Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Auswahlverfahren und Ausbildung
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Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon FinalSky » So 23. Aug 2015, 02:21

Hallo ich hätte ein paar Fragen zu dem Bewerbungsbogen:

Hat man überhaupt eine Chance wenn man Ja bei Ermittlungsverfahren ankreuzt und es auflistet?

Oder wollen die die Ehrlichkeit des Bewerbers testen? :verweis:
Außerdem erkläre ich, dass ich keine/folgende* Schulden habe (ohne Schulden, denen entsprechende Vermögenswerte gegenüberstehen).
Was bedeutet die Erläuterung in der Klammer?

Gibt es einen Unterschied zwischen Bankschulden? (Autokredit, Handyschulden usw.) und Schulden beim Staat (Bafög). Wie ist der Grad zu "geordnete wirtschaftliche Verhältnisse"? Sind bis zu 5000 Euro Schulden noch im Rahmen oder achten die nur darauf das man nicht 5 stellig wird wie bei Peter Zwegat :polizei3: ?

Habe gelesen das sie diese Frage stellen damit man nicht "bestechlich" während der Ausbildung ist.

Danke schonmal für eine schnelle Antwort :hallo:

PS: ein Anschreiben wird nicht verlangt in der Bewerbung?

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Re: Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon Polimannzei » So 23. Aug 2015, 10:14

Moin,

Ehrlich sein, alles angeben. Punkt.

Falsche Angaben in der Bewerbung sind ein Entlassungsgrund.

Grüße

FinalSky
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Re: Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon FinalSky » So 23. Aug 2015, 13:43

Ja da hast du ja recht :ja: . Würde gerne hier von Leuten wissen die sich bei der Polizei beworben haben und trotz Angaben von Straf und/oder Schulden zum EAV eingeladen wurden ?

Auf der Seite der Thüringer Polizei steht nichts von einem Anschreiben nur das mit dem Bewerbungsbogen, aber ein Anschreiben wird wahrscheinlich schon verlangt wie in jeder Bewerbung?

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Re: Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon Kaeptn_Chaos » So 23. Aug 2015, 13:47

Natürlich gibt es die.

Und davon ab: Meinst du, die kriegen nur Kenntnis davon, wenn du das angibst?

Wenn du vor fünf Jahren mal eine Unfallflucht mit Sachschaden gebaut hast, wirst du eingeladen.

Hast du letztes Jahr drei Massenschlägereien losgetreten, bist mit Kennzeichen verf.widrig. Organisationen rumgerannt und fährst ständig besoffen, nicht.

Hast du einen Bafög Kredit zu bedienen oder dir einen VW Jetta geleast, wirst du eingeladen.

Hast du 1.000.000 Mio Schleifen Schulden wegen Zalando und teleshopping Sucht, nicht.

Gesunder Menschenverstand ist übrigens eine geile Fähigkeit für einen Schutzmann.
:lah:

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Re: Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon vanymo » So 23. Aug 2015, 14:05

FinalSky hat geschrieben:...oder achten die nur darauf das man nicht 5 stellig wird wie bei Peter Zwegat :polizei3: ?
Ich glaube, Peter Zwegat wäre nicht sehr glücklich, wenn hier der Eindruck erweckt wird, er habe Schulden im 5-stelligen Bereich...

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Re: Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon FinalSky » So 23. Aug 2015, 22:10

Vielen Dank @Kaeptn_Chaos für die ausführliche Antwort :) :zustimm:

vanymo hat geschrieben:
FinalSky hat geschrieben:...oder achten die nur darauf das man nicht 5 stellig wird wie bei Peter Zwegat :polizei3: ?
Ich glaube, Peter Zwegat wäre nicht sehr glücklich, wenn hier der Eindruck erweckt wird, er habe Schulden im 5-stelligen Bereich...
Ok, da hätte ich doch ausformulieren sollen :D. Ich meinte natürlich die Schuldner die Peter Zwegat bei Raus aus den Schulden betreut. Die sind meistens im 5 stelligen Bereich ^^

Danke an euch, meine Fragen sind beantwortet :polizei1:

Gast

Re: Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon Gast » Mi 26. Aug 2015, 17:50

Alle Dokumente, die gefordert sind, findest du auf der offiziellen Web-Site aufgelistet, bzw bekommst du die im Verlauf des EAV mitgeteilt.
Ein Anschreiben ist dabei in keiner der EAV-Instanzen notwendig.
In Sachsen zB allerdings schon.

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very
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Re: Erklärung zu Strafen Ermittlungsverfahren/Schulden/

Beitragvon very » Mi 26. Aug 2015, 17:57

Kaeptn_Chaos hat geschrieben:
Gesunder Menschenverstand ist übrigens eine geile Fähigkeit für einen Schutzmann.

Und Klettverschlussschuhe sind mittlerweile im e-shop erhältlich...
"In den Krimis wird aber nicht gezeigt, dass man vielen Schutzpolizisten die Arbeit bei der Kripo als Sanktion androhen könnte.
Für weitere Fragen diesbezüglich bitte auch die Suchfunktion nutzen."

Kaeptn_Chaos, Juli 2008


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