Anwärterbezüge

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Anwärterbezüge

Beitragvon Karsti » Mi 21. Sep 2016, 18:43

Hallo, kurze Frage die mich Interessiert. Wann muss man die Anwärterbezüge zurückzahlen? Bei Kündigung und bei Rausschmiss? Hab dazu nirgends Was gefunden auch nicht im im Gesetzbuch. MFG

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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon Diag » Mi 21. Sep 2016, 19:19

Wer kennt es nicht, das Gesetzbuch?

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Kaeptn_Chaos
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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Mi 21. Sep 2016, 19:21

Im gD ja - im mD gar nicht.

Diag, da ist auch das Sittengesetz abgeheftet.
:lah:

Karsti
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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon Karsti » Mi 21. Sep 2016, 20:45

Diag hat geschrieben:Wer kennt es nicht, das Gesetzbuch?
jo und genau und nda steht nix drin. zumindest hab ich nix under "Besoldung für Anwärter" gefunden.

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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon Berndte » Do 22. Sep 2016, 11:41

Karsti hat geschrieben:Hallo, kurze Frage die mich Interessiert. Wann muss man die Anwärterbezüge zurückzahlen? Bei Kündigung und bei Rausschmiss? Hab dazu nirgends Was gefunden auch nicht im im Gesetzbuch. MFG
Also meines Wissens musst du die zurückzahlen, wenn du selber kündigst. Dann kommt es noch darauf an, wann du das machst. Während der Ausbildung, nach Abschluss der Ausbildung oder nach 2 Jahren als Beispiel. Danach bemisst sich dann wohl der Rückzahlungsanteil (höchste war glaub 75% Angabe ohne Gewähr).

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Re: Anwärterbezüge

Beitragvon zykosomatic » Fr 16. Dez 2016, 10:05

kleiner Lesetipp:

Auflagen für die Gewährung des Anwärtergrundbetrages gemäß § 72 Abs. 2 des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG)


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