Tätowierungen
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Re: Tätowierungen
Lies lieber mal die letzten Beiträge des zurecht angewiesenen Users durch....und verinnerliche, dass die Mods dass hier ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung machen.
Re: Tätowierungen
Lass gut sein Käpt´n, ich bin die Anfeindungen der User ohne jegliche Hintergrundinfos so langsam gewöhnt.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Tätowierungen
Kann mir jemand sagen, was die Konsequenz als BAL wäre, wenn ich mir zb. die Hände tätowieren lassen würde?
Da wäre es mit Uhr oder Langarmhemd ja nicht getan.
Gibt es Vermutungen/Erfahrungen?
Da wäre es mit Uhr oder Langarmhemd ja nicht getan.
Gibt es Vermutungen/Erfahrungen?
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Re: Tätowierungen
was sagt denn dein Dienstherr zu Tattoos im sichtbaren Bereich ?
Ganz unabhängig vom Status des Beamten ?
Ganz unabhängig vom Status des Beamten ?
Regeln sind wie Donuts, sie haben Löcher.
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
- Verstorben am 09.08.2021 -
Und darin lebt der Ermessensspielraum.
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Re: Tätowierungen
Auf Grund von Verwaltungsgerichtsurteilen vermute ich mal das dein Dienstherr davon nicht sonderlich begeistert sein wird.
Ehrlich gesagt sollte man sich solche Überlegungen nicht erst machen nachdem man den BaL abgegriffen hat. Das wäre gegenüber seines Dienstherren, der einem den Rest des Lebens durchfüttert und auch gegenüber seinen Kollegen, die unter Umständen eine plötzliche Lücke im Außendienst stopfen dürfen, mehr als fair.
Individualismus und Egoismus vs. alt hergebrachte Tugenden
Darüber hinaus gibt es sicherlich genügend Threads, in denen man mittels Suchfunktion eine Antwort gefunden hätte.
Ehrlich gesagt sollte man sich solche Überlegungen nicht erst machen nachdem man den BaL abgegriffen hat. Das wäre gegenüber seines Dienstherren, der einem den Rest des Lebens durchfüttert und auch gegenüber seinen Kollegen, die unter Umständen eine plötzliche Lücke im Außendienst stopfen dürfen, mehr als fair.
Individualismus und Egoismus vs. alt hergebrachte Tugenden
Darüber hinaus gibt es sicherlich genügend Threads, in denen man mittels Suchfunktion eine Antwort gefunden hätte.
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Re: Tätowierungen
Ich wurde tatsächlich auf diesen Thread hier verwiesen, drum schreibe ich unter dieser Nummer.
Ich frage ja nur schonmal im Vorfeld.
Natürlich ließe mich ein "Rausschmiss" sofort von der Idee abbringen, deswegen als BAL gefragt.
Dennoch habe ich nicht vor, mich unkollegial zu verhalten und nachher einen Kollegen eine Lücke füllen zu lassen.
Das sind für mich zwei verschiedene paar Schuhe.
Ich frage ja nur schonmal im Vorfeld.
Natürlich ließe mich ein "Rausschmiss" sofort von der Idee abbringen, deswegen als BAL gefragt.
Dennoch habe ich nicht vor, mich unkollegial zu verhalten und nachher einen Kollegen eine Lücke füllen zu lassen.
Das sind für mich zwei verschiedene paar Schuhe.
Re: Tätowierungen
Wenn du dich vorsätzlich oder fahrlässig für den Außendienst disqualifizierst, dann ist das unkollegial. Hat nichts mit „zwei verschiedenen Paar Schuhe“ zu tun.
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Re: Tätowierungen
Mit tätowiertem Gesicht- oder Handbereich kannst du noch maximal Szenekundlicher Beamter werden.
Also mal ehrlich, wie soll das bei Oma-Mutt ankommen, wenn du mit derartigen Tätowierungen an der Wache oder auf der Straße vor ihr stehst?
Gegen nicht sichtbare Tatoo hat ja niemand etwas. Ich habe auch ein Tatoo.
Bei meinen bisherigen Dienstherrn waren sichtbare Tatoo verboten. Bei meinem ersten Dienstherrn (Bund) musste jemand sein Kopftatoo auf eigene Kosten, mit Androhung der Entlassung aus dem Dienst, entfernen lassen. Der war aber auch noch kein BAL.
Also mal ehrlich, wie soll das bei Oma-Mutt ankommen, wenn du mit derartigen Tätowierungen an der Wache oder auf der Straße vor ihr stehst?
Gegen nicht sichtbare Tatoo hat ja niemand etwas. Ich habe auch ein Tatoo.
Bei meinen bisherigen Dienstherrn waren sichtbare Tatoo verboten. Bei meinem ersten Dienstherrn (Bund) musste jemand sein Kopftatoo auf eigene Kosten, mit Androhung der Entlassung aus dem Dienst, entfernen lassen. Der war aber auch noch kein BAL.
carpe diem...
PolBea LaPo Schleswig-Holstein
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Re: Tätowierungen
Erstens sind das „szenekundige“ Beamte und zweitens sind diese Beamte nicht solche für was du diese hältst.
Mit Tättowierungen im sichtbaren Bereich kann man eben kein Polizeibeamter, auch kein „Szenekundiger“ werden, auch wenn sich einige reinklagen wollen. Ich habe im Bezug auf Tättowierungen bereits schon einmal erwähnt, dass man eben ein bisschen von seiner Individualität aufgeben muss wenn man in den Staatsdienst möchte. Da nutzt auch das Heulen vor Gericht nichts.
Mit Tättowierungen im sichtbaren Bereich kann man eben kein Polizeibeamter, auch kein „Szenekundiger“ werden, auch wenn sich einige reinklagen wollen. Ich habe im Bezug auf Tättowierungen bereits schon einmal erwähnt, dass man eben ein bisschen von seiner Individualität aufgeben muss wenn man in den Staatsdienst möchte. Da nutzt auch das Heulen vor Gericht nichts.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
- Gesetzwahrer
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Re: Tätowierungen
Oh ich Unwissender, na dann schreibe ich lieber nicht, was die Dienstvorschrift in S-H zu TÄTOWIERUNGEN dazu sagt.
carpe diem...
PolBea LaPo Schleswig-Holstein
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-
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Re: Tätowierungen
Ich finde die Aussagen hier mittlerweile ziemlich veraltet.. Die neuste Rechtsprechung (Verwaltungsgerichte etc.) vor allem in NRW zeigt, dass Tätowierungen mittlerweile garkein Problem darstellen. Nach neuster Rechtssprechung dürfen tätowierte Bewerber auch nicht mehr so leicht abgelehnt werden. (Siehe NRW großes Löwenkopf Tattoo aufm Unterarm >Sichtbarer Bereich)
Hierbei meine ich aber nicht Tätowierungen im Gesicht !!!.
(Quelle: Löwen Tattoo: https://www.spiegel.de/karriere/duessel ... 06747.html )
Bezieht sich natürlich nur auf NRW, falls einer zufällig auf dieses Thema hier stößt..
Hierbei meine ich aber nicht Tätowierungen im Gesicht !!!.
(Quelle: Löwen Tattoo: https://www.spiegel.de/karriere/duessel ... 06747.html )
Bezieht sich natürlich nur auf NRW, falls einer zufällig auf dieses Thema hier stößt..
NRW
Re: Tätowierungen
Na dann halte dich doch an die Dienstvorschrift in S-H, lass dich zutätowieren und gut.Gesetzwahrer hat geschrieben: ↑Mo 25. Jan 2021, 10:41Oh ich Unwissender, na dann schreibe ich lieber nicht, was die Dienstvorschrift in S-H zu TÄTOWIERUNGEN dazu sagt.
Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Re: Tätowierungen
@alphaking 33,
womöglich hast du das Urteil selbst nicht gelesen. Eine Berufung ist möglich.
Das Urteil erlaubt nicht per se Tätowierungen im sichtbaren Bereich. Es kommt auch auf das Motiv an.
Allerdings ist die Kernaussage des Gerichts, dass es in NRW für ein Verbot sichbarer Tatoos an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.
Das wäre dann Sache der Gesetzgebung. Die Sache ist daher noch nicht entschieden.
Den Begriff "altmodisch" lehne ich in diesem Zusammenhang ab. Er impliziert genauso Vorurteile wie die Ablehnung von Tatoos.
Allerdings muss sich die Polizei den immer noch weitverbreiteten negativen Auffassungen zu sichtbaren Tattoos stellen. Dadurch kann durchaus der ein oder andere Einsatz in die Hose gehen. Aber darüber wurde ja bereits genug diskutiert.
womöglich hast du das Urteil selbst nicht gelesen. Eine Berufung ist möglich.
Das Urteil erlaubt nicht per se Tätowierungen im sichtbaren Bereich. Es kommt auch auf das Motiv an.
Allerdings ist die Kernaussage des Gerichts, dass es in NRW für ein Verbot sichbarer Tatoos an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.
Das wäre dann Sache der Gesetzgebung. Die Sache ist daher noch nicht entschieden.
Den Begriff "altmodisch" lehne ich in diesem Zusammenhang ab. Er impliziert genauso Vorurteile wie die Ablehnung von Tatoos.
Allerdings muss sich die Polizei den immer noch weitverbreiteten negativen Auffassungen zu sichtbaren Tattoos stellen. Dadurch kann durchaus der ein oder andere Einsatz in die Hose gehen. Aber darüber wurde ja bereits genug diskutiert.
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- Police Officer
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- Registriert: Do 12. Apr 2012, 00:03
Re: Tätowierungen
Da gebe ich dir Recht. Es fehlt an der passenden gesetzlichen Grundlage. Jedoch ist die Sicht heute "lockerer". Es kommt halt auf das Motiv an, wie du schon sagtest. Und die Entscheidung ist mittlerweile auch schon etwas her.. (Berufung)1957 hat geschrieben: ↑Mo 25. Jan 2021, 12:25@alphaking 33,
womöglich hast du das Urteil selbst nicht gelesen. Eine Berufung ist möglich.
Das Urteil erlaubt nicht per se Tätowierungen im sichtbaren Bereich. Es kommt auch auf das Motiv an.
Allerdings ist die Kernaussage des Gerichts, dass es in NRW für ein Verbot sichbarer Tatoos an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.
Das wäre dann Sache der Gesetzgebung. Die Sache ist daher noch nicht entschieden.
Den Begriff "altmodisch" lehne ich in diesem Zusammenhang ab. Er impliziert genauso Vorurteile wie die Ablehnung von Tatoos.
Allerdings muss sich die Polizei den immer noch weitverbreiteten negativen Auffassungen zu sichtbaren Tattoos stellen. Dadurch kann durchaus der ein oder andere Einsatz in die Hose gehen. Aber darüber wurde ja bereits genug diskutiert.
Mein Betrag sollte lediglich zukünftigen Bewerbern dienen, da dieser Thread ja schon "relativ" alt ist.
NRW
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