Hallo!
Mich würde interessieren, ob man während des Studiums in Altenholz einen Anspruch auf Trennungsgeld hat. Vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Ich wohne mit meinem Partner ca. 100km von Altenholz entfernt und muss daher eine Zweitwohnung dort beziehen. Soweit ich das verstanden habe, kommt es auf die Entfernung zum Dienstort an. Nun stellt sich mir die Frage, ob dieser Eutin ist (da man auch als Studierender der PD AFB zugeordnet ist) oder ob die FHVD die Dienststelle ist. Laut Einstellungsbescheid ist Altenholz "Einstellungsort". Demnach wäre man während des Praktikums in Eutin trennungsgeldberechrigt, oder? Außerdem würde mich interessieren, wie hoch das Trennungsgeld ausfallen würde, wenn es überhaupt gewährt wird.
Ich hoffe jemand kennt sich da besser aus und kann mir weiterhelfen.
Trennungsgeld gD
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- Constable
- Beiträge: 93
- Registriert: Do 30. Jan 2014, 13:22
Re: Trennungsgeld gD
Ich würde an deiner Stelle mal beim Einstellungsbüro in Eutin anrufen.
Nur die können dir das sagen. Und eine Info für die anderen hier im Forum wäre dann auch wünschenswert.
Schönes Wochenende!
Nur die können dir das sagen. Und eine Info für die anderen hier im Forum wäre dann auch wünschenswert.
Schönes Wochenende!
Re: Trennungsgeld gD
Moin,
da der Einstellungsort Altenholz ist, erhältst du in den theoretischen Semestern an der FHVD kein Trennungsgeld.
Während des Eutin-Semesters bist du trennungsgeldberechtigt. Außerdem werden die Studenten kostenfrei an/in der Liegenschaft untergebracht (idR 3er Zimmer), bekommen eine Heimfahrt pro Monat bezahlt und erhalten kostenfreie Gemeinschaftsverpflegung (Mo-Fr).
Über die Höhe des Trennungsgeldes kann ich nichts sagen, da sollte ein Anruf in Eutin aber Klarheit bringen.
Beste Grüße
da der Einstellungsort Altenholz ist, erhältst du in den theoretischen Semestern an der FHVD kein Trennungsgeld.
Während des Eutin-Semesters bist du trennungsgeldberechtigt. Außerdem werden die Studenten kostenfrei an/in der Liegenschaft untergebracht (idR 3er Zimmer), bekommen eine Heimfahrt pro Monat bezahlt und erhalten kostenfreie Gemeinschaftsverpflegung (Mo-Fr).
Über die Höhe des Trennungsgeldes kann ich nichts sagen, da sollte ein Anruf in Eutin aber Klarheit bringen.
Beste Grüße
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