[color=red]Paffi[/color] hat geschrieben:Zudem stellt es einen Ansporn für Kollegen dar, die weiter wollen sich entsprechend zu bewerben und Verantwortung wahrzunehmen. Wer allerdings glaubt er bekommt mehr Geld dafür, dass er 40 Jahre in der selben Schicht seinen Dienst versieht, dafür täglich 5 Minuten mit dem Fahrrad von seinem Einfamilienhäuschen (ja, das kann man in weiten teilen von Nds. auch mit A9 finanzieren) zur Dienststelle fährt und auch nicht bereit ist eines dieser Kriterien auch nur befristet aufzugeben ist, wie ich finde zurecht, auf dem Holzweg. Ich scheue eigentlich den vergleich zur freien Wirtschaft aber wer dort nicht flexibel ist kann noch so gut sein - er wird perspektivisch kaum weiterkommen.
Da ist was dran.
1.)
Frage mich dann allerdings, warum überhaupt die zweigeteilte Laufbahn in NI eingeführt wurde, wenn der absolute Großteil nach einer Beförderung (->A10) in Pension gehen wird. Wie ich bereits in dem anderen Thread dargestellt habe, würde sich der Einstieg in den mD eines anderen Bundeslandes (wohlgemerkt mit fr. Heilfürsorge) erstens finanziell und zweitens auch der entsprechenden Bestätigung der geleisteten Arbeit wegen (grds. zum PHM mit Z.) vielleicht eher "lohnen". Dann beginnt man halt nach der mittleren Reife (benötigt kein Abitur o.ä.) und gut ist. Finanziell besteht dann kein Unterschied. Frag' doch mal die älteren Kollegen, was die von der Einführung der zweigeteilten Laufbahn halten! Die meisten wären schon längst beim PHM mit Z. statt nun mit A9 als ernannter PK rumzukrebsen. Und als agiler Mitstreiter im mD stehen einem auch jegliche Türen für den Aufstieg in den gD offen (siehe BuPOL, BaWü...)
Fazit: die Einführung der zweigeteilten Laufbahn in NDS hat für diejenigen, die noch nicht einmal mehr die freie Heilfürsorge bekommen, eigentlich nichts gebracht!
2.)
Vielleicht solltest Du dem potenziellen Bewerber auch erläutern, dass für ihn der Zug nach A11 ff. auch grds. dann abgefahren sein sollte, wenn er sich in bestimmten Bereichen jahrelang spezialisiert hat und nun aber erstmal das sog. "Stellenhopping" betreiben darf:
Bsp.: bei uns erfahrene Kollegen aus dem Ermittlungsbereich (z.B. seit Jahren spezialisiert i.S. Todesermittlungen, MoKo etc. pp.) müssen nun den "Umweg" über die von Dir gemeinten "Personalentwicklungsmaßnahmen" in Form eines DAL's im Streifendienst gehen, um dann evtl. später die Möglichkeit zu bekommen, wieder im Ermittlungsdienst A11 zu werden.
Nicht unerwähnt sollen dabei die damit einhergehenden "Qualifizierungspools I-IV" sein; d.h. also, dass der o.g. Kollege auch erstmal in diesem Pool (wiederum Auswahlverfahren etc. pp.) sein muss, um überhaupt die Möglichkeit für die o.g. "PE-Maßnahme" zu erhalten. Anzumerken ist dabei, dass niemand, der es auch in diese Pool's schafft, die absolute Garantie für die Umsetzung des angestrebten Ziels (A11 ff.) bekommt, was bereits jetzt zu gehöriger Frustration bei Kollegen geführt hat, die sämtliche Stationen mitgemacht haben und letztlich doch mit leeren Händen dastehen.
3.)
Deine Forderung nach mehr Flexibilität ("40 Jahre in der selben Schicht . . .") ist ja völlig in Ordnung. Es kann aber gerade nicht sein, dass es für jeden Kollegen nur noch um das große "Scheine sammeln" in Form des "Stellenhoppings" geht, um dann super breit aufgestellt zu sein. Ich denke, dass gerade dann denjenigen Kollegen (Streifendienst/ Ermittlungsdienst), die jahrelang zuverlässige Arbeit leisten und ohne die manch Dienststelle aufgeschmissen wäre, wirklich Unrecht getan wird. Diesen Kollegen wurde jede Perspektive genommen.
Reicht es dann aus, in dem Metier (Streifendienst pp. whatever) top zu sein und die Arbeit für die Polizei gewissenhaft vertreten zu können ?!
Ich denke nicht.
Das o.g. Modell fördert den Individualisten, nicht jedoch die breite Masse, die die o.g. im Wesentlichen (gerade bei der Absolvierung des "Stellenhoppings") mitträgt.
4.) Hi Käpt'n:
Du hattest im anderen Thread noch das vermehrt aufkommende Wechseln von Kollegen aus NRW nach NDS und HB mit der Konsequenz der Rückstufung auf A10 angesprochen:
Ich habe dafür mögliche Erklärungen:
a) ich denke, dass es bei vielen Kollegen aus NRW in erster Linie um familiäre Gründe geht und sie die Folgen daher nach erfolgter Abwägung in Kauf nehmen
b) diese Kollegen sind sich der hier thematisierten Situation in Nds nicht bewusst
c) es existiert die sog. "Besitzstandswahrungspflicht" (resultierend aus dem BBesG); bedeutet, dass jmd. zwar nach A10 zurückgestuft wird, jedoch nach A11 weiterbezahlt wird (i.F. einer Ausgleichszulage gem. § 13 BBesG)! In unserem Dienststellenbereich sind mehrere Wechsler; bei allen ist es so gelaufen. Finanziell also keine Einbußen, nur halt kein Hauptkommissar mehr.
So, jetzt wird Fußball geschaut ;-)
Zitat berichtigt von schutzmann_schneidig