

Hab aber jetzt ein Luxusproblem. Warte noch auf die Zusage eines anderen Landes und soll aber in Thüringen bis 02.04. zusagen.
Wenn ich da jetzt zusage bedeutet das für mich, dass ich dann muss und nicht in das andere Bundesland gehen darf bei dem ich noch auf Zusage warte? Hebelt das Beamtengesetz die freie Berufswahl aus dem GG aus oder wie darf ich "Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden." in Art 12 (1) deuten ?
Das ich rechtzeitig absagen würde sofern mein Wunschbundesland zusagt versteht sich von selbst.