Familienzuschlag
Re: Familienzuschlag
Da hat wohl einer das Alimentationsprinzip nicht verstanden. Schlimm genug wenn das Bürger, Presse, usw nicht tun, aber Jammern gehört als Beamter ja dazu...
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Re: Familienzuschlag
@SchandiOO : Doch verstanden sehr wohl und auch für grundsätzlich gut befunden :-)
Aber dennoch kannst du nicht abstreiten, dass eine Ehe mit zwei Beamten für das Land finanziell enorm attraktiv ist.
Dies könnte er dem Beamten mit einer kleinen Bonuszulage danken, bzw. einfach die reguläre Familienzulage für beide Beamte auszahlen (um auf meine Ursprungsaussage zurückzukehren).
In diesem Sinne - einen schönen Sonntag !
Aber dennoch kannst du nicht abstreiten, dass eine Ehe mit zwei Beamten für das Land finanziell enorm attraktiv ist.
Dies könnte er dem Beamten mit einer kleinen Bonuszulage danken, bzw. einfach die reguläre Familienzulage für beide Beamte auszahlen (um auf meine Ursprungsaussage zurückzukehren).
In diesem Sinne - einen schönen Sonntag !
Re: Familienzuschlag
Enorm attraktiv, weil dann der Familienzuschlag geteilt ist? Mach dich nicht lächerlich.
Für mich ist die Teilung bei Beamtenpärchen durchaus fair. Eine Familie, 1 Zuschlag.
Für mich ist die Teilung bei Beamtenpärchen durchaus fair. Eine Familie, 1 Zuschlag.
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Re: Familienzuschlag
@1957: Nein - enorm attraktiv, weil jeweils der Ehepartner (wenn er bzw. sie denn nicht Beamter/Beamtin ist) nicht Beihilfekosten verursacht bis zum Lebensende..... pro Person locker 60.000 Euro an Beihilfe im Leben.
Das wird gespart bei Beamtenehen, da lediglich die Beamte selbst versorgt werden müssen.
Das wird gespart bei Beamtenehen, da lediglich die Beamte selbst versorgt werden müssen.
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Re: Familienzuschlag
Besonders viel Geld spart das Land wenn die den einfach abschaffen würden.
Also sei froh das es überhaupt etwas gibt.
Bei so etwas von fairness zu sprechen ist eh lächerlich. Du hast wahrscheinlich vorher nicht in der freien Wirtschaft gearbeitet und den Blick dafür verloren, dass es uns eigentlich schon ziemlich gut geht.
Da spart das Land auch nur
wenn der Partner überhaupt Beihilfe in Anspruch nimmt.
Also sei froh das es überhaupt etwas gibt.
Bei so etwas von fairness zu sprechen ist eh lächerlich. Du hast wahrscheinlich vorher nicht in der freien Wirtschaft gearbeitet und den Blick dafür verloren, dass es uns eigentlich schon ziemlich gut geht.
Da spart das Land auch nur
wenn der Partner überhaupt Beihilfe in Anspruch nimmt.
Re: Familienzuschlag
Dein Thema war doch ursprünglich der Familienzuschlag.
Die Sache mit der Beihilfe ist deutlich komplexer als du denkst. Nicht jeder Partner ist letztlich beihilfeberechtigt.
Wo kommen die 60.000 denn her?
Die Sache mit der Beihilfe ist deutlich komplexer als du denkst. Nicht jeder Partner ist letztlich beihilfeberechtigt.
Wo kommen die 60.000 denn her?
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Re: Familienzuschlag
Es sind in einer Ehe aber doch 2, die Beihilfekosten verusachen, ob davon nun nur einer oder beide Beamte sind, ist doch für die Kosten egal.
Und dass der nichtbeamtete Ehepartner da bedacht wird liegt daran, dass der Dienstherr seinen Beamten im Sinne der Rechts und Treuepflicht bei der Stange halten will.
Alimentationsprinzip in seiner ganze Tiefe halt.
Und dass der nichtbeamtete Ehepartner da bedacht wird liegt daran, dass der Dienstherr seinen Beamten im Sinne der Rechts und Treuepflicht bei der Stange halten will.
Alimentationsprinzip in seiner ganze Tiefe halt.
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
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Re: Familienzuschlag
@Controller: Naja wenn beide in der Ehe Beamte sind, dann verursachen diese beiden Beamte die regulären Kosten, die jeder Beamte nun mal kostet in Sachen Beihilfe und Co.
Wenn diese jedoch nicht miteinander verheiratet wären, sondern jeweils mit einem Partner der nicht Beamter/Beamntin ist, dann wären es so gesehen zwei Personen mehr die beim Land finanziell ins Gerwicht fallen.
Beispiel: 40.000 PVB in NRW - mal rein fiktiv gerechnet, wäre jeder mit einem verheiratet. Dann hätten wir 20.000 Ehen, 20.000 mal den vollen Familienzuschlag I sowie 40.000 mal Kosten für die Beihilfe.
Wenn diese 40.000 Beamten jedoch mit jeweils einem Nicht-Beamten verheiratet wären, dann hätten wir 40.000 Ehen, somit 40.000 mal den vollen Familienzuschlag und dann sogar 80.000 mal Kosten für die Beihilfe.
Wollte damit nur ausdrücken, dass das Land von Beamtenehen profitiert - zumindest rein finanziell.
Dann aber den Beamtenehen den Familienzuschlag auf den Beamten umgerechnet nur zu 50% zu gewähren, finde ich persönlich nicht nett (vor allem wenn man die o.g. Ersparnisse betrachtet durch diese Beamtenehe).
@1957: die 60.000 Euro Krankheitskosten auf 30 Jahre sind nur von mir ist ein rein geschätzter Wert, weil ich 2.000 Euro Krankheitskosten jetzt nicht so abwägig fand (im Schnitt).
Wenn diese jedoch nicht miteinander verheiratet wären, sondern jeweils mit einem Partner der nicht Beamter/Beamntin ist, dann wären es so gesehen zwei Personen mehr die beim Land finanziell ins Gerwicht fallen.
Beispiel: 40.000 PVB in NRW - mal rein fiktiv gerechnet, wäre jeder mit einem verheiratet. Dann hätten wir 20.000 Ehen, 20.000 mal den vollen Familienzuschlag I sowie 40.000 mal Kosten für die Beihilfe.
Wenn diese 40.000 Beamten jedoch mit jeweils einem Nicht-Beamten verheiratet wären, dann hätten wir 40.000 Ehen, somit 40.000 mal den vollen Familienzuschlag und dann sogar 80.000 mal Kosten für die Beihilfe.
Wollte damit nur ausdrücken, dass das Land von Beamtenehen profitiert - zumindest rein finanziell.
Dann aber den Beamtenehen den Familienzuschlag auf den Beamten umgerechnet nur zu 50% zu gewähren, finde ich persönlich nicht nett (vor allem wenn man die o.g. Ersparnisse betrachtet durch diese Beamtenehe).
@1957: die 60.000 Euro Krankheitskosten auf 30 Jahre sind nur von mir ist ein rein geschätzter Wert, weil ich 2.000 Euro Krankheitskosten jetzt nicht so abwägig fand (im Schnitt).
Re: Familienzuschlag
Du bleibst beharrlich bei deinen Beihilfebehauptungen, deshalb spar ich mir weiteres.
Ich hab in 45 Dienstjahren 1x Beihilfe in Anspruch genommen, für eine Erstlingsausstattung. Meine Frau, selbst in Rente, hat noch niemals Beihhilfe in Anspruch nehmen können, obwohl sie schwer krank und pflegebedürftig ist.
Ich hab in 45 Dienstjahren 1x Beihilfe in Anspruch genommen, für eine Erstlingsausstattung. Meine Frau, selbst in Rente, hat noch niemals Beihhilfe in Anspruch nehmen können, obwohl sie schwer krank und pflegebedürftig ist.
- Controller
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Re: Familienzuschlag
Und wenn die 40000 gar nicht verheiratet wären, würde noch mehr gespart
Nochmals beschäftige dich mal mit dem Alimentationsprinzip, warum der Dienstherr den Beamten und seine Familie versorgt, dann wird dir einiges klarer.
Zum Familienzuschlag:
Reiche halt deinen Vorschlag ein und harre der Dinge die da kommen werden
Nochmals beschäftige dich mal mit dem Alimentationsprinzip, warum der Dienstherr den Beamten und seine Familie versorgt, dann wird dir einiges klarer.
Zum Familienzuschlag:
Reiche halt deinen Vorschlag ein und harre der Dinge die da kommen werden
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- Police Officer
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Re: Familienzuschlag
@PolizistgD110
https://www.deutschlandfunknova.de/beit ... -mehr-geld
"Familienzuschlag" nennt sich das. Ob das noch zeitgemäß ist oder auch fair gegenüber Unverheirateten, darüber gibt es eine Diskussion.
(..)
Viele Bundesländer sind wohl etwas zögerlich, weil sie Verfassungsklagen befürchten, wenn sie den Zuschlag für Verheiratete streichen.
Re: Familienzuschlag
Diese "Komik" hat im Zuge der Ausarbeitung der Vorlage des zum 1. Januar letzten Jahres in Kraft getretenen Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes auch das BMI erkannt und daher in den Referententwurf zum BesStMG vom April 2019 eine Neugestaltung des Familienzuschlags der Stufe 1 aufgenommen, der zufolge der neue Familienzuschlag 1 zukünftig allen verheirateten Beamten in voller Höhe zugestanden hätte, mithin ohne Prüfung einer eventuellen öD-Zugehörigkeit des Ehepartners.PolizistgD110 hat geschrieben: ↑Sa 1. Mai 2021, 21:48Ich finde es eher komisch, wenn der Dienstherr für zwei Beamte die mit jeweils einem nicht-Beamten verheiratet sind, pro Monat 280 Euro auszahlt, während der bei zwei Beamten die miteinander verheiratet sind nur die Hälfte auszahlt.
Diese volle Höhe hätte genau 50% des jetzigen Zuschlags betragen; und zwar nach einer Übergangszeit auch für Bestandsbeamte. Ich nehme an, das wäre dir lieber gewesen, damit es zu keiner weiteren *Ungleichbehandlung* gekommen wäre....?
Nun, die Lobbyverbände haben das Ihrige getan, dieser aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung absolut zielführenden Maßnahme, die letztlich der Gegenfinanzierung durchweg positiver Neujustierungen im Familienzuschlagsrecht (Erhöhung der Kinderzuschläge für das erste und zweite Kind, Verzicht der Quotelung der Zulage bei Teilzeitbeschäftigung) gedient hätte, einen Riegel vorzuschieben, so dass der Familienzuschlag den Berechtigten vorerst weiterhin in gewohnter Höhe ausgezahlt wird und nicht wie im Tarifrecht der Angestellten seit 2005 oder für neueingestellte Beamte in Brandenburg seit 2015 komplett gestrichen wurde. Aber egal, der Zuschlag wird ohnehin bald fallen, und mit ihm weitere Beamtenprivilegien, das ist angesichts der politischen Neuausrichtung ab September unausweichlich. Insofern: genieß deinen mickrigen Zuschlag -- solange du noch kannst!
Re: Familienzuschlag
PolizistgD110 hat geschrieben: ↑Sa 1. Mai 2021, 22:24@ Controller: Dem Dienstherr interessieren bei der Besoldung ja primär seine Beamten und nicht die Anzahl der Personen. Dass die Summen der Zulagen (auf die Ehe und die Personen gerechnet) gleich sind ist richtig..... aber darum geht es ja nicht. Es geht um die Anzahl der Beamten und die Auszahlung pro Beamter/Beamtin. Und die beträgt hierbei nur 50%.
Meiner Meinung nach geht es nicht um den jeweiligen Beamtenstatus, sondern um die "eine Ehe". Jede Ehe erhält den gleichen Zuschlag, dabei geht es nicht um den jeweiligen Beamtenstatus. Aufgeteilt wird eben, da beide Beamte berechtigt sind den Zuschlag zu bekommen, einbezahlt wird aber grundsätzlich auf Grund des Ehestatus.
Re: Familienzuschlag
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