Studienbeginn 2015
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Re: Studienbeginn 2015
Du klingst oft so in meinen Ohren ... könnte natürlich an meinen Ohren liegen!
Und? Was ist mit Krankengeld bei 50/50? Steht bestimmt auch irgendwo in den Unterlagen, die WIR hier haben. Dürfte man nicht zu faul sein, nachzuschlagen, aber wenn es einen nicht direkt betrifft ...
Könnte mir auch vorstellen, daß hier irgendwann diese "auf Widerruf"-Geschichte greift. Man setzt das Verhältnis sozusagen aus. Aber wenn jemand krank geschrieben ist, dürfte das ja eig. nicht sein. Erst in der evtl. anstehenden Wartezeit, wenn er quasi gesund geschrieben ist.
Gruß P.
Und? Was ist mit Krankengeld bei 50/50? Steht bestimmt auch irgendwo in den Unterlagen, die WIR hier haben. Dürfte man nicht zu faul sein, nachzuschlagen, aber wenn es einen nicht direkt betrifft ...
Könnte mir auch vorstellen, daß hier irgendwann diese "auf Widerruf"-Geschichte greift. Man setzt das Verhältnis sozusagen aus. Aber wenn jemand krank geschrieben ist, dürfte das ja eig. nicht sein. Erst in der evtl. anstehenden Wartezeit, wenn er quasi gesund geschrieben ist.
Gruß P.
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Re: Studienbeginn 2015
Haben Beamte Anspruch auf Krankengeld?
Wenn er krank ist, kriegt er seine Bezüge in voller Höhe weiter. Alimentationsprinzip.
So wie ich dich verstanden habe, wird das Dienstverhältnis für ein Jahr einvernehmlich ruhend gestellt. Keine Bezüge, keine Arme, keine Kekse. Und eben wegen der Widerrufgeschichte ist das ein großes entgegen kommen des Landes. Die könnten ihn auch im PDU Verfahren sofort kicken.
Wenn er krank ist, kriegt er seine Bezüge in voller Höhe weiter. Alimentationsprinzip.
So wie ich dich verstanden habe, wird das Dienstverhältnis für ein Jahr einvernehmlich ruhend gestellt. Keine Bezüge, keine Arme, keine Kekse. Und eben wegen der Widerrufgeschichte ist das ein großes entgegen kommen des Landes. Die könnten ihn auch im PDU Verfahren sofort kicken.

Re: Studienbeginn 2015
Die Regelung für die Klausuren klingen ja echt super, so hat man quasi nochmal die Chance es besser zu machen, falls man mal ein Blackout hatte.coco_loco hat geschrieben:Man hat 2 Joker und kann 2 Klausuren 3x Schreiben. Dann muss man jede weitere Klausur nach dem 2. Mal spätestens bestehen.
PDU: Man wird grds. nochmal vor der Lebzeit untersucht. Man kann pribzipiell aber auch vorher PDU erklärt werden, wenn du z.B. ein Fingerglied verlierst o.ä. Es erfolgt dann eine erneute Begutachtung.
Nur das mit der PDU finde ich etwas beunruhigend, wird die denn genauso umfangreich sein wie das erste Mal, sprich Sehtest, Hörtest.... ?
Falls ja, muss man sich als Brillenträger oder Sportler schon bei der kleinsten Verletzung Sorgen machen, man könne gekickt werden

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Re: Studienbeginn 2015
Also, da ich noch keine BaL-Untersuchung hatte, kann ich dazu nicht viel verlässliches sagen. Sie ist genauso umfangreich. Aber es wird nicht jeder gekickt, der sich mal einen Arm gebrochen hat.JjJoghurt hat geschrieben:
Nur das mit der PDU finde ich etwas beunruhigend, wird die denn genauso umfangreich sein wie das erste Mal, sprich Sehtest, Hörtest.... ?
Falls ja, muss man sich als Brillenträger oder Sportler schon bei der kleinsten Verletzung Sorgen machen, man könne gekickt werden
Mache Krankheitsbilder erfordern eine genauere Prüfung: Knieverletzungen, Krebserkrankungen...
Und selbst wenn man PDU erklärt wird, wird versucht, den Beamten in der Verwaltung unterzubringen.
Mach dir noch nicht so einen Kopf.
Alles wird gut.

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Re: Studienbeginn 2015
Die Gefahr, PDU zu werden, besteht ja grundsätzlich immer. Da macht es Sinn, sich über eine demenstsprechende Versicherung Gedanken zu machen. In der Ausbildung kann man sich schon recht schnell verletzen. Dabei ist es natürlich ein Unterschied, ob ich mir mein Knie mal eben etwas verrenke und es lediglich auf das Trauma reagiert oder ob ich eine Kniescheibenfehlstellung habe (von der ich evtl. nichtmal wirklich etwas wußte), die beim AZT zum Problem wird.
PDU ist bei "uns" die größe Angst ... ich kenne Anwärter, die gehen ganz ungern zum Arzt. Einer hat sich derart Gedanken gemacht, daß er absolut nicht zur Arzt gehen wollte, obwohl der Finger gebrochen war. Dabei ist sowas KEIN Problem. Aber die Studenten haben da gehörig (sicher oft unberechtigt) Bammel vor.
Gruß P.
PDU ist bei "uns" die größe Angst ... ich kenne Anwärter, die gehen ganz ungern zum Arzt. Einer hat sich derart Gedanken gemacht, daß er absolut nicht zur Arzt gehen wollte, obwohl der Finger gebrochen war. Dabei ist sowas KEIN Problem. Aber die Studenten haben da gehörig (sicher oft unberechtigt) Bammel vor.
Gruß P.
Re: Studienbeginn 2015
Na wenn so ne kleine Sportverletzung nicht dramatisch ist, bin ich ja ein wenig beruhigt.Pusteblümchen hat geschrieben:Die Gefahr, PDU zu werden, besteht ja grundsätzlich immer. Da macht es Sinn, sich über eine demenstsprechende Versicherung Gedanken zu machen. In der Ausbildung kann man sich schon recht schnell verletzen. Dabei ist es natürlich ein Unterschied, ob ich mir mein Knie mal eben etwas verrenke und es lediglich auf das Trauma reagiert oder ob ich eine Kniescheibenfehlstellung habe (von der ich evtl. nichtmal wirklich etwas wußte), die beim AZT zum Problem wird.
PDU ist bei "uns" die größe Angst ... ich kenne Anwärter, die gehen ganz ungern zum Arzt. Einer hat sich derart Gedanken gemacht, daß er absolut nicht zur Arzt gehen wollte, obwohl der Finger gebrochen war. Dabei ist sowas KEIN Problem. Aber die Studenten haben da gehörig (sicher oft unberechtigt) Bammel vor.
Gruß P.
Nur auf einen erneute augenärztliche Untersuchung kann ich gut verzichten.
Gruß
Re: Studienbeginn 2015
Keine Sorge. Niemand will dich einfach so nach 3 Jahren Studium und 3 Jahren Dasein als PK entlassen. 

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Re: Studienbeginn 2015
Dabei dürfen die Augen ja schlechter werden. Da wird das Alter berücksichtigt.
Ich denke auch, es gibt da Unterschiede zwischen einstellen und behalten/rausschmeißen. Wenn sich jemand mit einem Bandscheibenvorfall bewirbt, nimmt man ihn wahrscheinlich nicht. Bekommt man ihn mit 45, nach 20 gesunden Dienstjahren, wird man wohl nicht sofort PDU, sondern darf Genesung und Reha ganz in Ruhe abschließen.
Gruß P.

Ich denke auch, es gibt da Unterschiede zwischen einstellen und behalten/rausschmeißen. Wenn sich jemand mit einem Bandscheibenvorfall bewirbt, nimmt man ihn wahrscheinlich nicht. Bekommt man ihn mit 45, nach 20 gesunden Dienstjahren, wird man wohl nicht sofort PDU, sondern darf Genesung und Reha ganz in Ruhe abschließen.
Gruß P.
Re: Studienbeginn 2015
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Zuletzt geändert von Pacman7 am Mo 4. Mär 2019, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Studienbeginn 2015

Auf die 3 Jahre gesehen nicht...
Re: Studienbeginn 2015
Der Abschlussjahrgang aus 2014 hatte etwa doppelt so viele..Kaeptn_Chaos hat geschrieben:Eine gewisse Fehlquote ist berücksichtigt. Die Zahl 50 ist utopisch.
Wobei davon der geringste Anteil an den Prüfungen gescheitert ist.
Die Menschheit wird sich selbst nie verstehen, denn wenn dem so wäre, würde es an Intelligenz fehlen um zu begreifen.
Re: Studienbeginn 2015
In diesem Jahr sind es immer 25.POL_KH5187 hat geschrieben:Ich habe mal ne Frage an die Erfahrenen:
Wie viele Studenten sitzen im Durchschnitt in den jeweiligen Klassenverbänden?
Die Menschheit wird sich selbst nie verstehen, denn wenn dem so wäre, würde es an Intelligenz fehlen um zu begreifen.
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