Guten Abend!
Wie ist es denn im Saarland mit dem Wartezeiten nach dem Lasern von Augen geregelt. Ich weiß das man 1 Jahr warten muss, doch bezieht es sich darauf, dass man nach dem Lasern 1 Jahr warten muss bis man sich komplett neu bewerben darf, oder muss es wie in manch anderen Bundesländern 1 Jahr vor Ausbildungsbeginn gemacht sein, so dass die einjährige Wartezeit mit dem Ausbildungsbeginn vorbei ist?
Über Antworten würde ich mich freuen
Danke
Wartezeit nach Augen lasern
Re: Wartezeit nach Augen lasern
Ganz ehrlich, auch wenn ich nicht bezweifeln will, dass es hier im Forum vielleicht Leute gibt, die diese Frage kompetent und richtig beantworten können: Ich habe ca. 20 Sekunden gebraucht, um die Telefonnummer des PÄD des Saarlandes (LPP 33) zu googeln. Die können dir zu dieser Frage wahrscheinlich die kompetenteste und "verlässlichste" Antwort geben.
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