Entlassung und Wiedereinstellung

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon JangoMango » Sa 16. Mär 2019, 22:15

Hallo,

Habe eine Frage und wollte mich nur schlau machen. Ich weis niemand kann mir verbindliche Informationen geben. Trotzdem hat man ja vielleicht von solch einer Situation was mitbekommen.

Nehmen wir an man wurde wegen einer Prüfung zu ,,unrecht‘‘ entlassen. Man klagt dagegen und ,,siegt‘‘ vor Gericht.
Durch das Urteil wird das Entlassungsschreiben aufgehoben soweit ich weis.
Da das Entlassungsschreiben aufgehoben wird, ist man ja theoretisch gesehen ununterbrochen Beamter auf Widerruf.
Bekommt man dann rückwirkend die Bezüge für diesen Zeitraum gezahlt?

Wäre super wenn ihr ne was wisst.

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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon Julius ME » Do 21. Mär 2019, 06:20

Zufällig letztens von einer Kollegin gehört, das im so einem Fall die Gehälter nachbezahlt werden. Natürlich alles Flurfunk und das ganze „soll“ in Hessen gewesen sein.

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Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon Sunwalk » Do 21. Mär 2019, 08:15

Muss ja quasi, rein logisch gesehen. Wenn die Entlassung „unwirksam“ ist hat das „Arbeitsverhältnis“ und der damit einhergehende Arbeitsvertrag weiterhin rückwirkend bestand , so zumindest ist es in der freien Wirtschaft. Bin gespannt ob jemand nähere Infos hat, interessantes Thema.


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Franconia

Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon Franconia » Do 21. Mär 2019, 14:33

Analog im Beamtenrecht. Das Beamtenverhältnis gilt als nicht unterbrochen und somit besteht auch ein Anspruch auf die einbehaltenen Bezüge.

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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon bellhaut » Mi 13. Nov 2019, 18:12

Das Thema ist zwar schon älter und ich bin aus NRW, aber ich fühle mich nun langsam ein wenig "verarscht".
Ich selber wurde als Beamter auf Wiederruf im Hauptstudium entlassen, weil das Prüfungsamt mein Attest angeblich 2 Tage zu spät auf dem Tisch hatte, obwohl sämtliche Stellen informiert waren und sogar nachweislich per Email Rückmeldung gaben.
Der Briefumschlag mit Poststempel ist "leider" auch nicht mehr auffindbar gewesen, so dass der entsprechende Sachbearbeiter das Datum des Attest (welches auf den entsprechenden Tag datiert war) nicht anerkannte.
Ich bekam in der FH, während dem Unterricht einen Anruf, ich solle bitte ins Präsidium kommen, man wolle mit mir reden. Es sei nichts schlimmes, nur ein kurzes Gespräch.
Dort bekam ich meine Entlassung mit sofortiger Wirkung vorgelegt.
Mein Anwalt hat natürlich sofort alles in die Wege geleitet und nachdem seitens des Prüfungsamtes bis vor das Oberlandesverwaltungsgericht geklagt wurde bekam ich endlich "offiziell" Recht.
Bezüge für die zwei Jahre zurück bekommen, in denen ich mir von einem Tag auf den anderen einen Job suchen musste um mein Leben zu finanzieren? Pustekuchen!
Direkte Wiedereinstellung, weil unrechtmäßig entlassen?
Pustekuchen!
Einsicht seitens des Prüfungsamtes oder Sachbearbeiters, Hilfe seitens der Ausbildungsleitung?
Pustekuchen!
Der PÄD teilte mir dafür aber bei dem Termin mit, bei dem ich natürlich wieder tauglich gesprochen werden sollte: "Sie sind nichts weiter als ein Zivilist und sie haben hier den gleichen Status, wie jeder andere der neu anfängt."

Ach ja....Servicewürste Deutschland nicht nur in der freien Marktwirtschaft, sondern auch bei der für mich eigenen Familie, die ich absolut ins Herz geschlossen habe.
Sucht den Fehler bei mir, aber langsam habe ich das Gefühl ein gewisser Herr Dr. P. hat persönlich was gegen mich. (Und dies fing bereits bei der ersten Einstellungsuntersuchung an bezüglich einer angeblichen Fehlstellung der Zehen, über die meine Kollegen im LAFP nur lachen konnten, da diese mit der gleichen und viel extremeren und orthopädisch anerkannten Fehlstellung als tauglich gesprochen worden.)

Sollte ich hier jemandem auf die Füße treten, das musste nun endlich raus. Ich liebe die Polizei, jeden Kollegen, jeden Kunden der mir den Dienst versüßt, aber diese Art Willkür und Respektlosigkeit kann ich einfach nicht auf mir sitzen lassen.

Habt einen nicht zu ruhigen Dienst und liebt euren Beruf so wie ich! :)
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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon 1957 » Mi 13. Nov 2019, 18:22

Die "Polizei" ist nicht deine Familie, sondern die Organisation, in welcher du arbeitest. Ein großer Apparat, mit vielen Menschen unterschiedlichster Ausprägung und Aufgabenstellung. Es wäre fatal, wenn die alle ein familiäres Verhältnis zueinander hätten.
Gegen Entscheidungen kann man klagen. Das dauert.

Deine "Familie" sind grundsätzlich die, mit denen du unmittelbar zusammenarbeitest. - aber auch das hat Grenzen.

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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon bellhaut » Mi 13. Nov 2019, 18:48

Und hier unterscheiden sich dann doch einige voneinander.

Natürlich ist die Polizei eine Organisation oder Institution, jedoch ist das Verhältnis, gerade in den ländlicheren Behörden unter den Kollegen (laut den Aussagen die ich aus der Stadt höre) doch einfach was anderes.
Und mein Empfinden der "Familie" darf hier doch gern als subjektiv angesehen werden.

Wie sagt man doch so schön? Jeder Jeck is anders.
Und das ist meines Erachtens auch gut so :)

Aber wie in jeder Familie sind die griesgrämigen Verwandten (PÄD) nunmal auch ein Teil eben dieser :D
Hauptsache auf Bruder und Schwester kann man sich immer verlassen.

In diesem Sinne :polizei1:
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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon PotionMaster » Mi 13. Nov 2019, 18:53

Hast du das Attest für eine Nachprüfung etc benötigt?

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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon bellhaut » Mi 13. Nov 2019, 19:22

Das Attest habe ich für eine Klausur im HS gebraucht.
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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon PotionMaster » Mi 13. Nov 2019, 19:24

Und da gibt es keine Vorgeschichte? Mich überrascht, dass man bei einem einmalig verspäteten Attest gleich entlassen wird.

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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon bellhaut » Mi 13. Nov 2019, 19:26

Was glaubst du, wie ich überrascht war?
Mein Fehler war mit Sicherheit kein Einschreiben und Rückschein, sondern nur per "normalen" Brief.
Dann wurde der Umschlag dort entsorgt, der Sachbearbeiter hatte das seines Ermessens zu spät auf dem Tisch, somit habe ich "unentschuldigt gefehlt" und Ciao.
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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon Criss_mitchel » Mi 13. Nov 2019, 21:59

Zum Thema Entschädigung ist mir ein Kollege (NRW) persönlich bekannt der sich wieder reingeklagt hat und die kompletten Bezüge für die 3 Jahre die er raus war erhalten hat bzw. sich ggf. auch eingeklagt hat.


Zum Thema Attest wenn du eine Prüfung unentschuldigt verpasst. Wirst du nicht sofort entlassen. Es sei denn es war die Wiederholungsprüfung. Von daher muss es ja irgendeine Vorgeschichte gegeben haben!

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Re: Entlassung und Wiedereinstellung

Beitragvon Sunwalk » Do 14. Nov 2019, 10:52

Criss_mitchel hat geschrieben:
Mi 13. Nov 2019, 21:59
Zum Thema Entschädigung ist mir ein Kollege (NRW) persönlich bekannt der sich wieder reingeklagt hat und die kompletten Bezüge für die 3 Jahre die er raus war erhalten hat bzw. sich ggf. auch eingeklagt hat.


Zum Thema Attest wenn du eine Prüfung unentschuldigt verpasst. Wirst du nicht sofort entlassen. Es sei denn es war die Wiederholungsprüfung. Von daher muss es ja irgendeine Vorgeschichte gegeben haben!
Das hab ich mir auch gedacht. Alleine in den 8 Wochen FH haben sich schon einige mit der AL unterhalten müssen bei uns, aus diversen Gründen. Irgendwann wird dann halt so ein Grund wie ein fehlendes Attest "genutzt". Ich unterstelle nicht dass das in diesem Fall hier so war, aber irgendwas muss ja vorher passiert sein. Und wenn es "nur" ständiges Fehlen oder sonstiges war. Oder ganz platt: Dem Falschen auf die Füße getreten, kann ja auch sein. ;D


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