Mahlzeit...
Wollte mal fragen ob der PÄD oder sonst wer auf meine kranken(haus)Akte zugreifen kann? Würde gerne ein Crosslinking durchführen lassen, möchte aber keine schlafenden Hunde wecken...
Lg
Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
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Re: Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
Da ich nicht weiß ob du bereits im Bewerbungsverfahren bist, zitiere ich hier einfach mal das Formular 4 "Erklärung zum medizinischen Auswahlverfahren" (welches übrigens unterschrieben werden muss):
Bin kein Fachmann, aber ich gehe stark davon aus dass hiermit auch Behandlungen und Akten in Krankenhäusern gemeint sind.Ich willige ein, dass der polizeiärztliche Dienst des LAFP NRW in meine Bewerbungs-, Untersuchungs-, Kranken- und Musterungsakten Einsicht nehmen kann. Ich entbinde die gesetzlichen Krankenkassen bzw. die betreffenden Ärztinnen/Ärzte von der gesetzlichen Schweigepflicht.
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Re: Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
danke für die Antwort...
denkst Du, dass es eher um die Einstellung geht bzw. ging oder dies quasi eine dauerhafte Übermittlung jeglicher Krankheiten direkt an den PÄD meint?
LG
denkst Du, dass es eher um die Einstellung geht bzw. ging oder dies quasi eine dauerhafte Übermittlung jeglicher Krankheiten direkt an den PÄD meint?
LG
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Re: Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
Einstellung!
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Re: Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
Sorry Kolleg(inn)en, wenn ich nochmal nerve. Aber:
1. kann mir jemand sagen, wo dies niedergeschrieben ist, dass es sich nur um die Ausbildung handelt?
2. hat ja weder der PÄD noch sonst wer das Recht, meine Krankenakte dauerhaft anzufordern oder gar Aktualisierungen zu bekommen.
Damit meine ich, dass ich, wenn ich beispielsweise einen operativen Eingriff durchführen lasse, der PÄD oder sonst wer eine Benachrichtigung bekommt, richtig?
Vielen Dank und schöne Pfingsten ...
1. kann mir jemand sagen, wo dies niedergeschrieben ist, dass es sich nur um die Ausbildung handelt?
2. hat ja weder der PÄD noch sonst wer das Recht, meine Krankenakte dauerhaft anzufordern oder gar Aktualisierungen zu bekommen.
Damit meine ich, dass ich, wenn ich beispielsweise einen operativen Eingriff durchführen lasse, der PÄD oder sonst wer eine Benachrichtigung bekommt, richtig?
Vielen Dank und schöne Pfingsten ...
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- Lieutenant
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Re: Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
Hi
das müsste ich jetzt raussuchen.
Und da fehlt mir aktuell die Zeit zu.
Du entbindest den Arzt von der Schweigepflicht im konkreten Fall rückwirkend ab dem Zeitpunkt.
Du entbindest ihn ja nicht zukünftig usw.
das ist auch nicht möglich, nicht rechtens und Ärzte sind keine Servicedienststellen, unterliegen der Schweigepflicht von daher keine automatischen Aktualisierungen.
Warum beschäftigt dich das Thema so?
das müsste ich jetzt raussuchen.
Und da fehlt mir aktuell die Zeit zu.
Du entbindest den Arzt von der Schweigepflicht im konkreten Fall rückwirkend ab dem Zeitpunkt.
Du entbindest ihn ja nicht zukünftig usw.
das ist auch nicht möglich, nicht rechtens und Ärzte sind keine Servicedienststellen, unterliegen der Schweigepflicht von daher keine automatischen Aktualisierungen.
Warum beschäftigt dich das Thema so?
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Re: Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
Criss_mitchel hat geschrieben: ↑Mo 24. Mai 2021, 20:54Hi
das müsste ich jetzt raussuchen.
Und da fehlt mir aktuell die Zeit zu.
Du entbindest den Arzt von der Schweigepflicht im konkreten Fall rückwirkend ab dem Zeitpunkt.
Du entbindest ihn ja nicht zukünftig usw.
das ist auch nicht möglich, nicht rechtens und Ärzte sind keine Servicedienststellen, unterliegen der Schweigepflicht von daher keine automatischen Aktualisierungen.
Warum beschäftigt dich das Thema so?
Kann mir halt keinen besseren Arbeitgeber als das PP Köln vorstellen und hab deshalb tausende Gedanken im Kopf. Hab wie gesagt eine Hornhautverkrümmung (Keratokonus), welche ich operieren lassen kann (ambulant). Hab nur Angst, dass mir das halt Schwierigkeiten bereiten könnte, wenn es heisst BAL zu werden.....
lg
Re: Landespolizei - Zugriff auf Kranken(Haus)akte?
Hey...ist ein bisschen was her...wollte trotzdem antworten und dir zumindest meine persönlichen Erfahrungen schildern. Bei mir war es so, dass ich im Rahmen des Auswahlverfahrens angefragt hatte, ob ich meine Augen lasern lassen kann. Mir wurde dann gesagt, dass dies eine Wartezeit von X Monaten mit sich bringt. Den Sehtest bei der Einstellung habe ich dann bestanden (ohne Korrektur) und dann erneut angefragt. Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich nun NACH einer erfolgten Einstellung meine Augen lasern lassen kann. Auch ich hatte hier eine Hornhautverkrümmnug. Ich werde nun in ein paar Wochen auf Lebenszeit verbeamtet und war auch schon (wegen einer anderen Sache) beim PÄD. Hat keinerlei Nachfragen gegeben und der PÄD hat keinerlei Bedenken geäußert.Schutzmann9324 hat geschrieben: ↑Di 25. Mai 2021, 16:42Kann mir halt keinen besseren Arbeitgeber als das PP Köln vorstellen und hab deshalb tausende Gedanken im Kopf. Hab wie gesagt eine Hornhautverkrümmung (Keratokonus), welche ich operieren lassen kann (ambulant). Hab nur Angst, dass mir das halt Schwierigkeiten bereiten könnte, wenn es heisst BAL zu werden.....
lg
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