Einspruch

Auswahlverfahren und Ausbildung
ingo95
Cadet
Cadet
Beiträge: 1
Registriert: Fr 23. Jun 2017, 15:33

Einspruch

Beitragvon ingo95 » Fr 23. Jun 2017, 15:55

Hallo zusammen,

ich habe alle Test und Untersuchungen bestanden und sollte zum 1.8.17 im mD eingestellt werden

Gestern kam ein Bescheid, dass ich nicht angenommen werde, da ich eine vermeintliche Straftat (Fischwilderei) im März 2014 begangen habe.

Zur Straftat: Ein Kumpel und ich gingen am Strand in Niendorf in Wathose entlang zum Meerforellenfischen und sahen, wie zwei Wasserschutzpolizisten einen Angler kontrollierten am Brodtener Ufer. Wir zeigten den beiden Polizisten unaufgefordert den gültigen Angelschein ohne dass sie uns sagten weshalb der andere Angler kontrolliert wurde.
Mein Kumpel sagte noch " Wir gehen dahinten ins Wasser zum Angeln , deswegen zeigen wir euch hier den schein damit ihr nicht nach hinten wieder laufen müsst." Kurze Zeit später kamen die beiden zu uns und holten uns aus dem Wasser und meinten es sei verboten im Wasser zu stehen und zu angeln man soll sich ans Land stellen.
Folge dessen war, dass die Polizisten unsere Personalien aufnahmen und gingen.

Ein paar Tage bekam ich eine Vorladung von der Wapo in Travemünde.( Mein Kumpel nicht!)

Ich erschien zur besagten Vorladung und dort schilderte ich dann weshalb ich kommen sollte.
Der Polizist lächelte mich nur an uns sagte, dass ich das alles aus meinem Gedächtnis streichen soll und diesen Tag als normalen Angeltag abtuen soll, denn kurze Zeit später erschien in einer regionalen Zeitung ein Bericht, wonach die Hansestadt Lübeck das Angeln in Wathose im Wasser ausdrücklich erlaubt.

Demnach vernahm ich auch, dass gegen mich dann nichts mehr vorliegt bzw es nie ein richtiges Strafverfahren gab,da ja mein Kumpel auch nicht mal vorgeladen wurde.

Da ich jetzt 3 Jahre später in Eutin war und das nach dem obengenanntem Wortlaut des Polizisten in Travemünde nicht erwähnt habe, da ich das unter anderem auch durch Nervosität und Vorfreude auf den Job nicht mehr auf dem Schirm hatte.

Ich habe jetzt dies auch alles in dem Widerspruch niedergeschrieben.

Was meint Ihr, wie steht mein Erfolg auf eine Wiederaufnahme in das Anwärterverhältnis ??

Benutzeravatar
MICHI
Stellv. Administrator
Stellv. Administrator
Beiträge: 15871
Registriert: Sa 10. Apr 2004, 00:00

Re: Einspruch

Beitragvon MICHI » Fr 23. Jun 2017, 16:30

Wer soll hier deine Erfolgsaussichten beurteilen.

Niemand wird es können, da wir deine Version haben und die Gründe seitens der Polizei nicht bekannt sind.

Spekulationen hier im Forum gibt es genug, nur führen sie häufiger zur Enttäuschung, als zu einem guten Ende, wenn man sich drauf verlässt.

Rechtsberatung bekäme man dann ggf. anwaltlich.
Gruß
MICHI


Take care and have fun!


Zurück zu „Schleswig-Holstein“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste



  • Neue Mitglieder

  • Top Poster

  • CopZone Spende