Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Steffen767

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon Trumper » Fr 11. Nov 2016, 21:35

Ich habe von dem Arzt einen Laufzettel bekommen weil ich noch einen Befund von einem Hautarzt nachreichen muss. Auf diesem Laufzettel stehen alle möglichen Ärzte zum ankreuzen unter anderem auch Internist.
Warum wurde da nicht gleich der Internist mit angekreuzt wenn man das sowieso benötigt.
Am Ende muss den Befund ja eh der Arzt auswerten.

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon murinus » Fr 11. Nov 2016, 21:51

Also der Arzt entscheidet über Tauglichkeit oder Untauglichkeit. Er gibt deine Ergebnisse nicht an den AD weiter damit die entscheiden. Entweder wird er gleich das Auge zugedrückt haben weil es an der Grenze war, oder aber die Aufforderung kommt noch.
Über die Sinnhaftigkeit, wieso etwas nicht gleich gemacht wird, habe ich aufgehört nachzudenken ;D .

Ich habe damals beim Arzt meine Tattoos für den AD fotografieren lassen und gut zwei Wochen später (etwa) kam dann ne Mail vom AD, ich solle eine Einverständniserklärung unterschreiben, damit der AD auf die Fotos zugreifen kann.

Die Aussage über das künftige Verfahren bei nichtbestandenen Belastung-EKG-Test habe ich vom Prorektor erhalten.

Viel Erfolg weiterhin

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon kecha » Fr 11. Nov 2016, 22:39

Weiß denn nun jemand von den bereits getesteten in circa, was an Watt getreten werden musste bzw. auch die Stufen? Gibt ja diese Regelung von 2,5xKG=max.Watt?!

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon Trumper » Fr 11. Nov 2016, 22:40

Naja sei es drum
Ich weiß das ich nichts am Herzen habe aber eine umfangreiche Untersuchung beim Internisten könnte ganz schön kostspielig werden

Aber was macht man nicht alles für seinen Traumberuf

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon MGF » Do 17. Nov 2016, 11:03

kecha hat geschrieben:Weiß denn nun jemand von den bereits getesteten in circa, was an Watt getreten werden musste bzw. auch die Stufen? Gibt ja diese Regelung von 2,5xKG=max.Watt?!

Männlich: Körpergewicht x 2,5 = Max. Wattzahl bei höchstens 170 bpm

In der Regel 3 Stufen à 2 min, wobei Belastung jeweils um 25 Watt steigt.

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon kecha » Fr 18. Nov 2016, 00:26

Danke für die Antwort. Also kann ich es mir bei meinen 78KG wie folgt vorstellen, oder?

78x2,5=195 Watt max.
Stufe 1=2min á 145 Watt
Stufe 2=2min á 170 Watt
Stufe 3=2min á 195 Watt

Wenn ich nun nach der Aufwärmphase meine 6 min gestrampelt bin und unter 170bpm liege, hab ich dann bestanden. So hab ich es jedenfalls verstanden? Es hieß ja in älteren Threads, dass man teilweise bis zu 6 Stufen geradelt ist.

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon MGF » Fr 18. Nov 2016, 09:28

Solltest du nach diesen 3 Phasen unter 170 bpm liegen ist alles gut. Ansonsten wird bis Körpergewicht x 3.00 geprüft und dein Puls darf nicht über 220- Lebensalter gehen.
Das passiert aber selten.

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon COP99MSH » Fr 18. Nov 2016, 16:47

Muss sich der Puls nach dem EKG in einer bestimmten Zeit wieder auf ein bestimmtes Maß gesenkt sein, oder wird lediglich Wert auf den maximalen Puls während des EKGs gelegt?

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon MGF » Fr 18. Nov 2016, 18:19

Es geht auf jeden Fall auch noch um die Regenerationsphase, da du danach noch ca. 2 min locker ausfährst (ohne Belastung), mit Messungen von Puls und Blutdruck. Anschließend wird nochmals ohne jegliches Treten gemessen.
Wie da aber die Werte sind kann ich dir nicht sagen.

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon FourSeasons » So 20. Nov 2016, 09:29

Mal eine Frage zu den Augen. Es betrifft eine gute Freundin. Vielleicht hat ja jemand damit Erfahrungen gemacht oder hatte ein ähnliches Problem.

Ab einem gewissen Alter muss man einen Visus von mindestens 30% haben. Betrifft dieser Wert jedes Augen einzeln oder für beide zusammen? Sprich, wenn man einen Visus links 25% und rechts 50% hat und mit beiden Augen auf eine Sehleistung von 40% kommt (die Werte sind aus der Luft gegriffen), ist das ausreichend oder nicht? Leider findet man im Netz nur schwammige Aussagen. In Sachsen Anhalt werden die Anforderungen wie folgt formuliert:

Sehleistung ohne Brille oder Sehhilfe:
mindestens 50%, wenn das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet ist
mindestens 30%, wenn das 20. Lebensjahr vollendet ist

Wäre super wenn hier jemand helfen könnte. :hallo:

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon seerik » So 20. Nov 2016, 16:58

Ich kann mir schwer vorstellen, das die Werte auf zwei Augen aufgeteilt werden können. Wenn die Ärztin beim Sehtest herausfindet, dass auf einen Auge nur 25% erreicht werden, dann wird sie den Test wohl abbrechen.

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon MFG85 » So 20. Nov 2016, 18:20

Es wird doch die Sehschärfe jedes Auges einzeln überprüft.

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon FourSeasons » So 20. Nov 2016, 18:24

Danke für die Einschätzung. :zustimm:

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon Bush » Do 24. Nov 2016, 22:43

hallo ihr lieben,

hier auch nochmal gefragt,

ich darf am 12.12 zum 2. mal bei der ärztlichen Untersuchung in Magdeburg antreten.

Weis Jemand ob man jetzt wirklich die Chance hat beim wiederholtem Nichtbestehen des EKG-Tests beim Internisten sich untersuchen zu lassen ?

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Re: Belastungs-EKG ärztliche Abschlussuntersuchung

Beitragvon MGF » Fr 25. Nov 2016, 06:58

Du warst bereits für die Einstellung März 17 beim Arzt, bist durch das EKG gefallen und musst jetzt erneut antanzen?


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