Dienstantritterklärung verpflichtend?

Auswahlverfahren und Ausbildung

Moderator: Steffen767

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[Pumba]
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Dienstantritterklärung verpflichtend?

Beitragvon [Pumba] » Sa 26. Mai 2018, 09:33

Hallo zusammen,
ich habe vor einigen Tagen meine Zusage in Sachsen-Anhalt bekommen und ein Haufen Unterlagen gleich mit.

Nun soll ich diese Unterlagen zeitnah wieder zurückschicken.
Dabei ist eine Dienstantrittserklärung in der steht "Ich erkläre hiermit, dass ich der Aufforderung zum Dienstantritt nachkommen werde"
Wie verpflichtend ist es wenn ich das jetzt unterschreibe und zurück schicke? Kann man nachträglich ohne Probleme zurückziehen?

Versteht mich bitte nicht falsch ich würde es gerne machen, aber wenn ich eine Zusage der BPol erhalte ist alles andere zweitrangig. Wenn ich jedoch nicht unterschreibe und dann kommt keine Zusage von der BPol stehe ich ohne was da :o

Aessaem
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Re: Dienstantritterklärung verpflichtend?

Beitragvon Aessaem » Sa 26. Mai 2018, 14:07

Moin Moin,

erst einmal herzlichen Glückwunsch. Deine Frage wurde schon mehrmals im Forum gestellt. Kannst ja nochmal in Ruhe suchen.

Du kannst immer noch zurückziehen. Du unterschreibst ja keinen "Arbeitsvertrag", sondern erhältst eine Urkunde als Beamter auf Widerruf. Zumindest habe ich das in verschiedenen Landesbereichen gelesen.

Du solltest halt nicht zu lange mit einer Absage warten, damit die Einstellungsstelle rechtzeitig "deinen" Platz an einen Mitbewerber vergeben kann. Wäre nur fair :)

LG!

Franconia

Re: Dienstantritterklärung verpflichtend?

Beitragvon Franconia » Sa 26. Mai 2018, 16:54

Und als Beamter kannst du auch während der Ausbildung und des regulären Dienstes jederzeit um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bitten.
Anketten kann dich niemand.

Nur im gD musst du bei selbstverschuldetem Austritt (also z.B. Kündigung von dir aus) mit anteiligen Bezügerückzahlungen rechnen.


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