Wartezeit nach Augen lasern

Auswahlverfahren und Ausbildung
hendrik_125
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Wartezeit nach Augen lasern

Beitragvon hendrik_125 » Mo 27. Nov 2017, 20:31

Guten Abend!

Wie ist es denn im Saarland mit dem Wartezeiten nach dem Lasern von Augen geregelt. Ich weiß das man 1 Jahr warten muss, doch bezieht es sich darauf, dass man nach dem Lasern 1 Jahr warten muss bis man sich komplett neu bewerben darf, oder muss es wie in manch anderen Bundesländern 1 Jahr vor Ausbildungsbeginn gemacht sein, so dass die einjährige Wartezeit mit dem Ausbildungsbeginn vorbei ist?

Über Antworten würde ich mich freuen

Danke

WuG13
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Beiträge: 31
Registriert: Sa 7. Jan 2017, 01:24

Re: Wartezeit nach Augen lasern

Beitragvon WuG13 » Mi 29. Nov 2017, 10:50

Ganz ehrlich, auch wenn ich nicht bezweifeln will, dass es hier im Forum vielleicht Leute gibt, die diese Frage kompetent und richtig beantworten können: Ich habe ca. 20 Sekunden gebraucht, um die Telefonnummer des PÄD des Saarlandes (LPP 33) zu googeln. Die können dir zu dieser Frage wahrscheinlich die kompetenteste und "verlässlichste" Antwort geben.
All give some, some give all.


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