Das ist keine Zahlentrickserei... und auch keine "Frage der Definition", wie die Gewerkschaft schreibt. Natürlich beginnt die Wartezeit mit der Beförderungsfähigkeit. Wann denn auch sonst? Solange jemand gar nicht beförderungsfähig ist, wartet er nicht auf die Beförderung, denn die kann ihn in dieser Zeit schon rein faktisch gar nicht ereilen.
Der Nächste setzt die "Wartezeit" dann vielleicht ab dem Zeitpunkt des Abschickens seiner Bewerbung an...