Guten Abend!
Wie ist es denn im Saarland mit dem Wartezeiten nach dem Lasern von Augen geregelt. Ich weiß das man 1 Jahr warten muss, doch bezieht es sich darauf, dass man nach dem Lasern 1 Jahr warten muss bis man sich komplett neu bewerben darf, oder muss es wie in manch anderen Bundesländern 1 Jahr vor Ausbildungsbeginn gemacht sein, so dass die einjährige Wartezeit mit dem Ausbildungsbeginn vorbei ist?
Über Antworten würde ich mich freuen
Danke
Wartezeit nach Augen lasern
Re: Wartezeit nach Augen lasern
Ganz ehrlich, auch wenn ich nicht bezweifeln will, dass es hier im Forum vielleicht Leute gibt, die diese Frage kompetent und richtig beantworten können: Ich habe ca. 20 Sekunden gebraucht, um die Telefonnummer des PÄD des Saarlandes (LPP 33) zu googeln. Die können dir zu dieser Frage wahrscheinlich die kompetenteste und "verlässlichste" Antwort geben.
All give some, some give all.
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