Moin!
Ich habe mal gehört, dass sich die Probezeit von 3 Jahren verkürzt, wenn man die Ausbildung (MD) mit einer guten Note besteht.
Ist dem so? Wenn ja, um wieviel verkürzt sich diese? Wo steht das?
Ich finde leider weder in der APO noch sonst wo etwas hierzu.
Probezeitverkürzung bei guter Abschlussnote?
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- Cadet
- Beiträge: 5
- Registriert: Sa 26. Jan 2013, 21:21
Re: Probezeitverkürzung bei guter Abschlussnote?
Da musst du mal in dein Landesbeamtengesetz schauen. Da findet man so etwas.
Kann man auch googeln.
In NRW führt das nicht zu einer Verkürzung.
Womöglich weiß man, daß Noten zwar etwas aussagen, aber eben nicht das, was in der Probezeit festgestellt werden kann.
Kann man auch googeln.
In NRW führt das nicht zu einer Verkürzung.
Womöglich weiß man, daß Noten zwar etwas aussagen, aber eben nicht das, was in der Probezeit festgestellt werden kann.
Re: Probezeitverkürzung bei guter Abschlussnote?
Moin moin,
also bei uns (Brandenburg) gibt es das, geregelt in der Polizeilaufbahnverordnung: § 11 Abs. (2): Die Probezeit kann für Beamtinnen und Beamte, die die Laufbahnprüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden haben, bis auf die Hälfte, und für diejenigen, die die Laufbahnprüfung mit der Note „gut“ bestanden haben, bis auf zwei Drittel der regelmäßigen Probezeit gekürzt werden, wenn nach Einschätzung von Dienstvorgesetzten die dienstlichen Leistungen die Anforderungen im Beamtenverhältnis auf Probe überwiegend erkennbar übersteigen."Also Note 1= Probezeit 1,5 Jahre, Note 2= Probezeit 2 Jahre.
Neben der Note muss man auch eine gute Beurteilung vom DGL erhalten!
In S-H konnte ich nichts vergleichbares in der Laufbahn-VO finden
Frag doch mal deinen Dozenten in Dienstrecht, der müsste das genau wissen (wenn du schon deine Ausbildung angefangen haben solltest). Und berichte gerne hier.
Viele Grüße
also bei uns (Brandenburg) gibt es das, geregelt in der Polizeilaufbahnverordnung: § 11 Abs. (2): Die Probezeit kann für Beamtinnen und Beamte, die die Laufbahnprüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden haben, bis auf die Hälfte, und für diejenigen, die die Laufbahnprüfung mit der Note „gut“ bestanden haben, bis auf zwei Drittel der regelmäßigen Probezeit gekürzt werden, wenn nach Einschätzung von Dienstvorgesetzten die dienstlichen Leistungen die Anforderungen im Beamtenverhältnis auf Probe überwiegend erkennbar übersteigen."Also Note 1= Probezeit 1,5 Jahre, Note 2= Probezeit 2 Jahre.
Neben der Note muss man auch eine gute Beurteilung vom DGL erhalten!
In S-H konnte ich nichts vergleichbares in der Laufbahn-VO finden
Frag doch mal deinen Dozenten in Dienstrecht, der müsste das genau wissen (wenn du schon deine Ausbildung angefangen haben solltest). Und berichte gerne hier.
Viele Grüße
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