Anrechnung Erfahrungsstufe nach Studium

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Omeletto
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Anrechnung Erfahrungsstufe nach Studium

Beitragvon Omeletto » Mi 20. Okt 2021, 07:41

Guten Morgen,
ich habe für Mai 2022 eine Zusage der Polizei Rheinland-Pfalz erhalten, da meine Frage sich eher auf die Zeit nach dem Studium bezieht, hoffe ich, es ist in Ordnung dieses Unterthema hier zu benutzen.
Mir stellt sich die Frage, in wie weit bestimmte Vorausbildungen später bei der Einstufung berücksichtigt werden können.
Ein Freund von mir beginnt auch in Mai, hat eine abgeschlossene Berufsausbildung im Kfz-Bereich, sowie den Meister gemacht.
Bei mir ist es so, dass ich 8 Jahre Zeitsoldat war, jedoch zwischen Dienstzeitende und Mai 2022 auch ein paar Jahre gearbeitet habe.
Wird sowas später bei den Erfahrungsstufen berücksichtigt? Falls ja, kann man irgendwo die genauen Voraussetzungen nachlesen? Ich wurde z.B. zuletzt in Besoldungsstufe A7 Erfahrungsstufe 3 eingestuft.

Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben oder ist auch etwas später zur Polizei gekommen. Vielen Dank auf jeden Fall und angenehme Woche noch 👍🏻

kakaem
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Re: Anrechnung Erfahrungsstufe nach Studium

Beitragvon kakaem » Mi 20. Okt 2021, 10:27

Zum Zeitpunkt meiner Einstellung, die aber schon ein paar Jahre zurückliegt, war es so, dass dsbzgl. zwischen dem Grundwehrdienst und Dienstantritt bei der Polizei nicht mehr als ein Jahr vergangen sein durfte.
Kann mir vorstellen, dass das bei dir anders aussieht.

Ich würde mal bei der Einstellungsbehörde anrufen und nachfragen. Die dürften das wissen.

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Rantanplan
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Re: Anrechnung Erfahrungsstufe nach Studium

Beitragvon Rantanplan » Sa 23. Okt 2021, 00:09

http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... 2013V12P30
§30 LAndesbesoldungsgesetz Rheinland-Pfalz
Da stehen alle berücksichtigungsfähigen Zeiten drin, u.a. auch die als Soldat auf Zeit.

Omeletto
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Re: Anrechnung Erfahrungsstufe nach Studium

Beitragvon Omeletto » Do 4. Nov 2021, 14:16

Danke euch für die Antworten und den Link, ich werde dort mal nachlesen :zustimm:


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