ganz genau, denn
Der Familienzuschlag ist der familienbezogene Bestandteil innerhalb der Besoldung (Stufe 1: verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte; Stufe 2: verheiratete bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder) und wird als soziale Komponente zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Seine Höhe richtet sich überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.
Familienzuschlag
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Re: Familienzuschlag
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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