Das wars dann wohl !

Auswahlverfahren und Ausbildung
south-t
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Das wars dann wohl !

Beitragvon south-t » Sa 26. Apr 2014, 11:06

Das war es dann wohl !

Nachdem ich den ersten Testteil bestanden habe und mir gesagt wurde herzlichen Glückwunsch, bitte warten sie auf einen neuen Termin, kam Post vom ärtzlichen Dienst, dass ich noch 2 Befunde einschicken muss. Einmal von meinem Knie, da ich mal einen Sportunfall hatte, einmal von meinem rechten Ohr.
Ich habe vor ein paar Jahren, bei der Bundeswehr, beim Schiessen ein Problem mit meinem rechten Ohr gehabt. Ich wurde zum Arzt befohlen, wie es normal ist bei der Bundewehr. Die haben dann festgestellt, dass ich ein leichten Hörschaden auf dem rechten Ohr habe.
Das wurde dann behandelt und seit dem habe ich KEINE Probleme mehr mit meinen Ohren. Aber da es dieses ja in meiner Krankenakte steht, wollte der ärztliche Dienst der Polizei ein Befund da drüber haben. Vollkommen verständlich.

In dem Befund stand ganz am Ende vom HNO Arzt geschrieben:
Maßnahmen und Empfehlungen : Ein therapeutisches Vorgehen aus HNO-ärztlicher Sicht sehe ich nicht.

Dann kam heute Post vom ärtzlichen Dienst der Polizei.

ABSAGE !!

Auf jedenfall steht im Vermerk des ärtzlichen Dienstes der Polizei, dass es nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz (G) 20 als unzureichend zu bewerten ist.

Genau so eine arbeitsmedizinische Untersuchung hatte ich erst diese Woche, da ich noch Ehrenamtlich beim THW bin. Und da war alles OK!

Ich finde es sehr schade, dass ich eine Ablehnung bekommen habe, da ich keinerlei beschwerden habe.
Ich werde ab Montag nochmal mit denen Telefonieren und ggf. neue Befunde oder so erbringen. Es war und ist schon immer mein Traum gewesen, diesen Beruf auszuüben, was mir jetzt verwehrt wird.

Wisst ihr ähnliche Fälle ? Die vielleicht sogar noch positiv geendet sind ? Ich wäre über jede Hilfe sehr froh.

MfG

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon police2009 » Sa 26. Apr 2014, 11:55

Was heißt verwehrt wird...Es gibt halt Voraussetzungen, die man als Bewerber erfüllen muss!!!

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skyf4ll
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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon skyf4ll » Sa 26. Apr 2014, 12:02

Deine Ärzte beim THW oder auch der normale HNO Arzt haben keinen Zugriff auf die ärztlichen Vorschriften (PDV 300) der Polizei. Diese sind nämlich VS-NfD (Nur für den Dienstgebrauch). Also kann man sich nur auf das Wort des PÄD verlassen.

Jetzt ist ein weiterer großer Unterschied, dass der Pol. Arzt nicht nur deinen aktuellen Gesundheitsstand bewertet, sondern auch eine Prognose für die Zukunft. Sieht er da Probleme ist es in der Regel vorbei.

Dir hilft jetzt nur das Gespräch zu suchen.

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon south-t » Sa 26. Apr 2014, 12:47

Ich weis was VS-NfD ist . Ich bin 12 Jahre Soldat gewesen.
Und immer Auslandseinsatzverwendungsfähig gewesen.

Dazu schrieb ich das die Ablehnung nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz (G) 20 gemacht wurde. Und diese Untersuchung habe ich eben für den THW gemacht. Nicht von einem THW Arzt sondern von einem Betriebsarzt für arbeitsmedizinische Untersuchungen. Dazu kommt das der THW nicht wie die Freiwillige Feuerwehr ist, sondern eine Bundesbehörde. Genauso habe ich jahrelang bei einer Bundesbehörde gearbeitet im mittleren Dienst und dort musste ich järhlich zu einer 90/5 Untersuchung für die Auslandseinsatzverwendungsfähigkeit.

Mir geht es körperlich verdammt gut. Ich weis, dass die Vorschriften haben. Aber ich weis auch wie ich mich fühle.

Es ist verdammt schade, dass schwarz auf weis mehr zählt, als die betroffende Person selber.
Währe es wegen meinem Operierten Knie gewesen, dann könnte ich es nachvollziehen. Aber da haben sie kein Problem mit. Es ist wegen einem nicht mehr vorahnden Problem am rechten Ohr gewesen.


Naja was soll man sagen. Ich fühle mich eben einfach nur schlecht gerade.

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon Diag » Sa 26. Apr 2014, 13:14

Gespräch suchen, evtl. Fristen für Widerspruch beachten. Viel mehr kannst du erst mal nicht machen.

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon south-t » Sa 26. Apr 2014, 13:39

Danke, ist alles schon in Vorbereitung.

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon very » Sa 26. Apr 2014, 13:43

Nur mal interessehalber: Wie wird denn ein Hörschaden behandelt? Ich dachte bisher, Hörschäden seien irreparabel?
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon south-t » Sa 26. Apr 2014, 14:04

Es war nach dem Schiessen ein Knalltraumata. Durch den aufgetretenden Tinitus, der nicht mehr vorhanden ist, sind sie wohl davon ausgegangen. Aber ich weis das ich absolut keine Probleme mit dem Hören habe.
Ich schaue mal. Vielleicht kann ich ja Hoffnung haben, wenn denen ein neuer Befund langt. Da in dem alten Befund eben drin stand, dass keine Behandlung nötig ist, habe ich diesen geschickt.
Mal sehen.

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon tyrant » Sa 26. Apr 2014, 14:09

Ich hatte das in Berlin auch mal. Hatte auf dem rechten Ohr die 6kHz ziemlich schlecht gehört und hab dafür eine Ablehnung bekommen. Widerspruch geschrieben, aktuellen Hörtest eingereicht und schon war ich wieder drin.
Ich bin KEIN PVB!

An allem Unrecht, das geschieht,
ist nicht nur der Schuld, der es begeht, sondern auch der,
der es nicht verhindert.

(Erich Kästner)

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon Diag » Sa 26. Apr 2014, 14:45

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein verheiltes Knalltrauma (nicht -ta) zu PDU führt. Ich (!) sehe da noch Chancen. Daher noch mal der Hinweis: Frist wg. Widerspruch beachten!

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon south-t » Sa 26. Apr 2014, 14:49

Wie lange sind denn die Fristen ?? Also ich habe heute die Post bekommen und Montag soll es per einschreiben rausgeschickt werden ! Sollte ja langen :buhu:

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon Kaeptn_Chaos » Sa 26. Apr 2014, 14:55

Langt.

Bei deiner Ablehnung sollte aber auch eine Rechtsbelehrung dabei sein, die dir genaueres verrät.
:lah:

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon RafaelGomez » Sa 26. Apr 2014, 14:56

Da wird doch 'ne Widerspruchsbelehrung drauf sein, mit vmtl. Fristsetzung 1 Monat. Wenn nicht, verlängert sich die Frist. Ausm Kopf: 1 Jahr. Wenn es Dir wirklich wichtig ist, würde ich ein Einschreiben mit Rückschein wählen.
Mein Doc sagt mir allerdings, dass ein Knalltrauma rückfallträchtig sein kann, daher würde ich(!) schon drauf tippen, dass ein Ausschlussgrund bestehen kann. Warte die Ablehnung des Widerspruches ab, und lass Dir die Begründung von Deinem HNO erklären.

Gruß

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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon south-t » Sa 26. Apr 2014, 15:05

Nein war keine Rechtsbelehrung im schreiben dabei. Nur die Ablehnung des Artzes und das Ablehnungschreiben von der Einstellungsstelle.
Plus meine ganzen Unterlagen, Lebenslauf etc.

RafaelGomez
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Re: Das wars dann wohl !

Beitragvon RafaelGomez » Sa 26. Apr 2014, 15:17

Zusammengefasst: Dir wurde bescheinigt, aus ärztlicher Sich nicht tauglich für den Polizeidienst zu sein. Und da war keine Seite 2 oder ein Beiblatt i. S. v. '...gegen diesen Bescheid haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gem. §§ ... innerhalb von 4 Wochen einzulegen...'? Dann wäre Deine Frist 1 Jahr, aber selbstredend je schneller, je besser. Auf diesen Widerspruch müsstest Du eigentlich eine Ablehnung mit Begründung erhalten, die Du 1. mit Deinem Doc bereden kannst, und 2. das zuständige Verwaltungsgericht anrufen könntest.
Für das weitere Verfahren wäre eine einstweilige Entscheidung erforderlich, damit Du bis zu einem gültigen Urteil weiterhin vorbehaltlich am Einstellungsverfahren teilnehmen kannst.
Nach 12 Jahren Bw sollten Dir solche Wege aber eigentlich nicht fremd sein.

Gruß


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