gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

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Koeeke
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Koeeke » Di 14. Mär 2017, 06:35

Es wird eine Übergangsregelung für diejenigen geben, die zwischen 2011 und 2016 Besoldungsempfänger geworden sind. Im Rahmen dieser Übergangsregelung wird eine indiv. Günstigkeitsprüfung zwischen dem alten und dem neuen System durchgeführt. Der Besoldungsempfänger erhält dann die für ihn günstigere Stufe. MfG


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hh-xy
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon hh-xy » Sa 18. Mär 2017, 12:33

Koeeke hat geschrieben:Es wird eine Übergangsregelung für diejenigen geben, die zwischen 2011 und 2016 Besoldungsempfänger geworden sind. Im Rahmen dieser Übergangsregelung wird eine indiv. Günstigkeitsprüfung zwischen dem alten und dem neuen System durchgeführt. Der Besoldungsempfänger erhält dann die für ihn günstigere Stufe. MfG


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Moin,

woher stammt diese Information?

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Koeeke » Mo 20. Mär 2017, 18:34

Von einem Dozenten von der PA zu Beamtenrecht aus Nienburg. Der hatte dazu eine Information zur Neufassung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes auf dem PC und extra noch einmal nachgeschaut.


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hh-xy
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon hh-xy » Di 21. Mär 2017, 11:21

Moin,

wen es betrifft/interessiert:

http://www.nlbv.niedersachsen.de/bezueg ... _1_und_R_2


Ich denke Du meinst diese Information:)

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon shikaku » Mo 24. Apr 2017, 12:05

Für die Kollegen, die am 01.01.2017 Probebeamte wurden,
habt ihr einen Widerruf eingelegt?
Ich habe dies getan und hoffe, dass wir dennoch nach dem alten Recht zukünftig eingestuft werden.
Des Weiteren geht es um anrechenbare Zeiten, habt ihr dafür was ausfüllen und unterschreiben müssen und es zur Landesbezügestelle geschickt?
Jetzt íst meine Frage, wenn es um eine Auskunft geht, wie der Dienstherr dich einstuft und du dies unterschrieben hast, gilt dann trotzdem noch der widerruf den man an die Landesbezügestelle gesendet hat?
Weil die Auskunft muss man ja geben, ob man anrechenbare Zeiten hat oder nicht, es heißt ja nicht, dass man mit der neuen Einstufung einverstanden ist.
MfG Shikaku

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon llllllllllllllll » Mo 24. Apr 2017, 12:36

Wie kann man denn am 01.01. Beamter auf Probe werden ?
Ich weiß wo ich hingehe und ich kenne die Wahrheit und ich muss nicht das sein was ihr wollt. Ich kann das sein was ich sein will.
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Jeder sieht, was du scheinst. Nur wenige fühlen, wie du bist.
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon shikaku » Mo 24. Apr 2017, 14:09

Ganz einfach, nachdem die Kolllegen Ihre Vorbereitungszeit bzw die Laufbahnprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben und vom Dienstherren zum Beamten auf Probe ernannt wurden (Urkundenübergabe). Vorher ist man ja BAW.

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Diag » Mo 24. Apr 2017, 17:09

Ich hoffe, dass Du einen Widerspruch eingelegt hast...

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon shikaku » Mo 24. Apr 2017, 21:52

Achja llllllllllllllll
ich bin im Justizvolzug tätig, deswegen zum 01.01.2017, ich glaube die Kollegen von der Polizei fangen immer im Oktober an??

Ja habe ich gemacht!
Mal schauen was bei rum kommt. Wäre nach Altersstufe in die Stufe 5 gekommen, jetzt bin ich in der Erfahrungsstufe 1.
Ist finanziell schon ein großer Verlust. Des Weiteren zahlen wir auch weiterhin die PKV.

LG Shikaku

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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon coco_loco » Di 25. Apr 2017, 09:55

shikaku hat geschrieben:Ist finanziell schon ein großer Verlust. Des Weiteren zahlen wir auch weiterhin die PKV.

LG Shikaku
Die PKV hat aber rein gar nichts mit Dienstaltersstufen zu tun. Oder worauf willst du hinaus?
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 25. Apr 2017, 12:42

Ich denke, er meint, dass durch die fehlende Heilfürsorge das Budget der JVB im Vergleich zu den PVB ohnehin schon knapper ist und eine ungünstige Einstufung bei den Erfahrungsstufen die Lücke noch größer erscheinen lässt.

Ich würde auch Widerspruch erheben. Da der TE ja vor dem 31.12.2016 (und mutmaßlich nach dem 01.09.2011) eingestellt wurde, müsste im Rahmen der Günstigkeitsprüfung durch das NLBV die für ihn vorteilhaftere Einstufung gewählt werden.
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Koeeke » Di 25. Apr 2017, 12:58

Als Anwärter ist man kein Besoldungsempfänger richtig? Das heißt die Leute die am 1.10.17 fertig werden sind von den Neuregelungen ohne die Günstigkeitsprüfung betroffen oder? Ich wäre als Quereinsteiger auch in Stufe 5 nach dem alten System gekommen...


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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon schutzmann_schneidig » Di 25. Apr 2017, 14:00

Auch ein Anwärter ist Besoldungsempfänger.
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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Koeeke » Mi 26. Apr 2017, 07:24

Bist Du Dir da sicher? Ich dachte Anwärterbezüge seien keine Besoldung. Wenn es so sein sollte, wie Du es schreibst, wäre ich dann ja doch von den Übergangsregeln betroffen.


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Re: gelten nach wie vor Dienstaltersstufen?

Beitragvon Bones65 » Mi 26. Apr 2017, 08:25

Beamte werden besoldet.
:snoopy:


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