Ferien
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Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken mich bei der Polizei zu bewerben. Die nötigen Informationen über das Studium habe ich auf der Homepage der Polizei gefunden, jedoch stand da nichts über Ferien.
Meine Frage ist nun, ob es sowas wie Semesterferien während des Polizeistudiums gibt? Wenn ja wo kann man die Zeiträume nachschauen.
Grüße, Rudy
ich spiele mit dem Gedanken mich bei der Polizei zu bewerben. Die nötigen Informationen über das Studium habe ich auf der Homepage der Polizei gefunden, jedoch stand da nichts über Ferien.
Meine Frage ist nun, ob es sowas wie Semesterferien während des Polizeistudiums gibt? Wenn ja wo kann man die Zeiträume nachschauen.
Grüße, Rudy
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naja, da die frage schon im rlp thread gestellt wurde ist es wohl logisch an erster stelle an rlp zu denken
aber gut, es gibt auch schlaumeier die ihre rlp frage ausversehen im nrw thread fragen, was jedoch eher seltener ist^^.........

aber gut, es gibt auch schlaumeier die ihre rlp frage ausversehen im nrw thread fragen, was jedoch eher seltener ist^^.........

sana sana culito de rana se no se sana se sana manana
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Nein. Da du ab Beginn der Ausbildung Beamter auf Widerruf bist, gibts nur die für Arbeitnehmer üblichen 26 plus x Tage Jahresurlaub.Meine Frage ist nun, ob es sowas wie Semesterferien während des Polizeistudiums gibt?
Dear Kids,
There is no Santa. Those presents are from your parents.
Sincerely, Wikileaks
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Ferien
hm,
wäre das zu viel ??
Du willst doch auch jeden Monat Kohle haben, oder ?
Controller
wäre das zu viel ??


Du willst doch auch jeden Monat Kohle haben, oder ?
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Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
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Ferien
das war meine doch auch
(wäre das zu viel)
also ne
ein nicht unerheblicher Teil des Bachelor ist
"Selbststudium"
Du wirst es im Mai erfahren
Controller

also ne
Ob ihrrein Interessehalber entstandene Frage
kann ich nicht sagen;jeden MO-FR durchgehend Unterricht habt
ein nicht unerheblicher Teil des Bachelor ist
"Selbststudium"

Du wirst es im Mai erfahren


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Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
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- PotionMaster
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[quote=""Kilkenny""]... und die sind terminlich bis Ende des Studiums bereits festgelegt! Dazu gab es beim Diplomstudiengang noch pro Studienabschnitt einen Tag, den man sich (weitgehend) beliebig nehmen konnte.[/quote]
Dieser Tag nennt sich AZV-Tag und steht jedem Polizisten ebenso wie jedem Studenten zu. Daran wird sich auch im Bachelor-Studiengang nichts ändern.
Ihr werdet weiterhin von Montag bis Freitag Unterricht haben. Ferien habt ihr an Weihnachten und im Sommer ganz sicher. (Unterrichtsfreie Zeit)
Semesterferien wie an der Uni gibt es jedoch nicht. Die gab es aber auch im Diplom-Studiengang nicht.
Dieser Tag nennt sich AZV-Tag und steht jedem Polizisten ebenso wie jedem Studenten zu. Daran wird sich auch im Bachelor-Studiengang nichts ändern.
Ihr werdet weiterhin von Montag bis Freitag Unterricht haben. Ferien habt ihr an Weihnachten und im Sommer ganz sicher. (Unterrichtsfreie Zeit)
Semesterferien wie an der Uni gibt es jedoch nicht. Die gab es aber auch im Diplom-Studiengang nicht.
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Ferien
Nö.... 8)
Du musst eine gewisse "Wartezeit" ableisten
Ihr müsst euch von dem Begriff des Studenten lösen.
Ihr ergreift einen anspruchsvollen Beruf, werdet sofort in das
Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und habt somit mit dem
Normalo-Studenten-Leben nichts mehr am Hut.
Durch das Beamtenverhältnis ergeben sich von Anfang an eine ganze Latte von Verpflichtungen
Der Urlaub regelt sich nach der Urlaubsverordnung (UrlVO)
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/UrlV_RP. ... _RP_rahmen
Da heisst es, gleich zu Beginn:
§1 Geltungsbereich
Diese Verordnung findet auf die unmittelbaren (damit seid u.a. auch ihr gemeint)
und mittelbaren Landesbeamten (§ 3 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes - LBG -) Anwendung.
dann ist im § 6 zu lesen:
Erholungsurlaub kann erst sechs Monate
nach der Einstellung in den öffentlichen Dienst (Wartezeit) beansprucht werden.
Er kann vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern; auch ohne solche Gründe ist für jeden angefangenen Monat je ein Urlaubstag zu gewähren.
Für euch gibt es noch eine Besonderheit, nämlich die
Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Polizeidienst
(APOPol)
die sagt in § 2 (3)
(3) Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - legt jährlich die studienfreien Zeiten fest, die für die Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter verbindlich sind und auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Die APOPol wird noch dem Bachelor angepasst, wird sich aber in manch grundlegenden Dingen nicht ändern.
Wobei noch abzuwarten wäre, ob die Umstellung zum Bachelor ein solch
besonderer Grund ist (nach § 6, Satz 2 UrlVO)
Denn:
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - regelt Inhalt und Dauer der Studienabschnitte im Studienplan. (§2 (2) APOPol)
Controller

Du musst eine gewisse "Wartezeit" ableisten

Ihr müsst euch von dem Begriff des Studenten lösen.

Ihr ergreift einen anspruchsvollen Beruf, werdet sofort in das
Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und habt somit mit dem
Normalo-Studenten-Leben nichts mehr am Hut.
Durch das Beamtenverhältnis ergeben sich von Anfang an eine ganze Latte von Verpflichtungen

Der Urlaub regelt sich nach der Urlaubsverordnung (UrlVO)
http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/UrlV_RP. ... _RP_rahmen
Da heisst es, gleich zu Beginn:
§1 Geltungsbereich
Diese Verordnung findet auf die unmittelbaren (damit seid u.a. auch ihr gemeint)

und mittelbaren Landesbeamten (§ 3 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes - LBG -) Anwendung.
dann ist im § 6 zu lesen:
Erholungsurlaub kann erst sechs Monate
nach der Einstellung in den öffentlichen Dienst (Wartezeit) beansprucht werden.
Er kann vor Ablauf der Wartezeit gewährt werden, wenn besondere Gründe dies erfordern; auch ohne solche Gründe ist für jeden angefangenen Monat je ein Urlaubstag zu gewähren.
Für euch gibt es noch eine Besonderheit, nämlich die
Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Polizeidienst
(APOPol)
die sagt in § 2 (3)
(3) Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - legt jährlich die studienfreien Zeiten fest, die für die Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter verbindlich sind und auf den Erholungsurlaub angerechnet werden.
Die APOPol wird noch dem Bachelor angepasst, wird sich aber in manch grundlegenden Dingen nicht ändern.
Wobei noch abzuwarten wäre, ob die Umstellung zum Bachelor ein solch
besonderer Grund ist (nach § 6, Satz 2 UrlVO)

Denn:
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Polizei - regelt Inhalt und Dauer der Studienabschnitte im Studienplan. (§2 (2) APOPol)


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Wäre es das höchste Ziel eines Kapitäns, sein Schiff in Stand zu halten,
so ließe er es auf immer im Hafen. (Thomas von Aquin)
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- Mainzelmann2001
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- Registriert: Di 30. Mai 2006, 00:00
- Wohnort: Rheinhessen
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[quote=""Controller""]Ihr müsst euch von dem Begriff des Studenten lösen.
[/quote]
Jetzt entäuschst du aber ganz viele angehende Kollegen.
Geh mal auf WKW auf die Seite vom 31. Studiengang. Was da einige unter Beruf eingetragen haben.
STUDENT.

[/quote]
Jetzt entäuschst du aber ganz viele angehende Kollegen.
Geh mal auf WKW auf die Seite vom 31. Studiengang. Was da einige unter Beruf eingetragen haben.
STUDENT.
Was juckt es die stolze Eiche, wenn sich die Wildsau an ihr reibt.
Das frühe Vögeln entspannt den Wurm.
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