Hallo liebe Kollegen,
in der Suchfunktion habe ich leider keinerlei Hinweise erhalten. Aus diesem Grund ein neues Thema.
Ab wann ist im mittleren Dienst die rechnerisch erste Beförderung möglich ? Bereits nach einem vollendeten Dienstjahr als BAL?
Ich selbst wurde ab 01.09.2020 BAl in Thüringen. Meine abschließende Probezeitbeurteilung lief bis zum 30.06.2020.
Da zum 01.01.21 für jeden Beamten eine Regelbeurteilung erstellt werden sollte , werde auch ich eine Beurteilung bekommen. Hierzu muss zunäcjst allerdings 1 ganzes Jahr vollendet sein(Regelbeurteilung wird bis dato zurückgestellt). Demzufolge habe ich ab dem 30.06.2021 ein ganzes beurteilungsfähiges Jahr vollendet und müsste zum 01.07.21 eine Beurteilung erhalten.
Jetzt zum eigentlichen:
Da vermutlich zum 01.09.2021 Beförderung durchgeführt werden, frage ich mich nun, ob ich mit meiner baldigen Beurteilung zum beförderungsfähigen Pool in meiner Amtsstufe gehöre? Anders formuliert, ist es möglich, dass ich zum 01.09.2021 befördert werden könnte? Ich hätte dann genau 1 Jahr als BAL absolviert und bin mir unsicher.
Vielleicht habe ich ja Glück und ein kluges Köpfchen kennt sich diesbezüglich etwas im Dienstrecht aus.
Liebste Grüße
Daddy
Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Zuletzt geändert von Daddy2303 am Fr 7. Mai 2021, 23:11, insgesamt 2-mal geändert.
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"
Re: Zeitlichr Möglichkeit der ersten Beförderung
Hat Thüringen kein Laufbahnverlaufsmodell?
Findet sich eigentlich im Intranet.
Findet sich eigentlich im Intranet.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Doch, in diesem steht, dass man nach einem Dienstjahr als BAL befördert werden kann. Allerdings trifft das nie zu, da 99 Prozent stets zum 30.09 erst en Jahr vollenden und zum 01.08 oder 01.09 meist Beförderungen sind. Aufgrund eines Ländertasuchs falle ich da heraus. Ich habe zum 30.08 genau ein Jahr vollendet
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Du sagst es doch selbst, man kann...., nicht man wird oder gar man muss.
Gruß
MICHI
Take care and have fun!
MICHI
Take care and have fun!
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Danke, damit hast du natürlich vollkommen Recht.
Ich wollte jedoch wissen, ob dies auch realisierbar ist. Gehöre ich zum beförderungsfähigen Pool, obwohl meine Regelbeurteilung erst zwei Monate vor dem Beförderungen erstellt wird? Es könnte doch sein, dass der Zeitraum zwischen Beurteilungserstellung und Beförderung zu kurz ist. Die Mühlen drehen sich doch in der Verwaltung meist sehr alangsam.
Liebe Grüße
Ich wollte jedoch wissen, ob dies auch realisierbar ist. Gehöre ich zum beförderungsfähigen Pool, obwohl meine Regelbeurteilung erst zwei Monate vor dem Beförderungen erstellt wird? Es könnte doch sein, dass der Zeitraum zwischen Beurteilungserstellung und Beförderung zu kurz ist. Die Mühlen drehen sich doch in der Verwaltung meist sehr alangsam.
Liebe Grüße
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"
- Vollzugsbub
- Sergeant
- Beiträge: 866
- Registriert: Di 15. Nov 2011, 20:03
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
.......vielleicht bekommst Du auch keine beförderungsfähige Beurteilung....
es gibt viele fettnäpfchen, so viele das sie für alle reichen............
- Kaeptn_Chaos
- Deputy Inspector
- Beiträge: 27025
- Registriert: Di 22. Feb 2005, 00:00
- Wohnort: Tal der Verdammnis
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Ich halte es für unwahrscheinlich, zu diesem Zeitpunkt in TH eine Beurteilung zu haben, mit der man in Schlagweite ist.
Schau doch einfach mal in deine Vergleichsgruppe, wer da schon rumspringt und x Jahre länger im statusrechtlichen Amt ist.
Dass das theorethisch möglich sein könnte, hast du ja bereits beantwortet.
Schau doch einfach mal in deine Vergleichsgruppe, wer da schon rumspringt und x Jahre länger im statusrechtlichen Amt ist.
Dass das theorethisch möglich sein könnte, hast du ja bereits beantwortet.
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Schau doch einfach mal in den 26 deines Beamtengesetz es. Da weiße Bescheid.
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Hallo,
es fehlen natürlich noch ein paar Variablen, die durchaus Einfluss haben könnten, aber ich denke diese sind zum Großteil auch nicht in einem öffentliches Forum zur Verbreitung geeignet.
Du stehst mit diesem „Problem“ ja nicht alleine da, sondern es betrifft ja alle Beamten mit Probezeitverkürzung. Rein rechtlich (Siehe dem Hinweis von 1957) dürfte es meiner Ansicht nach keine Probleme geben, aber wie es KC schon sagte ist es kein Muss.
Nun ist es ja in Thüringen so, dass es seit kurzem für alle A7er eine Art Regelbeförderung zum nächsten Beförderungstermin nach Ablauf von 2 Jahren seit Lebzeiternennung gibt. Dazu konnte ich leider in der Kürze kein offizielles Schreiben des TMIK finden, allerdings eine Verkündung der GdP: https://www.gdp.de/gdp/gdpth.nsf/id/DE_ ... en&ccm=000
Dort wird davon gesprochen, dass die Beförderung sich nach der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren richtet. Dies wäre ja vermutlich bei dir im Gegensatz zu denen mit verkürzter Probezeit gegeben. Allerdings hast du erst ein Jahr Standzeit hinter dir und ich gehe stark davon aus, dass du dementsprechend noch ein Jahr warten musst. Dort wären dann deine Chancen vermutlich gut mit befördert zu werden.
Dies ist ausdrücklich nur meine begrenzte Sicht der Dinge und ich rate dir deinen ÖPR mit ins Boot zu holen, wenn du das Gefühl hast dabei vergessen zu werden. Da Regelbeförderungen derzeit ein sehr aktuelles Thema der Gewerkschaften in Thüringen sind, vermute ich, dass dir dort gern entsprechend Rat gegeben wird.
Gruß
es fehlen natürlich noch ein paar Variablen, die durchaus Einfluss haben könnten, aber ich denke diese sind zum Großteil auch nicht in einem öffentliches Forum zur Verbreitung geeignet.
Du stehst mit diesem „Problem“ ja nicht alleine da, sondern es betrifft ja alle Beamten mit Probezeitverkürzung. Rein rechtlich (Siehe dem Hinweis von 1957) dürfte es meiner Ansicht nach keine Probleme geben, aber wie es KC schon sagte ist es kein Muss.
Nun ist es ja in Thüringen so, dass es seit kurzem für alle A7er eine Art Regelbeförderung zum nächsten Beförderungstermin nach Ablauf von 2 Jahren seit Lebzeiternennung gibt. Dazu konnte ich leider in der Kürze kein offizielles Schreiben des TMIK finden, allerdings eine Verkündung der GdP: https://www.gdp.de/gdp/gdpth.nsf/id/DE_ ... en&ccm=000
Dort wird davon gesprochen, dass die Beförderung sich nach der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren richtet. Dies wäre ja vermutlich bei dir im Gegensatz zu denen mit verkürzter Probezeit gegeben. Allerdings hast du erst ein Jahr Standzeit hinter dir und ich gehe stark davon aus, dass du dementsprechend noch ein Jahr warten musst. Dort wären dann deine Chancen vermutlich gut mit befördert zu werden.
Dies ist ausdrücklich nur meine begrenzte Sicht der Dinge und ich rate dir deinen ÖPR mit ins Boot zu holen, wenn du das Gefühl hast dabei vergessen zu werden. Da Regelbeförderungen derzeit ein sehr aktuelles Thema der Gewerkschaften in Thüringen sind, vermute ich, dass dir dort gern entsprechend Rat gegeben wird.
Gruß
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Schaut Euch doch auch mal den 35 des Thür. Laufbahngesetzes an.Demnach ist eine Beförderung frühestens 1 Jahr nach der Ernennung zum BAL möglich. Also wäre eine Bef. damit theoretisch für dich möglich. Allerdings müsstest du dann wohl eine Überflieger -Beurteilung bekommen.
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Du hast mir deinem letzten Satz wohl das Wichtigste gesagt. Wenn ich mir Rat beim ÖFPR hole, werde ich wohl am besten Wissen wohin die Reise geht. Das mit der Regelbeförderung war meinerseits auch ursächlich für die ganze Fragestellung. Da keinerlei Auskunft gegeben wird, ob es auch nach 1 Jahr möglich ist oder erst nach def. 2n, stellte ich mir die Frage , ob ich jetzt definitiv dran wäre(oder wie im Gesetz steht nur "kann"). Unabhängig davon finde ich die Regelbe. im großen und ganzen nicht gut. Allerdings könnte sie mir den Vorteil bringen, mich eher für einen Laufbahnaufstieg zu bewerben.Qwertzl hat geschrieben: ↑Sa 8. Mai 2021, 14:34Hallo,
es fehlen natürlich noch ein paar Variablen, die durchaus Einfluss haben könnten, aber ich denke diese sind zum Großteil auch nicht in einem öffentliches Forum zur Verbreitung geeignet.
Du stehst mit diesem „Problem“ ja nicht alleine da, sondern es betrifft ja alle Beamten mit Probezeitverkürzung. Rein rechtlich (Siehe dem Hinweis von 1957) dürfte es meiner Ansicht nach keine Probleme geben, aber wie es KC schon sagte ist es kein Muss.
Nun ist es ja in Thüringen so, dass es seit kurzem für alle A7er eine Art Regelbeförderung zum nächsten Beförderungstermin nach Ablauf von 2 Jahren seit Lebzeiternennung gibt. Dazu konnte ich leider in der Kürze kein offizielles Schreiben des TMIK finden, allerdings eine Verkündung der GdP: https://www.gdp.de/gdp/gdpth.nsf/id/DE_ ... en&ccm=000
Dort wird davon gesprochen, dass die Beförderung sich nach der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren richtet. Dies wäre ja vermutlich bei dir im Gegensatz zu denen mit verkürzter Probezeit gegeben. Allerdings hast du erst ein Jahr Standzeit hinter dir und ich gehe stark davon aus, dass du dementsprechend noch ein Jahr warten musst. Dort wären dann deine Chancen vermutlich gut mit befördert zu werden.
Dies ist ausdrücklich nur meine begrenzte Sicht der Dinge und ich rate dir deinen ÖPR mit ins Boot zu holen, wenn du das Gefühl hast dabei vergessen zu werden. Da Regelbeförderungen derzeit ein sehr aktuelles Thema der Gewerkschaften in Thüringen sind, vermute ich, dass dir dort gern entsprechend Rat gegeben wird.
Gruß
Danke an die Anderen, die ihre Meinung mit eingebracht haben. Es hat mir geholfen die Situation ein bisschen besser einschätzen zu können. Gehe demnach davon aus, dass ich das eine Jahr noch aushaaren muss, selbst wenn ich um die 9/10 P bekommen sollte.
Beste Grüße
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
Kleiner Nachtrag: Ich habe in den letzten Tagen eine schriftliche Mitteilung erhalten, dass meine Beurteilung zum 01.07 nachgeholt wird.( war auch rechnerische Ablauf von einem 1 Jahr). Zwei andere Kollegen, welche zufällig 1 Monat vor mir dran wären haben diese nicht bekommen.
Ich halte den Thread am Laufen, damit es Andere als Info erhalten, welche vielleicht mal in einer ähnlichen Position sind.
LG
Ich halte den Thread am Laufen, damit es Andere als Info erhalten, welche vielleicht mal in einer ähnlichen Position sind.
LG
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"
Re: Zeitliche Möglichkeit der ersten Beförderung
huhu, damit das Thema beendet werden kann. Ich werde am 01.09 tatsächlich befördert, demzufolge reicht rechnerisch 1 Jahr BAL aus um in Thüringen befördert zu werden und wird auch so genehmigt. Sprich, der Beförderungsstichtag ist der 01.09 und zum 31.08 habe ich ein Jahr Bal rum. LG:)
,, Etwas erreichen zu wollen ,bedeutet nicht aufzugeben bei Misserfolg, sondern es beim nächsten Mal besser zu machen"
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
Diplom-Funker 18 Apr
Loanahamburg 17 Apr
Badcop02 17 Apr
Leon1904 16 Apr
Serdar97 16 Apr
fabianbr 15 Apr
MorganM 11 Apr
Engelchen784 08 Apr
- Top Poster
- CopZone Spende