gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Moderatoren: schutzmann_schneidig, coco_loco
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Es wird eine Übergangsregelung für diejenigen geben, die zwischen 2011 und 2016 Besoldungsempfänger geworden sind. Im Rahmen dieser Übergangsregelung wird eine indiv. Günstigkeitsprüfung zwischen dem alten und dem neuen System durchgeführt. Der Besoldungsempfänger erhält dann die für ihn günstigere Stufe. MfG
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Moin,Koeeke hat geschrieben:Es wird eine Übergangsregelung für diejenigen geben, die zwischen 2011 und 2016 Besoldungsempfänger geworden sind. Im Rahmen dieser Übergangsregelung wird eine indiv. Günstigkeitsprüfung zwischen dem alten und dem neuen System durchgeführt. Der Besoldungsempfänger erhält dann die für ihn günstigere Stufe. MfG
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
woher stammt diese Information?
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Von einem Dozenten von der PA zu Beamtenrecht aus Nienburg. Der hatte dazu eine Information zur Neufassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes auf dem PC und extra noch einmal nachgeschaut.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Moin,
wen es betrifft/interessiert:
http://www.nlbv.niedersachsen.de/bezueg ... _1_und_R_2
Ich denke Du meinst diese Information:)
wen es betrifft/interessiert:
http://www.nlbv.niedersachsen.de/bezueg ... _1_und_R_2
Ich denke Du meinst diese Information:)
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Für die Kollegen, die am 01.01.2017 Probebeamte wurden,
habt ihr einen Widerruf eingelegt?
Ich habe dies getan und hoffe, dass wir dennoch nach dem alten Recht zukünftig eingestuft werden.
Des Weiteren geht es um anrechenbare Zeiten, habt ihr dafür was ausfüllen und unterschreiben müssen und es zur Landesbezügestelle geschickt?
Jetzt íst meine Frage, wenn es um eine Auskunft geht, wie der Dienstherr dich einstuft und du dies unterschrieben hast, gilt dann trotzdem noch der widerruf den man an die Landesbezügestelle gesendet hat?
Weil die Auskunft muss man ja geben, ob man anrechenbare Zeiten hat oder nicht, es heißt ja nicht, dass man mit der neuen Einstufung einverstanden ist.
MfG Shikaku
habt ihr einen Widerruf eingelegt?
Ich habe dies getan und hoffe, dass wir dennoch nach dem alten Recht zukünftig eingestuft werden.
Des Weiteren geht es um anrechenbare Zeiten, habt ihr dafür was ausfüllen und unterschreiben müssen und es zur Landesbezügestelle geschickt?
Jetzt íst meine Frage, wenn es um eine Auskunft geht, wie der Dienstherr dich einstuft und du dies unterschrieben hast, gilt dann trotzdem noch der widerruf den man an die Landesbezügestelle gesendet hat?
Weil die Auskunft muss man ja geben, ob man anrechenbare Zeiten hat oder nicht, es heißt ja nicht, dass man mit der neuen Einstufung einverstanden ist.
MfG Shikaku
- llllllllllllllll
- Lieutenant
- Beiträge: 1046
- Registriert: So 15. Aug 2010, 13:45
- Wohnort: Hannovre
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Wie kann man denn am 01.01. Beamter auf Probe werden ?
Ich weiß wo ich hingehe und ich kenne die Wahrheit und ich muss nicht das sein was ihr wollt. Ich kann das sein was ich sein will.
Muhammad Ali
Jeder sieht, was du scheinst. Nur wenige fühlen, wie du bist.
Niccoló Machiavelli
Muhammad Ali
Jeder sieht, was du scheinst. Nur wenige fühlen, wie du bist.
Niccoló Machiavelli
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Ganz einfach, nachdem die Kolllegen Ihre Vorbereitungszeit bzw die Laufbahnprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben und vom Dienstherren zum Beamten auf Probe ernannt wurden (Urkundenübergabe). Vorher ist man ja BAW.
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Ich hoffe, dass Du einen Widerspruch eingelegt hast...
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Achja llllllllllllllll
ich bin im Justizvolzug tätig, deswegen zum 01.01.2017, ich glaube die Kollegen von der Polizei fangen immer im Oktober an??
Ja habe ich gemacht!
Mal schauen was bei rum kommt. Wäre nach Altersstufe in die Stufe 5 gekommen, jetzt bin ich in der Erfahrungsstufe 1.
Ist finanziell schon ein großer Verlust. Des Weiteren zahlen wir auch weiterhin die PKV.
LG Shikaku
ich bin im Justizvolzug tätig, deswegen zum 01.01.2017, ich glaube die Kollegen von der Polizei fangen immer im Oktober an??
Ja habe ich gemacht!
Mal schauen was bei rum kommt. Wäre nach Altersstufe in die Stufe 5 gekommen, jetzt bin ich in der Erfahrungsstufe 1.
Ist finanziell schon ein großer Verlust. Des Weiteren zahlen wir auch weiterhin die PKV.
LG Shikaku
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Die PKV hat aber rein gar nichts mit Dienstaltersstufen zu tun. Oder worauf willst du hinaus?shikaku hat geschrieben:Ist finanziell schon ein großer Verlust. Des Weiteren zahlen wir auch weiterhin die PKV.
LG Shikaku
"Every fairy tale needs a good old-fashioned villain" - Moriarty.
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Ich denke, er meint, dass durch die fehlende Heilfürsorge das Budget der JVB im Vergleich zu den PVB ohnehin schon knapper ist und eine ungünstige Einstufung bei den Erfahrungsstufen die Lücke noch größer erscheinen lässt.
Ich würde auch Widerspruch erheben. Da der TE ja vor dem 31.12.2016 (und mutmaßlich nach dem 01.09.2011) eingestellt wurde, müsste im Rahmen der Günstigkeitsprüfung durch das NLBV die für ihn vorteilhaftere Einstufung gewählt werden.
Ich würde auch Widerspruch erheben. Da der TE ja vor dem 31.12.2016 (und mutmaßlich nach dem 01.09.2011) eingestellt wurde, müsste im Rahmen der Günstigkeitsprüfung durch das NLBV die für ihn vorteilhaftere Einstufung gewählt werden.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Als Anwärter ist man kein Besoldungsempfänger richtig? Das heißt die Leute die am 1.10.17 fertig werden sind von den Neuregelungen ohne die Günstigkeitsprüfung betroffen oder? Ich wäre als Quereinsteiger auch in Stufe 5 nach dem alten System gekommen...
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
- schutzmann_schneidig
- Moderator
- Beiträge: 5682
- Registriert: So 24. Apr 2005, 00:00
- Wohnort: Niedersachsen
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Auch ein Anwärter ist Besoldungsempfänger.
- It's a deadly stupid thing to point a gun (real or fake) at a police officer in the dark of night or the light of day -
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Bist Du Dir da sicher? Ich dachte Anwärterbezüge seien keine Besoldung. Wenn es so sein sollte, wie Du es schreibst, wäre ich dann ja doch von den Übergangsregeln betroffen.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?
Beamte werden besoldet.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste
- Menü
- Neue Mitglieder
- Benutzername Registriert
BerndKuster 28 Mär
frenzY 24 Mär
vivienbmn 22 Mär
RalphWerner 22 Mär
Stellatimberlake4 21 Mär
burgwächter 19 Mär
KonstantinPi 18 Mär
Sven3008 18 Mär
- Top Poster
- CopZone Spende