Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Mich würde mal interessieren, wie die Testläufe so ablaufen sollen
Es ist ja jetzt nicht so, dass an allen Ecken und Enden jeden Tag Schusswaffengebräuche vorliegen, die evtl. interessant für den Einsatz von Elektrodistanzimpulsgeräte gewesen wären.
Sprich das Bundesland XY sucht sich eine oder zwei PIen raus, die den Taser pilotiert. Wenns gut läuft (für die Beamten) dann nehmen sie das Teil jeden Tag zum Dienst aus dem Schrank und räumen es da am Ende auch wieder hin. So wie die Pistole. Und am Ende können die Beamten dann lediglich berichten, dass sich der Taser angenehm mitschleppen lässt...oder auch nicht.
Ich bin jetzt persönlich nicht der Fan von diesem deutschen "Wir müssen alles selbst pilotieren" gehabe.
Es gibt genug Länder, Studien oder Spezialeinheiten, die man dazu befragen kann. Und dann muss ich zu ner Entscheidung kommen können.
Sinn macht für mich der Taser schon allein, weil die Wahrscheinlichkeit eines Ablebens des Gegenübers sehr stark sinkt. Ok, die Herzkranken, Alten und sehr Schwachen vielleicht ausgenommen. Aber die wären wohl auch beim Schusswaffeneinsatz lebensbedrohlich verletzt oder gar getötet worden. Getreu dem Motto:"Wie man sich bettet, so liegt man"...wäre der Gute nicht mit nem Messer in die Bäckerei zum räubern gegangen, wäre er vermutlich gesund und muter am Abend wieder Heim gekommen.
Es ist ja jetzt nicht so, dass an allen Ecken und Enden jeden Tag Schusswaffengebräuche vorliegen, die evtl. interessant für den Einsatz von Elektrodistanzimpulsgeräte gewesen wären.
Sprich das Bundesland XY sucht sich eine oder zwei PIen raus, die den Taser pilotiert. Wenns gut läuft (für die Beamten) dann nehmen sie das Teil jeden Tag zum Dienst aus dem Schrank und räumen es da am Ende auch wieder hin. So wie die Pistole. Und am Ende können die Beamten dann lediglich berichten, dass sich der Taser angenehm mitschleppen lässt...oder auch nicht.
Ich bin jetzt persönlich nicht der Fan von diesem deutschen "Wir müssen alles selbst pilotieren" gehabe.
Es gibt genug Länder, Studien oder Spezialeinheiten, die man dazu befragen kann. Und dann muss ich zu ner Entscheidung kommen können.
Sinn macht für mich der Taser schon allein, weil die Wahrscheinlichkeit eines Ablebens des Gegenübers sehr stark sinkt. Ok, die Herzkranken, Alten und sehr Schwachen vielleicht ausgenommen. Aber die wären wohl auch beim Schusswaffeneinsatz lebensbedrohlich verletzt oder gar getötet worden. Getreu dem Motto:"Wie man sich bettet, so liegt man"...wäre der Gute nicht mit nem Messer in die Bäckerei zum räubern gegangen, wäre er vermutlich gesund und muter am Abend wieder Heim gekommen.
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
naja, meinst du wirklich, für die
ist ein DEIG notwendigAlten und sehr Schwachen
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Woher weisst Du das denn vorher? Beurteilung des optischen Eindrucks durch Erfahrung? Sehr dünnes Eis... da hab ich im Laufe der Jahre einige Fehleinschätzungen gesehen, die für den beteiligten Vollzugsmitarbeiter ziemlich böse ausgingen. Safety first (imho).Controller hat geschrieben:naja, meinst du wirklich, für die
ist ein DEIG notwendigAlten und sehr Schwachen
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
ja ?
Erzähl doch mal, von den Alten und sehr Schwachen,
die ein Verhalten an den Tag legen,
dass nur durch den Einsatz eines DEIG zu händeln ist.
Erzähl doch mal, von den Alten und sehr Schwachen,
die ein Verhalten an den Tag legen,
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Mein Argument bezog sich darauf, dass Du die Information ob jemand "Alt und schwach" ist zur Entscheidungsfindung ob Taser oder nicht, gar nicht gesichert vorliegen hast. Da kann der erste Eindruck gewaltig täuschen und Dein "grübel" war durchaus angebracht, wenn man es so deuten kann, dass die Thematik durchaus gründliches Nachdenken (grübeln) verdient. Denn letztlich kann man in die Situation kommen wo abzuwägen ist, ob die Sicherheit der Beamten (und anderer Beteiligter) gefährdet sind und mögliche gesundheitliche Folgen für die Zielperson in den Hintergrund rücken. Und wenn man sich dann für den Gebrauch entscheidet und der Getroffene verstirbt oder erleidet auf Grund seines Alters oder Vorerkrankungen gesundheitliche Schäden, sollte man nicht den Gebrauch in Frage stellen "weil er doch schon alt war". Alt ist nicht automatisch ungefährlich oder auch nur ungefährlicher als eine Zielperson deutlich jüngeren Alters.
Dabei geht es mir auch gar nicht um irgend eine konkrete Situation, sondern um die generelle Lageeinschätzung. Wenn die Entscheidung zum sofortigen Stopp der Person auf Grund welcher Gefahr auch immer getroffen wurde, dann halte ich trotz aller guten Argumente bezüglich der Gesundheit des Betroffenen den Taser in allen Fällen für besser als die Schusswaffe und immer noch für sicherer als den harten Körpereinsatz, denn auch in diesen Fällen besteht für den Betroffenen im Falle einer Herzkrankheit oder hohen Alters eine erhöhte Gefahr Schaden zu erleiden. Der Taser verändert diese Gefahr zwar, schafft aber keine neue Gefahr wo vorher gar keine war. Er bietet aber für die involvierten Beamten deutlich mehr Sicherheit und kann den Betroffenen eventuell sogar davor bewahren, er- oder angeschossen zu werden. Aus all diesen Gründen befürworte ich die Einführung für den Polizeidienst, entsprechende Ausbildung und Schaffung einer verlässlichen Rechtslage natürlich vorrausgesetzt.
Dabei geht es mir auch gar nicht um irgend eine konkrete Situation, sondern um die generelle Lageeinschätzung. Wenn die Entscheidung zum sofortigen Stopp der Person auf Grund welcher Gefahr auch immer getroffen wurde, dann halte ich trotz aller guten Argumente bezüglich der Gesundheit des Betroffenen den Taser in allen Fällen für besser als die Schusswaffe und immer noch für sicherer als den harten Körpereinsatz, denn auch in diesen Fällen besteht für den Betroffenen im Falle einer Herzkrankheit oder hohen Alters eine erhöhte Gefahr Schaden zu erleiden. Der Taser verändert diese Gefahr zwar, schafft aber keine neue Gefahr wo vorher gar keine war. Er bietet aber für die involvierten Beamten deutlich mehr Sicherheit und kann den Betroffenen eventuell sogar davor bewahren, er- oder angeschossen zu werden. Aus all diesen Gründen befürworte ich die Einführung für den Polizeidienst, entsprechende Ausbildung und Schaffung einer verlässlichen Rechtslage natürlich vorrausgesetzt.
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
jo
viel Allgemeines, was schon zig mal gesagt wurde.
Aber danke
viel Allgemeines, was schon zig mal gesagt wurde.
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
bin mal neugierig:
Ist schon was bekannt über den Flurversuch?
Sind vielleicht sogar nutzende Kollegen hier anwesend?
Oder dürfen die wohl nix sagen bevor der Abschlussbericht fertig ist?
Ist schon was bekannt über den Flurversuch?
Sind vielleicht sogar nutzende Kollegen hier anwesend?
Oder dürfen die wohl nix sagen bevor der Abschlussbericht fertig ist?
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
In Frankfurt am Main soll ab Mai auch getestet werden. Allerdings nicht bei den Revieren:
Frankfurter Polizei-Überfallkommando testet Elektroschocker
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"Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muß." (Hermann Gmeiner)
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Näheres zu den Versuchen in Feld und FlurIst schon was bekannt über den Flurversuch?
kann ich zur Zeit nicht sagen
denke, es wird Veröffentlichungen geben.
Challi, na hopp, langsam ..... mahlen die Mühlen
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Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Irgendwo habe ich jetzt eine Äußerung von Politikern aus Berlin gelesen, dass die Bundespolizei Taser nicht einführen kann, da die Taser die körperliche Unversehrtheit betreffen
Schade, dass ich nicht direkt mit den Reden kann
Ja! Taser greifen die körperliche Unversehrtheit an
Das ist der Zweck.
Wenn das Polizeigesetz das noch nicht zulässt, dann muss man das Gesetz ändern.
Genau so wie man das Gesetz über die Mautanlagen ändern muss, dass man auf der Suche nach Schwerstverbrechern auch die Maut Daten auswerten darf.
Wenn Gesetzen die Sicherheit gefährden, dann muss man die Gesetze ändern
Schade, dass ich nicht direkt mit den Reden kann
Ja! Taser greifen die körperliche Unversehrtheit an
Das ist der Zweck.
Wenn das Polizeigesetz das noch nicht zulässt, dann muss man das Gesetz ändern.
Genau so wie man das Gesetz über die Mautanlagen ändern muss, dass man auf der Suche nach Schwerstverbrechern auch die Maut Daten auswerten darf.
Wenn Gesetzen die Sicherheit gefährden, dann muss man die Gesetze ändern
Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Kommst du gerade vom Stammtisch?
Kannst du das belegen, begründen und vor allem mal ne Quelle angeben?
Ich bin froh, dass die Mautanlagen, das tun, was sie sollen : Die Maut abrechnen.
Ich möchte keinen Überwachungsstaat.
Und zum Taser gibt es jede Menge Facharbeiten, die das Gegenteil beweisen von dem was du da ohne Quele behauptet hast.
Im übrigen vertreten Politiker gerne mal Mimdermeinungen oder die ihrer Partei.
Da muss man nicht sofort drauf anspringen....
Kannst du das belegen, begründen und vor allem mal ne Quelle angeben?
Ich bin froh, dass die Mautanlagen, das tun, was sie sollen : Die Maut abrechnen.
Ich möchte keinen Überwachungsstaat.
Und zum Taser gibt es jede Menge Facharbeiten, die das Gegenteil beweisen von dem was du da ohne Quele behauptet hast.
Im übrigen vertreten Politiker gerne mal Mimdermeinungen oder die ihrer Partei.
Da muss man nicht sofort drauf anspringen....
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
auweiaWenn Gesetzen die Sicherheit gefährden, dann muss man die Gesetze ändern
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Das hat was von "Recht ist, was dem deutschen Volke nützt..."
Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
Nein, das hat etwas davon, dass der Gesetzgeber die Gesetzeslage und die Lage im Land miteinander abgleichen muss, und da wo es notwendig ist Anpassung machen muss.
Wenn ein Taser nicht durch die Rechtslage des Polizeigesetzes, des Zwangsgesetzes abgedeckt ist, dann sollte man die Gesetze anpassen wenn man eine Taser einführen will. Aber nicht die Einführung des Tasers ablehnen, weil die jetzige Gesetzeslage das nicht zulässt.
Wenn man die Maut nicht auswerten darf, um Schwerstverbrecher zu fangen, dann muss man die Gesetzeslage anpassen, dass man das künftig darf.
Wenn auf der anderen Seite Befugnisse dazu führen, dass der Staat zu stark in die Rechte des Bürgers eingreift, wegen Lapalien, dann muss da nachgeregelt werden.
Der Gesetzgebungsprozess ist ein ständiger Prozess. Es muss das richtige Maß zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden. Das richtige Maß kann aber nie gehalten werden, da immer eine Seite zu kurz kommt bzw benachteiligt wird. Wenn mehr Sicherheit erforderlich ist, weil die Lage es erfordert, dann muss das passieren. Es darf aber nicht zu einer dauerhaften Einschränkung der Freiheit führen. Wenn die Sicherheitslage es zulässt, dann müssen die Freiheitsrechte wieder gestärkt werden.
Wenn der Taser eingeführt werden soll, dann muss das auch gesetzlich normiert werden.
Wenn ein Taser nicht durch die Rechtslage des Polizeigesetzes, des Zwangsgesetzes abgedeckt ist, dann sollte man die Gesetze anpassen wenn man eine Taser einführen will. Aber nicht die Einführung des Tasers ablehnen, weil die jetzige Gesetzeslage das nicht zulässt.
Wenn man die Maut nicht auswerten darf, um Schwerstverbrecher zu fangen, dann muss man die Gesetzeslage anpassen, dass man das künftig darf.
Wenn auf der anderen Seite Befugnisse dazu führen, dass der Staat zu stark in die Rechte des Bürgers eingreift, wegen Lapalien, dann muss da nachgeregelt werden.
Der Gesetzgebungsprozess ist ein ständiger Prozess. Es muss das richtige Maß zwischen Freiheit und Sicherheit gefunden werden. Das richtige Maß kann aber nie gehalten werden, da immer eine Seite zu kurz kommt bzw benachteiligt wird. Wenn mehr Sicherheit erforderlich ist, weil die Lage es erfordert, dann muss das passieren. Es darf aber nicht zu einer dauerhaften Einschränkung der Freiheit führen. Wenn die Sicherheitslage es zulässt, dann müssen die Freiheitsrechte wieder gestärkt werden.
Wenn der Taser eingeführt werden soll, dann muss das auch gesetzlich normiert werden.
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Re: Taser in den Einzeldienst / Testlauf in Trier
der soll ja vlt gar nicht eingeführt werden .......
du hättest nur gerne, dass er eingeführt würde
du hättest nur gerne, dass er eingeführt würde
Möglw. will man ja gar nichtwenn man eine Taser einführen will.
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