht auf einem anderen Blatt.
Was aber soll der Grund dafür sein, nicht einfach selbst dafür zu unterschreiben, zumal ich das in bestimmten Fällen ja sogar ganz komfortabel selbst entscheiden darf?
Was aber soll der Grund dafür sein, nicht einfach selbst dafür zu unterschreiben, zumal ich das in bestimmten Fällen ja sogar ganz komfortabel selbst entscheiden darf?
Re: Rechtmäßigkeit von Polizeimaßnahmen
Es ist jedem anzubieten, diese Maßnahme freiwillig über sich ergehen zu lassen. Wenn er dem zustimmt, gibt es keine Veranlassung, eine Anordnung zu treffen oder eine Anordnung einzuholen.Buford T. Justice hat geschrieben:Freiwillig darf sich jeder allem unterziehen, selbstverständlich auch solchen Maßnahmen, für die Anordnungsbefugnisse klar geregelt sind. Ob diese Möglichkeit dadurch eine „vorgesehene“ wird, steht auf einem anderen Blatt.
Was aber soll der Grund dafür sein, nicht einfach selbst dafür zu unterschreiben, zumal ich das in bestimmten Fällen ja sogar ganz komfortabel selbst entscheiden darf?
Gruß
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