Familienzuschlag
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Familienzuschlag
Ich habe mal ein völlig anderes Thema für Euch
Es geht um den Familienzuschlag 1 ( Verheiratetenzuschlag).
Es ist gängige Praxis, dass in allen Bundesländern und beim Bund ein Familienzuschlag für verheiratete Beamte gezahlt wird - beträgt zwischen 120 und 180 Euro je nach Bundesland.
Mein Problemn ist aber die Ungerechtigkeit, dass bei einer Ehe zwischen zwei Beamten nicht jeder diesen Betrag erhält, sondern sich beide Beamte diesen Betrag teilen müssen. Bei einem Zuschlag von 140 Euro wären das also 70 Euro pro Beamter. Somit wird dieses Ehepaar quasi um etwa 1.600 Euro im Jahr gebracht.
Ich finde das völlig unfair, da der Dienstherr doch froh sein kann, wenn sich zwei Beamte untereinander gefunden haben und diese dann natürlich noch sorgenfreier Leben und somit noch zufriedener ihren Dienst für das Land versehen können.
Es kann ja nicht sein, dass zwei Beamte sich das Geld teilen müssen, was ein Beamter alleine bekommt. Doppelt so viele Beamte müssten demnach meiner Ansicht nach auch den doppelten Zuschlag bekommen.
Wie seht ihr das???
Es geht um den Familienzuschlag 1 ( Verheiratetenzuschlag).
Es ist gängige Praxis, dass in allen Bundesländern und beim Bund ein Familienzuschlag für verheiratete Beamte gezahlt wird - beträgt zwischen 120 und 180 Euro je nach Bundesland.
Mein Problemn ist aber die Ungerechtigkeit, dass bei einer Ehe zwischen zwei Beamten nicht jeder diesen Betrag erhält, sondern sich beide Beamte diesen Betrag teilen müssen. Bei einem Zuschlag von 140 Euro wären das also 70 Euro pro Beamter. Somit wird dieses Ehepaar quasi um etwa 1.600 Euro im Jahr gebracht.
Ich finde das völlig unfair, da der Dienstherr doch froh sein kann, wenn sich zwei Beamte untereinander gefunden haben und diese dann natürlich noch sorgenfreier Leben und somit noch zufriedener ihren Dienst für das Land versehen können.
Es kann ja nicht sein, dass zwei Beamte sich das Geld teilen müssen, was ein Beamter alleine bekommt. Doppelt so viele Beamte müssten demnach meiner Ansicht nach auch den doppelten Zuschlag bekommen.
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- Controller
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Re: Familienzuschlag
verstehe ich jetzt nicht
Fall A : Ehe, ein Beamter, erhält 140 Euro
Fall B : Ehe, beide Beamte, erhalten je 70 Euro, also auch 140 Euro
Fall A : Ehe, ein Beamter, erhält 140 Euro
Fall B : Ehe, beide Beamte, erhalten je 70 Euro, also auch 140 Euro
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Familienzuschlag
Geh durch einen Saal und schenke einer Person 100 Euro. Alle anderen fühlen sich ungerecht behandelt, obwohl es ihnen nicht schlechter geht.
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Re: Familienzuschlag
Ja eben ! Und genau ist doch das Problem.
Während ein Beamter (welcher mit einem nicht-Beamten bzw. einer nicht-Beamtin verheiratet ist) die vollen 140 Euro erhält, müssen sich zwei Beamte die miteinander verheiratet sind mit jeweils 70 Euro pro Beamter abspeisen lassen.
Es müsste doch im Interesse des Dienstherrn sein, dass Beamte sich untereinander finden, sich verlieben und heiraten. Aber stattdessen gibt er jedem nur die Hälfte anstatt jedem die vollen 140 Euro....
Während ein Beamter (welcher mit einem nicht-Beamten bzw. einer nicht-Beamtin verheiratet ist) die vollen 140 Euro erhält, müssen sich zwei Beamte die miteinander verheiratet sind mit jeweils 70 Euro pro Beamter abspeisen lassen.
Es müsste doch im Interesse des Dienstherrn sein, dass Beamte sich untereinander finden, sich verlieben und heiraten. Aber stattdessen gibt er jedem nur die Hälfte anstatt jedem die vollen 140 Euro....
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Re: Familienzuschlag
Oder er denkt, geil: Die haben lebenslange Grundversorgung, nachdem sie sich beim Schnackseln auf dem Schichtabend näher gekommen sind - jetzt supporte ich mal die, wo der Partner nicht berufstätig oder geringverdienend unterwegs sind.
Deinem Ansatz folgt man eigentlich nur, wenn man in der Blase Beamte lebt und Impulse aus der harten Realität fehlen.
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Re: Familienzuschlag
lol, im Interesse des Dienstherrn ist was ganz anderes !
Es gibt -in deinem Beispiel- 140 Ocken und wenn man 10 Ehepartner haben könnte,
würde eben durch 10 geteilt; warum auch nicht
Ich finde das gerecht und sehe kein Problem !!
Du hast da eine sehr seltsame Sicht der Dinge .... um es mal vorsichtig zu formulieren
Es gibt -in deinem Beispiel- 140 Ocken und wenn man 10 Ehepartner haben könnte,
würde eben durch 10 geteilt; warum auch nicht
Ich finde das gerecht und sehe kein Problem !!
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Re: Familienzuschlag
Ich finde die Sicht nicht komisch
Ich finde es eher komisch, wenn der Dienstherr für zwei Beamte die mit jeweils einem nicht-Beamten verheiratet sind, pro Monat 280 Euro auszahlt, während der bei zwei Beamten die miteinander verheiratet sind nur die Hälfte auszahlt.
Durch jede beamteninterne Ehe spart er also Geld. Finde ich nicht fair.....
Zudem sind sogar Ehepartner die nicht beamte sind beihilfeberechtigt. Also wird noch einmal Geld gespart durch eine Beamtenehe, da dann der Ehepartner auch hierbei nicht außer der Reihe mitbezahlt werden muss in Sachen Beihilfe.... der Dienstherr hat also einen weiteren Vorteil durch eine Beamtenehe.
Ich finde es eher komisch, wenn der Dienstherr für zwei Beamte die mit jeweils einem nicht-Beamten verheiratet sind, pro Monat 280 Euro auszahlt, während der bei zwei Beamten die miteinander verheiratet sind nur die Hälfte auszahlt.
Durch jede beamteninterne Ehe spart er also Geld. Finde ich nicht fair.....
Zudem sind sogar Ehepartner die nicht beamte sind beihilfeberechtigt. Also wird noch einmal Geld gespart durch eine Beamtenehe, da dann der Ehepartner auch hierbei nicht außer der Reihe mitbezahlt werden muss in Sachen Beihilfe.... der Dienstherr hat also einen weiteren Vorteil durch eine Beamtenehe.
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Re: Familienzuschlag
Für schutzmann steig ich hier aus.
Wusste gar nicht, dass es einem A10er in NRW so schlecht gehen kann.
Achte doch mal auf Streife auf Leerstände und entnimm der Lokalpresse Mitteilungen über Schließungen, etc.
Wusste gar nicht, dass es einem A10er in NRW so schlecht gehen kann.
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Re: Familienzuschlag
also mal langsam,
zwei Beamte die mit jeweils einem nicht-Beamten verheiratet sind, sind zusammen 4 Personen und 2 Ehen.
Die erhalten 280 Euro.
zwei Beamte die miteinander verheiratet sind ergeben zusammen 2 Personen, eine Ehe und zusammen daher je 70, also 140 Euro
2 x zwei Beamtenpaare erhielten also auch 280 Euro.
Nur muss man den Rest, den die Beihilfe nicht zahlt, privat abdecken.
zwei Beamte die mit jeweils einem nicht-Beamten verheiratet sind, sind zusammen 4 Personen und 2 Ehen.
Die erhalten 280 Euro.
zwei Beamte die miteinander verheiratet sind ergeben zusammen 2 Personen, eine Ehe und zusammen daher je 70, also 140 Euro
2 x zwei Beamtenpaare erhielten also auch 280 Euro.
Genau, sogar die Kinder, was völlig richtig ist.Zudem sind sogar Ehepartner die nicht beamte sind beihilfeberechtigt
Nur muss man den Rest, den die Beihilfe nicht zahlt, privat abdecken.
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Re: Familienzuschlag
@ Controller: Dem Dienstherr interessieren bei der Besoldung ja primär seine Beamten und nicht die Anzahl der Personen. Dass die Summen der Zulagen (auf die Ehe und die Personen gerechnet) gleich sind ist richtig..... aber darum geht es ja nicht. Es geht um die Anzahl der Beamten und die Auszahlung pro Beamter/Beamtin. Und die beträgt hierbei nur 50%.
Also spart der Dienstherr deutlich Kohle durch Beamtehen, da er durch diese 50% an Auszahlungen des Familienzuschlags spart und zudem durch jede Beamtenehe zwei Personen weniger Beihilfe zahlen muss (ansonsten könnten die Beamten ja theoretisch jeweils mit einem nicht-Beamten verheiratet sein).
Die Information mit dem Zusatzversichern ist hierbei ja irrelevant. Es geht um die Kosten des Dienstherrn.
Diese o.g. Ersparnis könnte man dem Beamten ja quasi in Teilen zurückgeben, stattdessen gibt es weniger pro Beamter/Beamtin, obwohl es aus o.g. Gründen für den Dienstherrn finanziell gut ist, wenn zwei Beamte untereinander heiraten anstatt mit einem Nicht-Beamten.
Ich hoffe die Problemstellung ist klar geworden
Also spart der Dienstherr deutlich Kohle durch Beamtehen, da er durch diese 50% an Auszahlungen des Familienzuschlags spart und zudem durch jede Beamtenehe zwei Personen weniger Beihilfe zahlen muss (ansonsten könnten die Beamten ja theoretisch jeweils mit einem nicht-Beamten verheiratet sein).
Die Information mit dem Zusatzversichern ist hierbei ja irrelevant. Es geht um die Kosten des Dienstherrn.
Diese o.g. Ersparnis könnte man dem Beamten ja quasi in Teilen zurückgeben, stattdessen gibt es weniger pro Beamter/Beamtin, obwohl es aus o.g. Gründen für den Dienstherrn finanziell gut ist, wenn zwei Beamte untereinander heiraten anstatt mit einem Nicht-Beamten.
Ich hoffe die Problemstellung ist klar geworden
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Re: Familienzuschlag
hm, das ist ne steile These: ich sage,Dem Dienstherr interessieren bei der Besoldung ja primär seine Beamten und nicht die Anzahl der Personen.
den Dienstherrn interessieren bei der Besoldung primär die Eurobeträge, die er zu zahlen bereit sein muss.
Und er macht das ziemlich gerecht, sozial und im Verhältnis zu freien Wirtschaft.
wie das denn ?und zudem durch jede Beamtenehe zwei Personen weniger Beihilfe zahlen muss
2 Beamte erhalten jeder für sich Beihilfe,
bei "gemischter" Ehe ist der Beamte beigilfeberechtigt, der Ehepartner eine sog. berücksichtigungsfähige Person;
ergo wird nix gespart oder doppelt gezahlt!
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Re: Familienzuschlag
@Controller:
Ja klar spart er Geld, weil er der Ehepartner eines Beamten auch beihilfeberechtigt ist. Auch wenn er selbst nicht Beamter ist. Sogar 70% und der Beamte selbst nur 50 % in der aktiven Dienstzeit.
Beispiel: Ein Beamtenehepaar = 2 Beamte = 2X Beihilfe
Beide Beamten sind jeweils mit enem Nicht-Beamten verheiratet = 2 Beamte = 4 X Beihilfe
30-40 Jahre Beihilfe für den Ehepartner der nicht Beamter ist und dem Dienstherrn somit faktisch nichts bringt sind Kosten, die durch reine Beamtenehen wegfallen.
Wenn ich mal mit Krankheitskosten durch die 70% Beihilfe grob überschlage und dabei schwach ansetze, sind es für den Ehepartner pro Jahr im Schnitt locker 2.000 Euro. Wenn die Ehe mit Mitte 30 geschlossen wird und 30 Jahre andauert, dann kostet der Ehepartner eines Beamten durch diese Behilfe dem Land schon alleine 60.000 Euro.
Und dann soll noch einmal einer sagen, dass es für den Dienstherrn nicht besser ist, wenn Beamte miteinander verheiratet sind - denn der Beamte selbst wird ja sowieso versorgt vom Land.
Ja klar spart er Geld, weil er der Ehepartner eines Beamten auch beihilfeberechtigt ist. Auch wenn er selbst nicht Beamter ist. Sogar 70% und der Beamte selbst nur 50 % in der aktiven Dienstzeit.
Beispiel: Ein Beamtenehepaar = 2 Beamte = 2X Beihilfe
Beide Beamten sind jeweils mit enem Nicht-Beamten verheiratet = 2 Beamte = 4 X Beihilfe
30-40 Jahre Beihilfe für den Ehepartner der nicht Beamter ist und dem Dienstherrn somit faktisch nichts bringt sind Kosten, die durch reine Beamtenehen wegfallen.
Wenn ich mal mit Krankheitskosten durch die 70% Beihilfe grob überschlage und dabei schwach ansetze, sind es für den Ehepartner pro Jahr im Schnitt locker 2.000 Euro. Wenn die Ehe mit Mitte 30 geschlossen wird und 30 Jahre andauert, dann kostet der Ehepartner eines Beamten durch diese Behilfe dem Land schon alleine 60.000 Euro.
Und dann soll noch einmal einer sagen, dass es für den Dienstherrn nicht besser ist, wenn Beamte miteinander verheiratet sind - denn der Beamte selbst wird ja sowieso versorgt vom Land.
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Re: Familienzuschlag
nur wenn er selbst Beamter ist, sonst ist er berücksichtigungsfähiger Angehörigerweil er der Ehepartner eines Beamten auch beihilfeberechtigt ist.
dir ist aber schon aufgefallen, dass wir hier einmal von 2 und im anderen Fall von 4 Personen reden ??Beispiel: Ein Beamtenehepaar = 2 Beamte = 2X Beihilfe
Beide Beamten sind jeweils mit enem Nicht-Beamten verheiratet = 2 Beamte = 4 X Beihilfe
Zuletzt geändert von Controller am Sa 1. Mai 2021, 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Familienzuschlag
@ Controller: JA es geht um 4 Personen, ich habe es im letzten Beitrag noch ergänzt.
Aber die zwei Personen die nicht Beamte sind bezahlt der Dienstherr mittels Beihilfe ohne Gegenleistung quasi.
Deshalb ja der Vorteil fürs Land, wenn zwei Beamte untereinander heiraten. Dann entstehen diese Kosten eben nicht.
Aber die zwei Personen die nicht Beamte sind bezahlt der Dienstherr mittels Beihilfe ohne Gegenleistung quasi.
Deshalb ja der Vorteil fürs Land, wenn zwei Beamte untereinander heiraten. Dann entstehen diese Kosten eben nicht.
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Re: Familienzuschlag
Wenn der Dienstherr darauf sooooooo geil wäre, würde er das verlangen und davor bewahre uns der Herr !!Deshalb ja der Vorteil fürs Land, wenn zwei Beamte untereinander heiraten.
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