Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Auswahlverfahren und Ausbildung
Geist83
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Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Geist83 » So 30. Mär 2014, 20:28

Gibt es eine erneute ärztliche Untersuchung, bevor man zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird?

Wenn ja? wie würde diese aussehen? Genauso wie die zur Einstellung?

Viele Grüße

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon PotionMaster » Mo 31. Mär 2014, 07:52

Es gibt eine erneute Untersuchung. Ich habe sie nicht selbst durchlaufen. Viele aus meinem Jahrgang sind jetzt da durch und haben berichtet, dass es kurz und schmerzlos ist, wenn man nichts hat :) Also eher vergleichbar mit der Untersuchung am Einstellungstag und nicht so umfangreich wie im Bewerbungsverfahren.

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Geist83 » Mo 31. Mär 2014, 10:31

super danke!

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Stelios » Fr 11. Apr 2014, 11:14

Und was ist mit der Ernennung auf Probe ?

Matjes83
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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Matjes83 » Fr 11. Apr 2014, 20:18

In RLP gibt es keine weitere ärztliche Untersuchung, wenn man zum Beamten auf Probe ernannt wird.

Nur vor der Einstellung und vor der Lebzeitverbeamtung. Na ja, und beim Einstellungstest nicht zu vergessen!

Gruß
Marcus

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Stelios » Fr 11. Apr 2014, 20:21

Aber da meinte ja Potionmaster schon zu, dass die nur sehr kurz und oberflächlich sind oder?

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon PotionMaster » Fr 11. Apr 2014, 20:30

Die am Einstellungstag ist sehr oberflächlich, ja. Die Untersuchung im Rahmen des EAVs ist natürlich umfangreich.

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Cubidu » So 17. Jul 2016, 17:56

Ist die Information noch aktuell, dass die vergleichbar mit der VaL vergleichbar mit der am Einstellungstag ist?

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Basti828 » Do 28. Jul 2016, 13:29

Ja, kann man so sagen.

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Sonic14758 » Di 3. Jan 2017, 18:07

Hallo, weiß jemand ob bei dieser ärztlichen Überprüfung das Blend-/Dämmerungssehen nochmals getestet wird und ob man bei diesem Test (wenn man Brillenträger ist) diese tragen darf?

Dank und Gruß

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon henejuti@apkmd.com » Di 24. Jan 2017, 14:45

Nein, wird nicht noch einmal getestet. War zumindest bei mir so.

Greetz

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Max1103 » Di 9. Mai 2017, 16:01

Hey,

heißt das, dass es keine Überprüfung der Sehfähigkeit mehr gibt nach der Einstellung als Beamter auf Widerruf? Also auch nicht bei der Lebzeituntersuchung? Hatte heute sowas aufgeschnappt und muss gestehen, dass mir das große Sorgen bereitet. Bei der Einstellung war meine Sehfähigkeit schon knapp an der Grenze. Sie haben mich trotzdem durchgewunken. Ich bin jedenfalls sicher dass in 5 oder 6 Jahren, wenn die Lebzeituntersuchung ansteht, keine 30% Sehkraft mehr vorhanden sind. Das wäre wirklich unwahrscheinlich. Wäre allerdings nicht so schlimm wenn die Untersuchung das nicht nochmals überprüft. Kann das jemand genauer sagen? Ich wäre sehr dankbar.
Merci

LG

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Can01 » Mi 10. Mai 2017, 13:47

Max1103 hat geschrieben:Hey,

heißt das, dass es keine Überprüfung der Sehfähigkeit mehr gibt nach der Einstellung als Beamter auf Widerruf? Also auch nicht bei der Lebzeituntersuchung? Hatte heute sowas aufgeschnappt und muss gestehen, dass mir das große Sorgen bereitet. Bei der Einstellung war meine Sehfähigkeit schon knapp an der Grenze. Sie haben mich trotzdem durchgewunken. Ich bin jedenfalls sicher dass in 5 oder 6 Jahren, wenn die Lebzeituntersuchung ansteht, keine 30% Sehkraft mehr vorhanden sind. Das wäre wirklich unwahrscheinlich. Wäre allerdings nicht so schlimm wenn die Untersuchung das nicht nochmals überprüft. Kann das jemand genauer sagen? Ich wäre sehr dankbar.
Merci

LG
Habe ein ähnliches Problem. Ich bin fast 16, habe links 50% aber rechts 40%. Wie alt warst du bei der Einstellung?

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Re: Ärztliche Untersuchung vor Ernennung auf Lebenszeit

Beitragvon Bones65 » Mi 10. Mai 2017, 15:34

Ganz ehrlich. Glaubt ihr das wisst die Behörde nicht? Augen werden mit der Zeit nun mal schlechter.
Zum Ausgleich gibt es Brillen.
30% ist die Minimalvoraussetzung für die Untersuchung zur Polizeidiensttauglichkeit.
Die Polizeidiensttauglichkeit wird genau ein einziges Mal untersucht, nämlich im Auswahlverfahren.
Später wird nur die Polizeidienstfähigkeit geprüft und das auch nur bei Anlass und da gibt es ganz andere Kriterien.
Can01 hat geschrieben:Habe ein ähnliches Problem.
Insofern habt ihr überhaupt kein Problem. Warum sollte euch die Behörde als "Augen-Wackelkandidat" einstellen, für zigtausende ausbilden und dann später rauswerfen?

Wenn die Augen schlechter werden, bekommt ihr eine Brille und gut.
:snoopy:


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